Fristen bei Sachmangel u.a

Ich hätte da einige Fragen, ich hoffe jemand mag und kann mir helfen. Sollte davon doch etwas in der FAQ stehen, bitte ich um kurzen Verweis, dann habe ich es wohl überlesen oder nicht verstanden. Ich habe die FAQ gelesen, aber m.M. geht sie auf folgende Fragen nicht ein:

Angenommen, ein Käufer hat bei Ebay einen Artikel ersteigert, der defekt ankam. Nach längerer Weigerung und Diskussion hat der Verkäufer der Rücksendung zugestimmt, nach ziemlich langer Zeit erst einen neuen Artikel gesandt, der den gleichen Mangel (Riß im Gehäuse) aufwies. Nach erneuter Rücksendung gibt der Verkäufer bekannt, keine Rückerstattung vornehmen zu wollen und wiederum einen neuen Artikel vorläufig nicht liefern zu können.

Nun die Fragen:

  1. Gilt der Satz „Mit dem Gebot, und dem dadurch zustande kommenden Kaufvertrag, bestätigt der Kunde, unsere AGB´s gelesen und akzeptiert zu haben. Wir liefern und leisten ausschließlich zu unseren AGB´s!“, auch wenn die AGBs weder direkt auf der Artikel- noch auf der shop-Seite des Verkäufers einzusehen sind?

  2. Wie oft darf der Verkäufer verlangen, den Artikel austauschen zu dürfen, statt den Kaufpreis rückzuerstatten?
    2a. Angenommen, die AGBs gelten aus o.g. Grund nicht.
    2b. Angenommen, die AGBs gelten und in ihnen stünde „Mehrfache Nachbesserungen müssen akzeptiert werden.“

  3. Kann der Verkäufer trotzdem darauf bestehen, nachbessern zu wollen, wenn er im gleichen Atemzug bekanntgibt, daß er vorläufig gar nicht nachbessern (sprich liefern) kann?

  4. Wie lange darf Neulieferung überhaupt dauern? (Fristen zur Nachbesserung?)

  5. Wann darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten?

  6. Reicht eine Erklärung des Rücktrittwunsches aus, daß der Rücktritt vollzogen werden muß? Also angenommen, der Käufer erklärt rechtmäßig (ggf. nach allen Fristen) den Rücktritt und bekommt danach statt des Geldes die Ware zugesandt. Muß er sie dann nehmen, oder kann er weiterhin auf seinem Geld und seinen Zinsen/Auslagen (z.B. die dann erneuten Rücksendekosten) beharren?

  7. Hat der Käufer ein Recht auf Rückerstattung der Rücksendekosten für die ausgetauschten Artikel? (Es war auf der Artikelseite sogar Vor-Ort-Austauschservice versprochen. Spielt das dabei eine Rolle?)

  8. Was wäre jetzt für den Käufer zu tun/zu fordern, mit welcher Frist? (Angenommener Stand im Augenblick: Der 2. defekte Artikel ist seit 19 Tagen zurückgeschickt, Neulieferung nicht möglich, Geldrückerstattung wurde abgelehnt.)

Vielen, vielen Dank im Voraus!

Hallo Knauer!

Ich hätte da einige Fragen…

…Artikelseite sogar Vor-Ort-Austauschservice versprochen.
Spielt das dabei eine Rolle?)

Das klingt nach einem technischen Gerät.

Deshalb möchte ich noch eine kleine Anregung mit dazu geben:

– Entsteht dem Käufer durch den Mange/die Nichtlieferung usw. ein wirtschaftlicher Schaden? (Unter bezug auf Schadensersatz liesse sich die Sache dringlicher machen beim Verkäufer. :wink:)

CU, DannyFox64
*dergenausoandenantworteninteressiertist*