Fristlose Kündigung durch Telefonanbieter

Hallo,

gesetzt der Fall, man zieht um und möchte einen Telefon- und DSL-Anschluss am neuen Wohnort…

Normalerweise kündigt man den den alten Vertrag bzw. nimmt den Vertrag mit. Bei diesem Beispiel wurde ein Neuvertrag abgeschlossen.

Unter Umständen könnte es jetzt passieren, dass die neuen Telefonrechnungen an die alte Adresse geschickt werden.

Wie verhielte es sich, wenn der Telefonanbieter dem Kunden mangels Zahlung eine fristlose Kündigung des 24-Monats-Vertrags schicken würde, obwohl der Kunde bis dato noch gar keine Rechnung bekommen hatte? Wäre es darüber hinaus dem Telefonanbieter auf Grund dessen noch möglich, die komplette Grundgebühr des 2-Jahres-Vertrages einzufordern, obwohl der Vertrag durch den Anbieter gekündigt wurden?

Für eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.

Gruß Andreas

Wegen deiner Mailadresse: Reden wir hier von einem Fall in Deutschland?

Die Rechnungen hätten bezahlt werden müssen. Dass sie an die falsche Adresse geschickt wurden, halte ich jedenfalls dann für unschädlich, wenn die neue Adresse nicht mitgeteilt wurde und zwar unter Hinweis auf den alten Vertrag. Wenn man das zugrundelegt, gilt:

Es handelt sich um die außerordentliche Kündigung eines Dienstvertrages. Damit hat sich der Telefonkunde schadensersatzfähig gemacht. Wenn der Vertrag, wovon ich jetzt ausgehe, eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten hatte, besteht der Schaden in Höhe der Grundgebühren für 24 Monate, die nun nicht mehr als solche berechnet werden können.

Daher: alles richtig.

Auf einem anderen Blatt steht, ob man sich in diesem besonderen Fall nicht einigen kann. Das ist aber keine Rechtsfrage mehr.

Levay

Es handelt sich um die außerordentliche Kündigung eines
Dienstvertrages. Damit hat sich der … Kunde
schadensersatzfähig gemacht. Wenn der Vertrag … eine
Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten hatte,
besteht der Schaden in Höhe der Grundgebühren für 24 Monate,
die nun nicht mehr als solche berechnet werden können.

Hallo Levay,
wenn man die Zinsen berücksichtigt, besteht ein erheblicher Unterschied, wenn 24 mal die Grundgebühr sofort oder in 24 Monatsraten gezahlt wird. Erfolgt da nicht mehr, als der wirkliche Schadensersatz?
Grüße
Ulf

Ich glaube, ich habe die Frage nicht ganz verstanden … Was für Zinsen meinst du denn?

Ich glaube, ich habe die Frage nicht ganz verstanden … Was
für Zinsen meinst du denn?

Hallo Levay,
wenn man z.B. ein Produkt auf Ratenbasis kauft, bezahlt man doch mehr, als den normalen Kaufpreis, da Zinsen anfallen. Hier ist es nun so, dass das Unternehmen Geld bekommen soll, was es erst später bekommen hätte. Ist da nicht von der „Schadenssumme“ ein Zinsgewinn abzuziehen?
Grüße
Ulf

Tja… ich wüsste nichts dagegen einzuwenden, bin mir aber ziemlich sicher, dass das in der amtsgerichtlichen Praxis nicht so gehandhabt wird. Ich habe mal ein entsprechendes Urteil geschrieben, und das wurde auch so übernommen - ohne dass ich mir in dem Urteil über dergleichen Gedanken gemacht hätte.

Levay