Hallo,
gesetzt der Fall, man zieht um und möchte einen Telefon- und DSL-Anschluss am neuen Wohnort…
Normalerweise kündigt man den den alten Vertrag bzw. nimmt den Vertrag mit. Bei diesem Beispiel wurde ein Neuvertrag abgeschlossen.
Unter Umständen könnte es jetzt passieren, dass die neuen Telefonrechnungen an die alte Adresse geschickt werden.
Wie verhielte es sich, wenn der Telefonanbieter dem Kunden mangels Zahlung eine fristlose Kündigung des 24-Monats-Vertrags schicken würde, obwohl der Kunde bis dato noch gar keine Rechnung bekommen hatte? Wäre es darüber hinaus dem Telefonanbieter auf Grund dessen noch möglich, die komplette Grundgebühr des 2-Jahres-Vertrages einzufordern, obwohl der Vertrag durch den Anbieter gekündigt wurden?
Für eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.
Gruß Andreas