Angenommen eine Person hatte den Führerschein knapp über einen Jahr wegen Fahren unter Alkoholeinfluss weg.
Er musste sich einer MPU unterziehen die er problemlos bestand.
Die Person bekahm umgehend einen vorläufigen Führerschein ausgestellt.
Die PErson hatte vorher unter anderem einen 3 er Führerschein der sie berechtigte Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen oder Gespanne bis 14 Tonnen zu führen.
Die Zulassungsstelle verlangt nun von der Person wen er dies weiterhin machen möchte einige Ärztliche Arteste und einen neuen Erste-Hilfe Kurs.
Falls die PErson, obwohl sie die Fahrerlaubnis ja schon wieder einige Zeit hat, dies in einen Rahmen von den Tag des Führerscheinenzuges damals an auf 2 Jahre nicht erfüllt soll der Anspruch auf das Führen von 7,5 Tonnen Fahrzeugen ganz erlöschen?
Kurz beschrieben: Die person hatte den Führerschein entzigen bekommen, nach etwa 1,5 Jahren wieder bekommen. Gerichtliche Anarodnung Führerscheinenzug waren 11 MOnate + 1500 Euro Strafe. Hinzu kahmen noch die anordnung einer MPU von der Zulassungstelle.
Die Person durfte vorher 7,5 Tonnen Lastwagen / PKW fahren.
Die zulassungstelle will nun wenn er dies weiterhin möchte einige Arztliche Arteste und das die Person nochmals einen grossen Erste Hilfe Kurs erfolgreich ablegt. Bringt er diese Nachweise nicht innerhalb einer Zeit von 2 Jahren nach den Termin des damaligen Führerscheinentzuges verfällt sein Anspruch auf führen von 7,5 Tonnen Fahrzeugen und er daf nur PKW`s bis 3,5 Tonnen führen.
Die Person war jahrelang bei der freiwilligen Feuerwehr und auch bei der Bundeswehr. Wo eigentlich jeder wissen sollte das dort interne erste Hilfe Kurse zwingend abgehalten werden.
Ist das den alles so rechtens, dürfen die einfach den erlangten Führerschein auf 3,5 Tonenn kappen?
Aärztliche Arteste nach zu weisen währe für die Person kein Problem, es happert an den Nachweis eines erneuten Erste-Hilfe Kurses.
Diese werden nur Samstags an 2 bzw 3 Tagen abgehalten. Die person ist jedochSamstags dringend Privat Schulisch verhindert udn findet so keine Möglichkeit den Kurs zu besuchen.
Die Person ist 30, musste also vor 12 Jahren zu den Erlangen des Führerscheins ja auch schon eine Nachweis über einen Erste-Hilfe Kurs erbringen. Was ja auch ein Nachweis sein könnte das diese Person diesen schon einmal abgelegt hat.
Über Hilfe oder eine rechtliche Grundlage die diese Frist von 2 Jahren aussetzt oder das kein erneuter Erste Hilfe Nachweis erbracht werden muss währe ich sehr dankbar.
PS: Ich bitte um Rechtschreibfehler hinweg zu sehen und diese zu entschuldigen