Führungszeugnis

Hallo,

wann bekommt man einen Eintrag ins Führungszeugnis; erst wenn man vor Gericht gestanden hat und verurteilt wurde oder sobald man auffällig geworden ist?
Vielen Dank im Voraus.

Link
Hallo

der Inhalt ergibt sich aus dem § 32 BZRG:

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html

Gruss

also werden nur Dinge eingetragen, die gerichtlich verordnet wurden und nicht „kleine Lamppalien“ wie Diebstahl oder ähnliches?!

Hallo,

natürlich nicht… kleine Lappalien wie Diebstahl oder ähnliches… wer redet schon davon? Sind das überhaupt Straftaten?

Sorry, hast du dir eigentlich mal den verlinkten Gesetzestext durchgelesen? Da steht doch alles drin.

Gruss

Iru

ja, ich habe mir den Link von dir durchgelesen, aber ich wollte nur nochmal sicherheitshalber nachfragen, ob ich das alles richtig verstanden habe.
Vielen Dank für deine Hilfe.

Ich fürchte, du hast es nicht richtig verstanden. Auch Diebstahl ist eine Straftat, und auch dafür kann man gerichtlich verurteilt und bestraft werden.

aber wenn man dafür nicht vor Gericht gekommen ist, sondern nur bei der Polizei war und das Verfahren eingestellt wurde, erhält man dann trotzdem einen Eintrag ins Führungszeugnis?

Hallo,

Gegenfrage: Ist denn eine Einstellung des Verfahrens wohl eine in das Führungszeugnis einzutragende VERURTEILUNG im Sinne des Bundeszentralregistergesetzes?

( ) Ja
( ) Nein
( ) Was ist eine Verurteilung?
( ) Ich habe den Link immer noch nicht gelesen
( ) Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten

VG
EK

1 Like

Wenn das Verfahren eingestellt wurde, wurde man nicht verurteilt. Dann steht auch nichts im Register.