Gang zum Anwalt rechtens?

Hallo!

Habe eine Frage zu folgenem Fall.

Eine Erwachsenenbildung beeinhaltet ein Praktikum.
Teilnehmer meldet beim Bildungsträger,wo er gerne hin möchte.
Dieser setzt sich mit der Einrichtung in Verbindun,gerät aber an einen Mitarbeiter,der keinen Überblick über die freien Stellen hat. Dieser gibt an,dass kein Bedarf an Praktikanten ist.

Somit wurde dem Teilnehmer über einen Dotzenten lediglich mitgeteilt,dass dort kein Praktikum möglich ist aber ohne nähere Angabe.

Der Teilnehmer hakt bei einem Bekannten nach,der dort arbeitet.
Dieser erkundigt sich und erfährt,dass doch eine Stelle frei ist.

Der Teilnehmer meldet den Sachverhalt der stellvertretenden Leitung des Bildungsträgers und informiert ihn sowohl über das Vorstellungsgespräch als auch über die Zusage der Einrichtung.

Dieser versäumt es allerdings ,diese Informationen an die Leitung des Bildungsträgers weiterzuleiten.
Fast 2 Monate später,kurz vorm Praktikum erfolgt eine Abmahnung des Bildungsträgers mit dem Vorwurf,der Teilnehmer hätte sich gegen die Anordnung bei der Einrichtung beworben und fordert diesen auf,sich um einen neuen Platz zu kümmern.
Außerdem sei die Einrichtung bereits informiert, dass er dort nicht erscheinen wird.

Der Teilnehmer erkundigt sich bei seinem Bekannten ob dies der Wahrheit entspricht und erfährt, dass der Bildungsträger sich zwar telefonisch danach erkundigt hätte,wie es zur plötzlich freigewordenen Stelle gekommen ist aber ansonsten alles in Ordnung sei.

Der Teilnehmer lässt den Bildungsträger nicht wissen,dass er über den „Bluff“ Bescheid weiß,macht ihm aber deutlich,dass er an dem Praktikum festhalte da es um einen potentiellen Arbeitgeber ginge,bei dem er gute Chancen hätte nach der Ausbildung unterzukommen.

Die Leitung bleibt dabei,dass das Praktikum gestrichen ist und fordert den Teilnehmer auf, sich mit dessen Kostenträger in Verbindung zu setzen und es dort zu klären.

Dem Rat folgt er auch und erhält die volle Unterstützung des Kostenträgers.
In der Zwischenzeit ruft der Bildungsträger erneut in der Einrichtung an und kündigt tatsächlich an,dass der Teilnehmer dort kein Praktikum machen wird und erzählt,dass dieser sich den Anordnungen wiedersetzt hätte und sich beworben hat,obwohl es ihm verboten wurde und er außerdem auch noch eine Abmahnung erhalten hätte und das Praktikum in der Einrichtung eh nicht anerkannt worden wäre,was dem Teilnehmer bewusst gewesen wäre.

Folgen:

Der Teilnehmer verliert nicht nur den Praktikumsplatz sonder braucht sich auch nach der Ausbildung dort nicht mehr bewerben,weil diese Aktion ein schlechtes Licht auf ihn geworfen hat.
Die Einrichtung zählt zum größten Arbeitgeber in der Region.

Fakt ist,dass Praktikum wäre sehr wohl anerkannt worden,die Leitung des Bildungsträgers hat ganz bewusst diese falsche Behauptung gemacht.

Was könnte der Teilnehmer machen?

Er möchte nicht vor Gericht aber kann er den Bildungsträger durch einen Anwalt zu Recht abmahnen lassen?

Datenschutzverletzung?(zählt das erwähnen der Abmahnung nach Außen hin dazu?Noch bei einem potentiellem Arbeitgeber)

Verleumdung?

Was liegt vor?

LG