Garage auf fremden Grund und Boden

Hallo,

jemand besitzt eine Garage (eine von einer Doppelgarage), welche vor 1990 auf fremden Grund und Boden errichtet wurde. Der Mietvertrag ist vom 1.3.89, es kann von jedem Vertragspartner bis zum Monatsende für den Ablauf des folgenden Monats gekündigt werden.
Es wurde eine Kündigung zum 31.10.09 von den Eigentümern des Grund und Bodens erhalten.
Sie berufen sich auf den §11(1) SchuldRAnpG.

  1. Problem
    Das Kündigungsschreiben, mit Kündigung zum 31.10.09, wurde mit Poststempel vom 02.10.09 erhalten (eigentlich nicht fristgerecht).
    Ist diese Kündigungszeit überhaupt zulässig oder gilt die Kündigungsfrist nach BGB (bis zum 3. Werktag des Monats zum übernächsten Monat)?

  2. Problem
    Sie bitten um Rückbau der Garage bis 31.10.09 oder es soll eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe von 500,-€ als Alternative gezahlt werden. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Pachtvertrag erloschen. Die Garage geht in deren Eigentum über und es besteht kein Pachtverhältnis nach altem Recht.

Wenn man sich auf die Alternative, die 500 € zu überweisen, einlässt, sind alle Ansprüche laut Schreiben erloschen. Das heißt, man überweist denen 500,00 € und die vermieten die Garage vielleicht noch weiter. Ein Abriss der Garage von deren Seite aus, wird aus diesem Schreiben nicht direkt ersichtlich.

Frage dazu: Wenn jemanden gekündigt wird, müssen die dann nicht innerhalb von einem Jahr abreißen? Und wenn sie die Garage nicht abreißen und dann weiter vermieten, dann erhöht sich doch der Verkehrswert. (Garage steht unmittelbar an Wohnhäusern, von dem sie die Eigentümer sind) Dann müsste man das dann eingeklagen. Lohnt sich das denn überhaupt?

Könnte denen mitgeteilt werden, dass man erst die 500,00 € überweist, wenn sie die Garage abgerissen haben. Oder ist das auf Grund des Kündigungsschreibens nachteilig?

Die Variante wenn man selber veranlasst, durch eine Firma die Garage abreißen zu lassen, kommt wahrscheinlich nicht in Frage. Das Risiko wäre zu hoch, dass die Eigentümer des Grund und Bodens die hälftigen Kosten nicht übernehmen würden und auch der andere Garagenbesitzer, das vielleicht nicht möchten.

Wie sollte man jetzt am besten reagieren?

Wer kennt sich aus, die Zeit drängt.

Danke schon mal.

Hallo,
wende Dich doch mal an die:

Verein der Deutschen Grundstücksnutzer e.V. (VDGN)
Irmastraße 16
12683 Berlin

Gruß
Markoliner

Das wurde schon gemacht, es ist nur leider keine Rückantwort erfolgt.