Hallo Dieter
wie ist das eigentlich, wenn man eine Garage renovieren
möchte, die auf einem Garagenhof liegt und es keinen
gemeinsamen Verwalter gibt, wann darf man mit den Arbeiten
beginnen?
Sobald ein Baufreigabeschein vorliegt - zum Renovieren einer Garage braucht man in der Regel aber keinen.
Nach meinem Verständnis müsste man doch alle Anlieger erst
Fragen, oder?
Nein, wieso? Wenn jeder Anwohner über die Rechtmäßigkeit einer Baumaßnahme entscheiden dürfte, bräuchte man ja keine Bauaufsichtsbehörden. Außerdem würde vermutlich nichts mehr gebaut werden, da Baustellen immer irgend jemanden „stören“.
Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Nutzung von privaten Gemeinschaftsflächen für Bauarbeiten sind allerdings vorab nach Nachbarrechtsgrundsätzen den Betroffenen mitzuteilen.
Und ab wann ist so etwas Genehmigungspflichten von der
Baubehörde? Immer oder erst wenn eine bestimmte Grenze der
Veränderung erreicht ist?
Darüber braucht sich eigentlich kein Privatmann den Kopf der Bauaufsichtsbehörde zu zerbrechen. Für Interessierte: Das steht alles in der Bauordnung des betreffenden Landes.
Zusatzfrage: Müssen die benachbarten Besitzer die Bauarbeiter
in ihre Garage lassen, damit sie arbeiten von dort ausführen
können?
Bei Erfordernis. Steht im Nachbarrechtsgesetz des betreffenden Landes.
Bin gespannt auf Eure Meinungen
Hier werden keine Meinungen ausgetauscht, sondern Informationen gegeben.
Gruß
s.