Hallo!
Stimmt es, das Auf gebrauchte Geräte auch von Privatpersonen inswichen von rechtswegen eine 6Monatige Garantie gibt?
Schoenen Dank!
Gruesse
Sven.
Hallo!
Stimmt es, das Auf gebrauchte Geräte auch von Privatpersonen inswichen von rechtswegen eine 6Monatige Garantie gibt?
Schoenen Dank!
Gruesse
Sven.
Hi Sven,
nein, das stimmt nicht.
Grüße
Michael
Hallo!
Es gibt aber 6 Monate Gewährleistung, die Regelung ist jedoch dispositiv.
Gruß
Tom
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi
Es gibt aber 6 Monate Gewährleistung, die Regelung ist jedoch
dispositiv.
Das gilt doch aber nicht zwischen 2 Privatpersonen.
Es sei denn es wurde so vereinbart.
Wo soll denn diese Vorschrift stehen??
Michael
Hallo!
zB §§ 459ff BGB
Gruß
Tom
Hallo!
Diese gewähr kann man doch aber ausschliessen als privatperson oder ???
–>Seit wann gilt diese Regelung?
hatte immer gedacht das auf gebrauchte gegenstände von privat keine gewährleistung gegeben ist wenn nicht explizit vereinbart.
schönen dank im vorraus.
gruesse
Sven.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Diese gewähr kann man doch aber ausschliessen als privatperson
oder ???
Ja.
–>Seit wann gilt diese Regelung?
Die dürfte so alt sein, wie das BGB.
hatte immer gedacht das auf gebrauchte gegenstände von privat
keine gewährleistung gegeben ist wenn nicht explizit
vereinbart.
Umgekehrt ist es richtig: Auch der Privatmann muß für gebrauchte Gegenstände, die er verkauft, Gewähr leisten, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
Hallo!
Ich würde sagen, die Regelung ist sogar älter als das BGB, weil Gewährleistung gab es ja schon im römischen Recht, welches vorher in Deutschland angewendet wurde.
Gruß
Tom