Hallo,
Person X kauft einen DVD-Brenner mit einer vom Händler umgebauter Frontblende. Dazu wird die Originalblende mitgeliefert. Es wird auf der Webseite (jedoch nicht in den AGB) hingewiesen das man bei Widerruf und Reklamationen (von Garantie ist nicht die Rede) diese Originalblende mitliefern soll. Nach 1 1/2 Jahr ist der DVD-Brenner defekt. Person X ist der Zweitbesitzer des Laufwerks und hat die Originalblende nicht mehr (ebenso nicht der Erstbesitzer nach Nachfrage). Der PC-Händler verweigert nun die Garantiereparatur weil die Originalblende fehlt obwohl er den Umbau selbst vorgenommen hat.
Die Meinung von Person X ist jedoch:
Die Garantiereparatur ist trotz fehlender Originalblende möglich, da das Laufwerk ja vom Händler selbst umgebaut wurde, d.h. er selber als gewerblicher Verkäufer ist zur Garantie verpflichtet. X als Kunde kann sich an den Verkäufer ODER den Hersteller zur Garantieabwicklung wenden. Das der Händler gegenüber dem Hersteller keine Garantieansprüche durch den Umbau mehr hat betrifft X als Kunde nicht. Der Händler kann doch anstatt das Laufwerk beim Hersteller einzuliefern dies in seiner hauseigenen Werkstatt reparieren. Ob dies technisch möglich ist, ist nicht das Risiko des Kunden.
Zum Thema das man das Laufwerk vollständig einliefern soll, dies muss in den AGB stehen, was aber nicht der Fall ist. Denn zur Reparatur braucht man nicht die Blende, sondern der Händler kann in seiner Werkstatt die Lasereinheit tauschen. Ob er eine solche Werkstatt hat ist ebenfalls nicht das Risiko des Kunden.
Ob X die Blende mitliefert oder nicht, ist sein guter Wille, aber rein rechtlich wird diese nicht zur Reparatur benötigt.
Wie gesagt: wenn der Händler darauf besteht MUSS dies auch in seinen AGB stehen (nicht irgendwo auf der Webseite). Da zur Reparatur die Blende nicht notwendig ist kann X als Kunde egal sein wie der Händler die Reparatur intern gegenüber dem Hersteller abwickelt.
Ein ganz anderer Fall wäre wenn X selber das Laufwerk umgebaut hätte. In diesem Fall hätte X natürlich keinerlei Garantie-/Gewährleistungsrechte.
Seitdem ist Funkstille beim Händler, wie ist eure Meinung hierzu, ist X im Recht?