Garantie bei Händlerumbau PC DVD-Brenner

Hallo,

Person X kauft einen DVD-Brenner mit einer vom Händler umgebauter Frontblende. Dazu wird die Originalblende mitgeliefert. Es wird auf der Webseite (jedoch nicht in den AGB) hingewiesen das man bei Widerruf und Reklamationen (von Garantie ist nicht die Rede) diese Originalblende mitliefern soll. Nach 1 1/2 Jahr ist der DVD-Brenner defekt. Person X ist der Zweitbesitzer des Laufwerks und hat die Originalblende nicht mehr (ebenso nicht der Erstbesitzer nach Nachfrage). Der PC-Händler verweigert nun die Garantiereparatur weil die Originalblende fehlt obwohl er den Umbau selbst vorgenommen hat.

Die Meinung von Person X ist jedoch:

Die Garantiereparatur ist trotz fehlender Originalblende möglich, da das Laufwerk ja vom Händler selbst umgebaut wurde, d.h. er selber als gewerblicher Verkäufer ist zur Garantie verpflichtet. X als Kunde kann sich an den Verkäufer ODER den Hersteller zur Garantieabwicklung wenden. Das der Händler gegenüber dem Hersteller keine Garantieansprüche durch den Umbau mehr hat betrifft X als Kunde nicht. Der Händler kann doch anstatt das Laufwerk beim Hersteller einzuliefern dies in seiner hauseigenen Werkstatt reparieren. Ob dies technisch möglich ist, ist nicht das Risiko des Kunden.
Zum Thema das man das Laufwerk vollständig einliefern soll, dies muss in den AGB stehen, was aber nicht der Fall ist. Denn zur Reparatur braucht man nicht die Blende, sondern der Händler kann in seiner Werkstatt die Lasereinheit tauschen. Ob er eine solche Werkstatt hat ist ebenfalls nicht das Risiko des Kunden.

Ob X die Blende mitliefert oder nicht, ist sein guter Wille, aber rein rechtlich wird diese nicht zur Reparatur benötigt.
Wie gesagt: wenn der Händler darauf besteht MUSS dies auch in seinen AGB stehen (nicht irgendwo auf der Webseite). Da zur Reparatur die Blende nicht notwendig ist kann X als Kunde egal sein wie der Händler die Reparatur intern gegenüber dem Hersteller abwickelt.

Ein ganz anderer Fall wäre wenn X selber das Laufwerk umgebaut hätte. In diesem Fall hätte X natürlich keinerlei Garantie-/Gewährleistungsrechte.

Seitdem ist Funkstille beim Händler, wie ist eure Meinung hierzu, ist X im Recht?

Hi

Ein Händler vergibt für gewöhnlich keine Garantie, das macht der Hersteller und auf was und wie lange steht in den Garantiebedingungen. Eine Garantie is freiwillig und kein gesetzliches Muss, ein Hersteller kann sie daher gestalten wie er mag.

Ein Händler muss eine Gewährleistung geben. Diese besagt das ein Gerät mängelfrei übergeben wurde (sofern nichts anderes vereinbart). Bei Defekten die nachfogend durch falsche Behandlung etc. eingetreten sind greift die Gewährleistung nicht.
Auch tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein. Das heißt nach 6 Monaten muss der Käufer auch beweisen können das der Fehler der zum Defekt führte schon vor der Übergabe vorhanden war.

Bei einem Laufwerk was inzwischen in Zweitbesitz ist, ist das wohl nicht möglich.

Wenn ein Händler es dann also zurücknimmt ist das reine Kulanz.
Frontblende hin oder her.

MfG
Lilly

Hi Lilly,

Wenn ein Händler es dann also zurücknimmt ist das reine
Kulanz.
Frontblende hin oder her.

Es geht aber doch um einen Garantieanspruch, nicht um Rücknahme.
In diesem Fall geht es doch darum, dass der Händler den Garantieanspruch mit Verweis auf die fehlende Blende verweigert.
Ich könnte wetten das davon aber nichts in den Garantiebedingungen des Herstellers zu finden ist.

Gruss Sebastian

Hallo,

gegen den PC-Händler kannst Du nichts machen, weil die 2-jährige Händlergewährleistung hier nicht greift. Sie deckt nur Schäden ab, die beim Kauf bereits verhanden waren.

Falls auf dem Laufwerk eine Garantie besteht, dann ist es eine Herstellergarantie und die kannst Du beim Hersteller geltend machen. Die meisten Hersteller haben auf ihren Internetseiten ein Tool, das Dir sagt, ob noch Garantie besteht, wenn Du die Seriennummer eingibst. Dann mußt Du es halt selbst zum Hersteller schicken.

Gruß Ebi