Hallo Wissende,
man kauft ein Gerät, es geht innerhalb der Garantiezeit kaputt, man will die Reparatur, bekommt aber freundlicherweise sofort die Möglichkeit eingeräumt, ein neues Gerät mitzunehmen. Soweit, so gut- prima.
Nun aber bekommt man auch eine neue Quittung. Darauf ist nicht zu erkennen, wann das ursprüngliche, kaputtgegangene Gerät gekauft wurde (nur die urspr. Bonnummer ist vermerkt). Heißt das nun, dass man zwei Jahre neue Garantie hat?
Das würde mir einerseits zwar gefallen und irgendwie auch einleuchten, da es ja ein neues Gerät ist, andererseits kann ich mir das allerdings nicht denken, denn so könnte man ja möglicherweise ziemlich lange Zeit immer wieder ein neues Gerät bekommen mit voller Garantie; natürlich unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Gerät innerhalb der Garantiezeit kaputtgeht, was aber bei billigen Elektrogeräten wie Wasserkocher etc. pp. relativ oft vorkommen soll.
Wie sieht also die Rechtslage aus?
Gruß
Hermann