Garantie für späteren Kauf einer Immobilie

Guten Tag,

eine Dame besitzt ein Haus. Mit zunehmendem Alter schwinden die Kräfte und Sie möchte, dass, wenn Sie es nicht mehr bewirtschaften kann, es einem Bekannten zu moderatem Preis (Freundschaftspreis) verkauft wird. Dieser Bekannte ist informiert und möchte gerne aus Gründen der Lebensplanung Sicherheit darüber erlangen, dass er das Haus später einmal kaufen kann.

Die Dame hat einen hochbetagten Ehemann (Alleinerbe) mit eigenem Haus und angeheiratete Kinder. Diese geben zwar an, dass Haus nicht nutzen zu wollen, könnten es aber nach Ihrem Tod zum höchsten Gewinn an einen anderen als den Bekannten verkaufen.

Gibt es eine Form von Vertrag und/oder Testamentsregelung, mit der der Bekannte Planungssicherheit erhält, das Haus zu einem vorher festgelegtem Betrag in jedem Fall kaufen zu können? Wie kann mit den Interessen des Erben verfahren werden?
Wäre ein Notar der richtige Ansprechpartner?

Vielen Dank
00S

Hier wäre nur ein lebzeitiger Verkauf gegen Nießbrauch- oder Wohnungsrechtvereinbarung zielführend.

Den eine testamentarische Zuwendung birgt das Risiko, dass es vorher für Pflegekosten eingesetzt werden muss oder die gesetzl. Erben die erhoffte Übertragung verweigern können.

G imager

Ja, der Notar ist hier der Richtige! Das Ehepaar soll einen Erbvertrag aufsetzen, indem der Mann den Verzicht auf das Haus erklärt. Er wäre ja eigentlich der Erbe und insofern irgendwie auch seine Kinder, die ja das Haus später von ihm erben würden. Die Ehefrau kann in diesem Erbvertrag auch festlegen, dass dieses Haus ihr Bekannter zu dem abgesprochenen Preis kaufen wird. Solange dies beide rechtsverbindlich im Erbvertrag beim Notar unterschreiben, dürfte das Haus vor dem Zugriff der Kinder und angeheirateten Kinder sicher sein.

Moin,

ja, ein Notar ist der richtige Ansprechpartner.

Ich bin kein Jurist, habe aber mehrfach an Hausverkäufen/Käufen mitgewirkt.

Uns wurde vom Notar immer sehr deutlich gesagt, dass meist die Stadt oder das Land ein Vorkaufsrecht hat, d.h. sobald die Vertragsbedingungen ausgehandelt sind kann die Stadt oder das Land in diesen Kaufvertrag eintreten.

Für den Verkäufer ändert sich eigentlich nichts, nur der Käufer schaut in die Röhre.

Es kommt aber sehr sehr selten vor, dass hiervon Gebrauch gemacht wird.

Als Beispiel wurde genannt: geplante Stromleitungen, Straßenführungen u.ä.

Da nach einer „Garantie“ gefragt wurde, habe ich diese Anmerkung gemacht.

Eine 100%-Garantie gibt es nicht.

Aber keine Panik, es ist - s.o. - extrem selten, dass dies Recht in Anspruch genommen wird.

Gruß Volker

Eine weitere Möglichkeit wäre die Eintragung eines Vorkaufrechtes. Entweder zu einem Festbetrag oder Flexibel (Verkehrswert - 25%, oder wie viel auch immer) Wobei dabei aber immer auch die steuerliche Seite (Schenkungssteuer) zu beachten ist. Auch ein Pflichtteilsanspruch kann in bestimmten Fällen noch zu Ärger führen.

vnA

Es wäre unseriös zu versuchen, eine annähernd brauchbare, auf diesen speziellen Fall zugeschnittene Antwort zu geben, d.h. eine Lösung oder mehrere Wege aufzuzeichnen. Es gibt tatsächlich mehrere Möglichkeiten, die zutreffend sein könnten, aber dazu sind erheblich mehr sehr persönliche Angaben n ötig - vor allem von  a l l e n  Betroffenen, und zwar auch deren Wünsche und Ziele muß man erfahren.
Es ist dringend angeraten, einen erfahrenen Notar aufzusuchen, der eine längere Praxis und Lebenserfahrung hat; es sollte also ein älterer sein…
Ich könnte hier eine große Aufzählung von Wegen mit allen Wenn und Abers anfügen. Wird Ihnen aber wenig nützen, da es keinen Gedankenaustausch gibt.
Fragen Sie gern erneut - aber speziell und mit möglichst genauen Fakten. Das Thema ist mein Spezialgebiet mit allen erlebten Facetten…

Nun ja, beim Notar gibt es auch nur den üblichen Quark. Wenn man etwas besonderes haben möchte, muss man es ihm schon detailliert sagen.
Beratung gibt es bei einem Fachanwalt, Steuerberater.

vnA

Moin,

da ziemlich sicher ist, dass bei Geld Freundschaft aufhört und Verwandte erstaunliche Fähigkeiten entwickeln können, z.B. Amnesie, würde ich empfehlen, den Verkauf JETZT durchzuführen mit NIessbrauchsrecht etc.

Details zu solchen Konstruktionen kann ein Notar (oder ein Fachanwalt u.a. für Erbschaftsrecht) liefern.

Das wäre aus vielerlei Hinsicht eine günstige Lösung, weil es noch zu Lebzeiten der Besitzerin stattgefunden hat und der Notar (womöglich mit Unterstützung) auch bestätigen kann, dass die Besitzerin imstande war, derartige Entscheidungen zu treffen.

Gruß
Ex.