Hallo,
so langsam näheren wir uns der Antwort, die ich suche
Wenn ein Neugerät gekauft wird, gilt ja auch eine 2-jährige
gesetzliche Garantie,
Es gibt keine gesetzliche Garantie. Du meinst sicher die
Gewährleistung, oder?
-> ja, ich glaube ich meine die Gewährleistung
sofern nichts anderes vereinbart wurde
Da die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist, kann man
da auch nichts anderes vereinbaren, als im Gesetz vorgesehen.
-> der Verkäufer kann, wenn er will, bei Angebotsabgabe abweichend vom Gesetz nur eine 1-jährige Gewährleistung mit anbieten…, solche Angebote werden häufig ausgestellt.
…wie ist es bei einem Gebrauchtgerät?
Genauso. Nur, dass der Verkäufer hier die Gewährleistungsfrist
auf ein Jahr beschränken kann (nicht muss).
-> das wollte ich wissen, sofern er nichts gesondertes in seinem Angebot, Auftragsbestätigung, AGBs aufgeführt hat, sind 2 Jahre Gewährleistung gültig.
Kann mir noch jemand sagen,… sind in den AGBs des Verkäufers aufgeführte Bedingungen für den Kaufvertrag auch gültig, wenn bei Vertragsabschluss nirgendwo auf die AGBs des Verkäufers hingewiesen wurde?
Danke
Stefan