Garantie - Produkthaftung- Herstellergarantie

Hallo Zusammen, wenn sich jemand von einem Bauunternehmer Fenster hat einbauen lassen und von diesen Fenstern nun der Lack abplatzt, ist das ein klarer Garantiefall. Von dem Bauunternehmer wurde sich zuvor (im streit) getrennt. Kann man sich mit seinen Garantieansprüchen direkt an die Fensterfirma wenden? Was wenn man dort folgende Aussage erhält: Garantieansprüche hat nur der Kunde der Fensterfirma- also der Bauunternehmer! Stimmt das? Hätte man wirklich keine Ansprüche gegen die Fensterfirma direkt? Auch wenn es sind eindeutig deren Produkte sind und diese fehlerhaft sind! Was, wenn der Bauunternehmer auch noch Insolvenz anmeldet? Wie wäre der Fensterhersteller dann Haftbar zu machen? Vielen Dank für Eure Hilfe!! Tom

Hallo Zusammen, wenn sich jemand von einem Bauunternehmer
Fenster hat einbauen lassen und von diesen Fenstern nun der
Lack abplatzt, ist das ein klarer Garantiefall. Von dem

Wie kommst Du zu dieser pauschalen Aussage? Was ist im Garantievertrag geregelt, wenn es einen solchen überhaupt gibt?

Bauunternehmer wurde sich zuvor (im streit) getrennt. Kann man
sich mit seinen Garantieansprüchen direkt an die Fensterfirma
wenden? Was wenn man dort folgende Aussage erhält:
Garantieansprüche hat nur der Kunde der Fensterfirma- also der
Bauunternehmer! Stimmt das? Hätte man wirklich keine Ansprüche
gegen die Fensterfirma direkt? Auch wenn es sind eindeutig
deren Produkte sind und diese fehlerhaft sind! Was, wenn der

Wenn die Garantiebedingungen es so regeln…

Bauunternehmer auch noch Insolvenz anmeldet? Wie wäre der
Fensterhersteller dann Haftbar zu machen? Vielen Dank für Eure
Hilfe!! Tom

Kommt auch darauf an, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.

Eine Garantie muss keiner geben. Daher ist der Garant in der Ausgestaltung seiner Bedingungen auch an so gut wie nichts gebunden.

Und dann gibt es auch noch einen Unterschied zwischen Hlatbarkeit- und Beschaffenheitsgarantie. Vielleicht ist die Lackierung auch komplett von der Garantie ausgeschlossen. Vielleicht gibt es auch überhaupt keine Garantie und wir reden hier über die Sachmängelhaftung. Und vielleicht auch über VOB?

Da Kristallkugel gerade zur Wartung, keine detailliertere Antwort möglich…

S.J.

Hi ESSJOTT, danke für Deine Antwort- Du siehst, ich bin wirklich auf Hilfe angewiesen :wink: - Die AGB bezüglich der Gewährleistung könnten folgendermaßen aussehen… hilft das weiter, um etwas detaillierter werden zu können? Vielen Dank!!

_§ 6 Gewährleistung
(1) Wir übernehmen für die von uns hergestellte Ware eine Gewährleistung für die Dauer von einem Jahr, gerechnet vom Tag der Auslieferung.
(2) Wird ein berechtigter Mängel festgestellt, leisten wir nach unserer Wahl entweder Mängelgutschrift, Nachbesserung oder liefern mangelfreie Ware im angemessenen Zeitraum gegen Rückgabe der Beanstandeten. Die Wandlung Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen. Gewährleistung ist ausgeschlossen

  • bei nicht richtiger Lagerung und nicht ordnungsgemäßem Einbau,
    insbesondere, wenn Elemente nicht
  • lot - oder waagerecht eingebaut sind,
  • bei unsachgemäßer oder gewaltsamer Bedienung oder Überbeanspruchung,
  • bei Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter am beanstandeten Gegenstand,
  • bei Interferenz-Farberscheinungen an Gläsern oder Glasfehlern,die innerhalb
    der Toleranzgrenze der „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Mehrscheiben-Isolierglas aus Spiegelglas“ liegen, Holz ist ein Naturprodukt:seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher zu beachten und schließen eine Reklamation aus._

Hallo,

naja. Zumindest ist hier keine Rede mehr von „Garantie“ und „eindeutigem Garantiefall“. Welche Zeit ist denn zwischen Lieferung und Mängelrüge vergangen?

Gruß

S.J.

_§ 6 Gewährleistung
(1) Wir übernehmen für die von uns hergestellte Ware eine
Gewährleistung für die Dauer von einem Jahr, gerechnet vom Tag
der Auslieferung.
(2) Wird ein berechtigter Mängel festgestellt, leisten wir
nach unserer Wahl entweder Mängelgutschrift, Nachbesserung
oder liefern mangelfreie Ware im angemessenen Zeitraum gegen
Rückgabe der Beanstandeten. Die Wandlung Rückgängigmachung des
Vertrages ist ausgeschlossen. Gewährleistung ist
ausgeschlossen

  • bei nicht richtiger Lagerung und nicht ordnungsgemäßem
    Einbau,
    insbesondere, wenn Elemente nicht
  • lot - oder waagerecht eingebaut sind,
  • bei unsachgemäßer oder gewaltsamer Bedienung oder
    Überbeanspruchung,
  • bei Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter am
    beanstandeten Gegenstand,
  • bei Interferenz-Farberscheinungen an Gläsern oder
    Glasfehlern,die innerhalb
    der Toleranzgrenze der „Richtlinie zur Beurteilung der
    visuellen Qualität von Mehrscheiben-Isolierglas aus
    Spiegelglas“ liegen, Holz ist ein Naturprodukt:seine
    naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind
    daher zu beachten und schließen eine Reklamation aus._

interessante agb. ich nehme an, sie stammen vom unternehmer und der fiktive besteller ist eine privatperson ?!
bei den agb erkennt man den guten willen… allerdings sind sie viel zu ungenau, was letztlich zu lasten des unternehmers geht und die vereinbarungen unwirksam macht. dies gilt sowohl für abs.1 als auch für abs.2. an ihre stelle treten die gesetzlichen vorschriften, §§ 634 ff. bgb.

für dich dürfte wohl am entscheidensten die unwirksamkeit des abs.1 sein, d.h. es gilt die gesetzliche frist von hier (wohl) 2 jahren, § 634a abs.1 nr.1 bgb.

zum schmunzeln ist dieser satz:
Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Elemente nicht - lot - oder waagerecht eingebaut sind,

Hallo S.J.,
es sind acht Monate seit der Lieferung vergangen…
Gruß, T.T.

es sind acht Monate seit der Lieferung vergangen…

Dann dürfte es zumindest schwer fallen, den Beweis anzutreten, dass die Fenster von Anfang an einen Mangel hatten, der nun zu diesem Problem geführt hat.

S.J.

ob es nun 5 oder 8 monate sind, spielt im werkvertragsrecht keine große rolle… es wird regelmäßig ein sachverständiger einzuschalten sein, der feststellt, ob der mangel bereits bei abnahme erfolgte, also hier ein unsachgemäßer einbau erfolgte… (ich persönlich kenne kein fenster, bei dem trotz ordnungsgemäßem einbau innerhalb von 8 monate irgendwetwas abplatzt…)