Nach nur 3 Jahren und 40.000km wird bei einem PKW-Inspektionstermin festgestellt, daß die Bremsscheiben erneuert werden müssen.
Frage:
Müssen diese Mängel zwingend in der Vertragswerkstatt!! behoben werden, obwohl diese Mängel als Garantie,Gewährleistung,oder Kulanz abgelehnt werden, weil es sich um sog. „Verbrauchsteile“ handelt? Oder kann man den Wechsel der Bremsscheiben auch kostengünstiger in einer Freien Werkstatt vornehmen lassen, ohne die allg. Garantie zu verlieren?
- Bernst -