Garantienachweis

Wer kann helfen ?

Folgende Situation:

Ein Händler kauft im Großhandel technische Geräte. Diese Ware ist auf der Einkaufsrechnung und auf dem Lieferschein genau spezifiziert, die auf den Geräten befindlichen Seriennummern sind hierauf aber nicht vermerkt.
Ein Teil der Ware ist defekt und wird im Rahmen der Gewährleistung reklamiert. Der Lieferant behauptet, die Ware sei nicht von ihm bezogen. Da er angeblich vor Auslieferung sämtliche Seriennummern notiert hätte könne er dies mit Sicherheit sagen.
Im Rahmen der Beweislast muß natürlich der Käufer nachweisen, daß die Ware von diesem Lieferanten stammt.

Fragen:

Reicht die Rechnung als Beweis ???
Vorausgesetzt, der Kunde hat ebenfalls die Nummern bei Empfang notiert und diese weichen von den Unterlagen des Lieferanten ab, was ist dann ???
Weiß jemand ob die Rechtsprechung sich hiermit schon einmal befasst hat ???
Gibt es evtl. sogar Urteile hierzu ???

Da es sehr eilt, bin ich für jede Antwort dankbar.

Gruß

Matthias

eine Seriennummer ist meines Wissens nur bei Autos von Belang, ansonsten ist es egal, ob die Waschmaschinen-Nr. auf der Rechnung steht oder nicht. Wenn ein Gerät, das ich genau beschrieben bestellt habe, dann muß der Großhändler schon beweisen, daß Du die Waschmaschine bei einem anderen gekauft hast. Fehl. Ser.-nr. ist belanglos (sein Organisationsverschulden, wenn der mal die Notiz vergißt). Im Übrigen gilt ganz normales „Kaufrecht“ des BGB. Also, im Zweifel Anwalt einschalten und dann sich einen anderen Großhändler suchen. Urteile zu diesem Thema gibt es sein anno Toback (das BGB-Kaufrecht trat am 1.1.1900 in Kraft).

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Im Übrigen gilt ganz
normales „Kaufrecht“ des BGB. Also, im
Zweifel Anwalt einschalten und dann sich
einen anderen Großhändler suchen. Urteile
zu diesem Thema gibt es sein anno Toback
(das BGB-Kaufrecht trat am 1.1.1900 in
Kraft).

Danke für die Antwort. Mein Anwalt sagt, ich bin in der Beweispflicht, dass ich den Kram da gekauft habe, was ich mir so nicht vorstellen kann. Darum mein Hilferuf …

Matthias

Danke für die Antwort. Mein Anwalt sagt,
ich bin in der Beweispflicht, dass ich
den Kram da gekauft habe, was ich mir so
nicht vorstellen kann. Darum mein
Hilferuf …

Matthias

Vertraue lieber Deinem Anwalt: denn er hat Recht ! Eine GRUNDregel des Prozessrechts ist: jeder hat die STREITIGEN Tatsachen zu beweisen, die Voraussetzung der von ihm geltend gemachten Rechte sind. Zwar gibt es Ausnahmen (Beweislastumkehr, Anscheinsbeweis etc.); für den beschriebenen Fall besteht allerdings keine solche. Der Beweis kann aber z.B. geführt werden, wenn ein Mitarbeiter die Geräte abgeholt hat und auch bestätigen kann, dass dies die defekten Geräte sind. Möglicherweise (d.h. mit Glück, da allenfalls Negativbeweis) könnte ggf. auch die Erklärung eines Mitarbeiters ausreichen, dass ausschließlich von eben diesem Großhändler Waren bezogen werden.

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