Wer kann helfen ?
Folgende Situation:
Ein Händler kauft im Großhandel technische Geräte. Diese Ware ist auf der Einkaufsrechnung und auf dem Lieferschein genau spezifiziert, die auf den Geräten befindlichen Seriennummern sind hierauf aber nicht vermerkt.
Ein Teil der Ware ist defekt und wird im Rahmen der Gewährleistung reklamiert. Der Lieferant behauptet, die Ware sei nicht von ihm bezogen. Da er angeblich vor Auslieferung sämtliche Seriennummern notiert hätte könne er dies mit Sicherheit sagen.
Im Rahmen der Beweislast muß natürlich der Käufer nachweisen, daß die Ware von diesem Lieferanten stammt.
Fragen:
Reicht die Rechnung als Beweis ???
Vorausgesetzt, der Kunde hat ebenfalls die Nummern bei Empfang notiert und diese weichen von den Unterlagen des Lieferanten ab, was ist dann ???
Weiß jemand ob die Rechtsprechung sich hiermit schon einmal befasst hat ???
Gibt es evtl. sogar Urteile hierzu ???
Da es sehr eilt, bin ich für jede Antwort dankbar.
Gruß
Matthias