Gartenhaus gröser als erlaubt

Hallo.Angenommen jemand wohnt in Rheinland-Pfalz und würde gerne ein Gartenhaus grösser als die erlaubten 50 Kubickmeter bauen, weil Er Hobbymäsig ein paar Hüner und Kaninchen halten werde. Habe gehört das es Ausnahmen im gesetz für solche Fälle gibt,nur Er blickt da nicht durch in welchem Gesetz oder wo Er suchen soll. Er würde sich seer über anregungen und Tipps freuen, wie Er sein Bauvorhaben so nahe wie möglich am Gesetz realisieren kann. MfG Albert

Hi,

wie wäre es wenn derjenige beim zuständigen Bauamt nachfragt. Die können ihm dort die benötigten Infos sicherlich geben.

Gruß

Samira

Hallo,

ich hatte mich - als ich Bedenken hatte hinsichtlich der Größe - an unsere Gemeinde gewandt, die mir dann auch eine offizielle schriftliche Genehmigung mit Hinweis auf die vorgeschriebene Regelung erteilte.

Gruß, Eva