GbR und Steuern?!

Hallo,

ein Bekannter und ich haben uns zusammengeschlossen. Wir hatten vorher jeweils zwei eigene „Firmen“ auf Gewerbeschein. Der Zusammenschluss erfolgte als GbR. Nun wird es kurz kompliziert :wink: Seine bisherige Firma bleibt in Teilbereichen bestehen, nur ein Teil davon, das Hosting „wechselt“ zu der GbR, währen der Computerhandel bei der ursprünglichen bestehen bleibt. Ich allerdings habe die alte Tätigkeit komplett aufgelöst und mache nun nur noch die GbR. Die Frage ist nun wegen der Steuer bzw. den Gewerbeschein. Muss ich meinen Gewerbeschein dennoch behalten oder reicht es, wenn nur einer von uns, in diesem Falle also er den Gewerbeschein behält und die USt somit nur über ihn läuft. Oder müssen wir gar für die GbR eine EXTRA Anmeldung machen. Wir würden es gerne so machen, dass die GbR über seine Firma komplett abgewickelt wird, die GbR also auch die USt.-Nr. seiner Firma benutzt usw. Ich würde dann eben mein Gewerbe abmelden. Geschäftsführer der GbR wären aber eben wir beide.

Kennt sich da jemand aus? Ich hoffe ich habe es geschafft verständlich zu erklären. Falls nicht bitte nachfragen. Danke!

Grüsse

Manuel

Hi Manuel,

Du solltest dein Gewerbe auf jedenfall abmelden.

So wie du es beschrieben hast geht eigentlich nur folgendes: vor allem für die Gewinnermittlung wichtig:

Er betreibt auf seinem alten Gewerbeschein weiter den Handel.

für die GBR wird ein neues Gewerbe angemeldet.
(Alternativ eine Ummeldung deines Gewerbes auf GBR)

gruss
winkel

Hi,

… den Gewerbeschein. Muss ich meinen

Gewerbeschein dennoch behalten oder reicht es, wenn nur einer
von uns, in diesem Falle also er den Gewerbeschein behält und
die USt somit nur über ihn läuft. Oder müssen wir gar für die
GbR eine EXTRA Anmeldung machen. Wir würden es gerne so
machen, dass die GbR über seine Firma komplett abgewickelt
wird, die GbR also auch die USt.-Nr. seiner Firma benutzt usw.
Ich würde dann eben mein Gewerbe abmelden. Geschäftsführer der
GbR wären aber eben wir beide.

teilweise ist das eine Steuerfrage :smile:
insoweit antworte ich:
die GdbR und das Einzelunternehmen sind zwei verschiedene Unternehmen, die beide USt-Nr brauchen. Für beide wird eine getrennte Gewinnermittlung notwendig. Die Hälfte des Gewinns der GdbR wird dann dir zugerechnet. Nähere Fragen sind noch mit dem Finanzamt abzuklären, telefonisch oder bei der Servicestelle im Amt.

Viele Grüße
Cirwalda