Gebrauchtwagenkauf neue Rechtsprechung

Klaus hat vom Gebrauchtwagenhändler für ca 11.000 euro ein Auto gekauft. Nach 3 Monaten und 10.000 km hatte er einen Motorschaden. Die Wasserpumpe soll verursacht haben, dass der Zahnriemen übergeprungen ist. Dadurch sind Ventile im Zylinderkopf kaputt gegangen. Die Reparatur in einer freien Werkstatt hat ca 2000 Euro gekostet.
Der Verkäufer mit Unterstützung seines Verbandes, weigert sich die Kosten zu übernehmen. Die Wasserpumpe sei heil gewesen, sonst hätte sie nicht 10.000 km gehalten.
Wie sieht die Rechtslage nach neuer Rechtsprechung aus.
Wie müßte das Klageschreiben aussehen.?