Angenommen, ein Kunde hat mit einer Firma das Lastschrift-Verfahren vereinbart. Es werden über Jahre hinweg immer nur kleine Beträge (max. 2,-) abgebucht. Wegen einem Versehen des Kunden muss nun ein größerer Betrag abgebucht werden (über 30,-) allerdings hat das Konto zum Zeitpunkt der Lastschrift keine entsprechende Deckung und die Lastschrift wird zurückgebucht.
Daraufhin bekäme der Kunde eine Rechnung über den fälligen Betrag plus eine Rückbuchungsgebühr von 12,-.
Frage: wären so hohe Gebühren nicht ungerechtfertigt und könnte der Kunde die Zahlung verweigern? Müsste er mit Mahnung und evtl. sogar einer Klage rechnen?