Hallo,
ich bin kein Jurist, sondern „Fachmann Gefängnis“. Aber ich denke, etwas kann ich Dir bei Deiner Frage weiterhelfen.
Ja, Man kann Knast für Ladendiebstahl bekommen. Allerdings nicht, wenn es sich um das erste oder zweite oder auch dritte Mal handelt und wenn die geklaute Sache keinen besonders großen Wert hat.
Aber: Du schreibst ja, dass Dein Cousin schon mehrfach erwischt wurde und er ein paar Wochen Jugendgefängnis und Bewährung hatte.
Da ist die Frage wichtig: war das Jugendgefängnis und die Bewährung auch wegen Ladendiebstahl, sonstigem Diebstahl oder irgendeinem anderen Eigentumsdelikt (zum Beispiel Betrug ?). Wenndas so wäre, dann wird es tatsächlich eng für ihn, auch wenn der Betrag nur 5 € waren.
Egal was bei der Verhandlung passieren wird: wenn er noch unter Bewährung steht, dann kann es auch passsieren, dass die widerrufen wird und er die Sache jetzt absitzen muss.
Das mit der festen Arbeit ist dagegen sehr positiv: wenn er klarmacht, dass er die Arbeit durch eine Inhaftierung verlieren könnte wird es möglicherwiese zu einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße oder aber zu einer Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) kommen. Dann sollte er die aber gleich bezahlebn, wenn ansonsten kommt der Knast zwar später, aber er kommt.
Soweit nur mal ganz kurz. Da ich nochmal weg muss, hab’ ich eben nicht so viel Zeit. Wenn Du etwas genauer wissen willst oder noch eine Frage hast, melde Dich gerne nochmal bei mir.
Gruß
Werner