Gefahrenübergang

Habe auch Artikel bestellt, die nicht angekommen sind. Nun sagt der Verkäufer, ich müsse zahlen, da er beweisen könne, dass er die Artikel versendet habe, ich kann aber auch beweisen, nichts bekommen zu haben. Ist es grundsätzlich so, dass der Gefahrenübergang bei der Übergabe an die Post stattfindet, auch wenn das nicht in den AGBs festgelegt ist? Und wie sieht es beim Kauf zwischen Privatleuten aus? Habe ich ein Anrecht drauf, dass der Verkäufer einen Nachforschungsantrag stellt?

Hallo,

wenn nicht anderes vereinbart wurde geht die Gefahr bei Abgabe der Sendung bei der Post auf dich über. Dass dies geschehen ist, muss der Verkäufer natürlich beweisen. Nur wenn als Versandart Paket, Einschreiben o.ä. vereinbart wurde, muß der Verkäufer einen Nachforschungsantrag stellen oder dich zumindest dazu bevollmächtigen bzw. die Forderungen gegen die Post an Dich abtreten. Da Du nicht Auftraggeber und somit Vetragspartner der Post bist, wirst Du auch keine Auskunft über den Verbleib der Sendung bekommen.

Gruß

Matthias

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Habe es selbstverständlich als Paket verschicken lassen. Was ist, wenn die Post per Nachforschungsantrag behauptet, ich hätte das Paket angenommen, ich aber zweifelsfrei nachweisen kann, dass das nicht stimmt?

Habe es selbstverständlich als Paket verschicken lassen. Was
ist, wenn die Post per Nachforschungsantrag behauptet, ich
hätte das Paket angenommen, ich aber zweifelsfrei nachweisen
kann, dass das nicht stimmt?

Hallo Tamarisk,

dann müssen die ja eine Unterschrift von Dir haben… und die genaue Uhrzeit etc… diese Daten werden ja auf deren „kleinen Elektronischen Handhelds“ gespeichert…

Gruß, Julia

Da steht i.A. Walther, ich war aber in der Arbeit, wohne alleine und habe durch Zettel an Tuer und Briefkasten sowie durch mehrere Beschwerden bei der Post eigentlich klar meinen Willen zum Ausdruck gebracht, dass ich nicht wünsche, dass meine Sachen wo anders abgegeben werden. Das muesste doch eigentlich gegen 6.1. der AGB verstossen…

Hallo Tamarisk,

dann müssen die ja eine Unterschrift von Dir haben… und die
genaue Uhrzeit etc… diese Daten werden ja auf deren
„kleinen Elektronischen Handhelds“ gespeichert…

Gruß, Julia

Habe es selbstverständlich als Paket verschicken lassen. Was
ist, wenn die Post per Nachforschungsantrag behauptet, ich
hätte das Paket angenommen, ich aber zweifelsfrei nachweisen
kann, dass das nicht stimmt?

Na ja, in Deutschland gilt zum Glück noch immer:

Wer behauptet muss beweisen

Da Pakete stets gegen Unterschrift ausgehändigt werden dürfte der Post dies relativ schwer fallen. Es kann natürlich sein, dass die Post, wie so oft, „irgendjemanden“ das Paket ausgehändigt hat. Dies wäre aber nicht Dein Problem.

Gruß

Matthias

Hi Tamarisk,

wer ist denn „Walther“?
Hat er die Sendung angenommen? Dann hast du ihm gegenüber einen Herausgabeanspruch.
Die ignorante Post solltest du mal darauf hinweisen, dass du nicht weiter bereit bist, die Nichberücksichtigung deiner Wünsche hinzunehmen.

Gruß,
Francesco

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Das war nur ein Beispiel fuer den Nachnamen, wollte meinen eigenen nicht schreiben. Es steht nicht mal ne Unterschrift drunter, wer es angenommen haben könnte, sondern nur, i.A. „mein Nachname“. Habe alle meine Nachbarn gefragt, aber alle sagen, sie haben nichts angenommen.

wer ist denn „Walther“?
Hat er die Sendung angenommen? Dann hast du ihm gegenüber
einen Herausgabeanspruch.

Die ignorante Post solltest du mal darauf hinweisen, dass du
nicht weiter bereit bist, die Nichberücksichtigung deiner
Wünsche hinzunehmen.

Und was soll ich machen, habe jetzt insgesamt 5 Beschwerdebriefe geschrieben (worauf eine Antwort kam), war zigmal in der Filiale, hilft alles nichts. Alles was ich verschicke, geht jetzt über einen anderen Anbieter, aber auf das, was ich bekomme, habe ich keinen Einfluss.

Hi Tamarisk,

eigentlich wäre nun ein Rechtsbeistand erforderlich. Ein Rechtsanwalt könnte dir sicherlich helfen.
Fraglich ist, ob das Kostenrisiko in Relation zu dem steht, was du erreichen kannst und willst.

Gruß,
Francesco

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