Geh- und Fahrrecht (Wegerecht)

Hallo,
ich habe in einer Reihenhauskette gebaut, wo vor den Häusern die jeweiligen Grundstücksteile aus dem jeweiligen Stellplatz und einem ca. 3m breiten Fahrweg bestehen. Dieser Fahrweg ist für die hinteren Häuser als Zufahrt notwendig, geht aber eben über die davorliegenden Grundstücke. Im Bauvertrag (Bauträger) steht auch drin, dass man verpflichtet ist, den jeweils anderen Häusern etwaige notwendige Grunddienstbarkeiten wie z.B. Geh- und Fahrrecht (für diesen Fahrweg eben) eintragen zu lassen. Meine Frage: Worauf muss ich bei der Eintragung achten (die Fertigstellung steht kurz bevor!)?? Heisst das, dass die, die in den begünstigten Häusern wohnen den Fahrwegsanteil auf meinem Grundstück nutzen können wie sie wollen (Nutzung als „Kinderspielplatz“, Vollstellen mit Fahrrädern etc…?)?. Mindert das nicht den Wert meines Grundstücks? Gibt es dafür generelle Regelungen bezüglich Ausgleich dafür bzw. eine Art von „Mietzahlung“ für diese Nutzung? Wie sieht es dabei mit den Pflichten aus? z.B. Schneeräumung im Winter etc…?? Mir geht es nicht darum, soviel rauszuholen wie möglich oder alles den anderen verbieten zu wollen, sondern nur um allgemeine rechtliche Klarheit. Das Thema erscheint mir nämlich ziemlich diffus…

MfG
Werner

Hallo,
ich habe in einer Reihenhauskette gebaut, wo vor den Häusern
die jeweiligen Grundstücksteile aus dem jeweiligen Stellplatz
und einem ca. 3m breiten Fahrweg bestehen. Dieser Fahrweg ist
für die hinteren Häuser als Zufahrt notwendig, geht aber eben
über die davorliegenden Grundstücke. Im Bauvertrag (Bauträger)
steht auch drin, dass man verpflichtet ist, den jeweils
anderen Häusern etwaige notwendige Grunddienstbarkeiten wie
z.B. Geh- und Fahrrecht (für diesen Fahrweg eben) eintragen zu
lassen. Meine Frage: Worauf muss ich bei der Eintragung achten
(die Fertigstellung steht kurz bevor!)??

Da es konkret um die genaue Lage geht, ist es besser Du redest mit einem Anwalt, der sich die Lage genau ansieht. Alternativ kannst Dich beim Notar aufklären lassen, denn dieser muß die Eintragung beurkunden. Dort sind Deine Fragen besser aufgehoben, denn aus der Ferne tue ich mich zumindest schwer, eine vernünftige Antwort zu geben. Wichtig ist dabei auch der bereits vorhandene Kaufvertrag, der ggf. einige Vorbedingungen bereits drin stehen hat.