Geistiges Eigentum?

Hallo liebe Experten, wie würdet Ihr folgenden Sachverhalt beurteilen: Angenommen ein Buchhalter erledigt für einen kleinen Betrieb die laufende Buchhaltung. Da es dem kleinen Betrieb wirtschaftlich schlecht geht, schreibt der Buchhalter wohl Rechnungen, verzichtet aber vorerst auf die Bezahlung. Irgendwann summiert sich das aber und der Buchhalter bittet um Bezahlung der Rechnungen. Nachdem der Buchhalter einigemale freundlich an die Bezahlung erinnert hat, stellt er weiter Arbeiten ein, da noch nie eine Rechnung bezahlt wurde. Der kleine Betrieb geht daraufhin zum Steuerberater und läßt dort die Buchaltung machen und verlangt über einen Rechtsanwalt die Herausgabe der betriebswirtschaftlichen Auswertungen,Saldenlisten usw., die bisher vom Buchhalter erstellt wurden.Der kleine Betrieb hat die ganzen Unterlagen bereits einmal bekommen. Der Buchhalter ist nun der Meinung, das solange er kein Geld für seine Dienstleistung erhält, müsse er auch keine Auswertungen herausgeben, außer eben die Originalunterlagen des kleinen Betriebes. Was haltet Ihr davon?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Grüße
Armin

NACHTRAG: Wäre das ein Dienstvertrag?
Hallo, viele Anworten kamen ja noch nicht…

Würde es in einem solchen Fall um einen Dienstvertrag nach §§611-630 BGB handeln?

Wieder mal: Vielen Dank.

Grüße Armin

denkbar wäre Folgendes:

Vertrag wegen Verstoss gegen das Steuerberatungs- oder Rechtsberatungsgesetz nichtig, also auch kein Zurückbehaltungsrecht

Danke, aber
Hallo, vielen Dank, aber
wenn der Vertrag nichtig wäre, dann müßte der Buchhalter ihn ja auch nicht erfüllen? Das Geld hätte er in der Zwischenzeit eh abgehakt.Aber er wollte wahrscheinlich nicht, das der kleine Betrieb umsonst an solch eine Leistung kommt.

Grüße Armin