Geld im Bankautomaten finden

Moin ihr Experten…

nehmen wir mal an jemand findet in einem Geldautomaten 100 Euro. Wie ist die Rechtslage? Auch allgemein beim Finden von Geld? Darf der Finder sie behalten? Muß er sie abgeben? Über die moralische Seite möchte ich gar nicht „streiten“ - ich denke die ist klar…

Lieben Gruß und vielen Dank für die Aufklärung.

Julia

Hi,

Fund von Sachen usw. ist im BGB §§ 965 ff. geregelt.
Nach §965 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__965.html) ist der beschriebene Fund auf alle Fälle anzeigepflichtig.

Ich hatte genau den beschriebenen Fall mal: an den Geldautomaten gegangen, im Geldfach lagen noch 500 DM (damals) drin. Die hab ich sofort am Bankschalter abgegeben, denn die Bank kann ja anhand von Zeitpunkt und Betrag nachvollziehen, welcher Kunde hier vermutlich sein Geld vergessen hat. Von der Verliererin gab’s ein nettes Dankschreiben und 5% Finderlohn. Ehrlichkeit zahlt sich in so einem Fall also durchaus aus.

Grüße
Wolfgang

Ich hatte genau den beschriebenen Fall mal: an den
Geldautomaten gegangen, im Geldfach lagen noch 500 DM (damals)
drin.

Und genau das ist der grund warum modernere Automaten kein Geldfach mehr haben, sondern einen Geldausgabeschlitz, aus dem man die Scheine herausziehen muss.

Wird vergessen das Geld mitzunehmen, wird nach Ablauf von zumeist 30 Sekunden das Geld wieder eingezogen und ins Rückholfach befördert…
Normalerweise sollte der Betrag dann auch wieder dem Konto automatisch gutgeschrieben werden.

Nützt natürlich wenig wenn der Automat stark frequentiert ist.

Gruß Ivo

Hi,

Fund von Sachen usw. ist im BGB §§ 965 ff. geregelt.
Nach §965
(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__965.html) ist
der beschriebene Fund auf alle Fälle anzeigepflichtig.

Hi!
Neben den zivilrechtlichen Seite ist hier auch die strafrechtliche zu beachten. Das Mitnehmen des gefundenen Geldes kann eine Unterschlagung im Sinne des § 246 I StGB darstellen:
„Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“
Grüße, Peter

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Was in diesem Falle auch schon mal passiert ist: Der „Finder“, der das Geld einfach behalten hatte, wurde anhand der Kamera identifiziert.

Gruß, Cyba

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alles, was du findest…
und nicht dir gehoert, „muss“ ins fundbuero bzw. zum eigentuemer. … rechtlich gesehn.

moral ist relativ…

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Wohl eher Diebstahl…
Da sich das Geld wohl zumindest noch im Gewahrsam der Bank befindet…

Aber egal…

ElC.

Hallo,
das sehe ich anders:
A hat den Bankomat berechtigterweise mit seiner Karte bedient und das Geld liegengelassen, B hat es gefunden und mitgenommen.
Bei der ordnungsgemäßen Inanspruchnahme des Geldautomaten durch A fand ein Gewahrsamswechsel des Geldes von der Bank auf A statt. Muss ja auch so sein, denn die Bank muss A ja in die Lage versetzen, das Geld zu nehmen und daher ihre Gewahrsame aufgeben. Dann hat A das Geld vergessen und herrenlos zurückgelassen. Ob A die Gewahrsame am Geld zwischenzeitlich ganz kurz erlangt hat oder nicht, ist hier unerheblich. Es gibt auch keinen Grund anzunehmen, dass die Bank die Gewahrsame am Geld wiedererlangt hätte. Jedenfalls hatte zum Tatzeitpunkt (Entnahme des Geldes durch B) weder die Bank noch A Gewahrsame am Geld, daher beging B keinen Diebstahl, sondern eine Unterschlagung.
Grüße, Peter

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Ergebnis einer Anzeige
Hallo,
einer Freundin von mir ist das unlängst passiert: Geld im Automaten (Vorraum einer Bank) liegen gelassen (zum Glück nur 100 Euro).

Sie bemerkte es relativ bald und fragte bei der Bank nach, ob etwas abgegeben wurde. Leider nein. Aber die Mitarbeiterin bot an, das Videoband auswerten zu lassen. Geldautomaten werden ja überwacht.

Am nächsten Tag fragte meine Freundin wieder bei der Bank nach. Ergebnis: Der Täter sei auf dem Film identifiziert als Kunde der Bank und auch durch die nachfolgende Kontobewegung. Aus Datenschutzgründen könne man ihr keine Auskunft geben, riet ihr aber zu einer umgehenden Anzeige bei der Polizei.

Gesagt getan. Aussage der Polizei: Es kämen zwei Tatbestände in Frage:
a) Fundunterschlagung
b) Diebstahl
Im Fall meiner Freundin handelte es sich um letzteres, weil nämlich auf dem Video eindeutig zu erkennen war, dass sowohl sie als auch der unehrliche Finder beide noch im Schalterraum anwesend waren. Er sah sie weggehen, als er schon das Geld rausnahm. Er hätte also das Geld der von ihm eindeutig erkannten Verliererin direkt zurückgeben müssen, Da er es nicht tat, sei er ein Dieb.

Ergebnis:
Der unehrliche Finder bekam eine Anzeige wegen Diebstahl, meine Freundin bekam von ihm das Geld zurück und außerdem noch alle Auslagen, die sie hatte. Er bekam darüber hinaus eine Geldstrafe, gegen deren Zahlung das Verfahren eingestellt wurde.

Gruß
Charlotte

Hallo Charlotte,
danke dir für diese ausführliche Darstellung… Ich habe das Geld an einem Außenautomaten gefunden und rausgenommen, da es sich um eine stark frequentierte Kreuzung handelt an der sich durchaus ne Menge Junkies, Prostituierte und Obdachlose aufhalten. Ich hatte einfach nen bisschen Schiß, daß es der falsche für sich beansprucht - da Samstag hatte auch die Bank nicht mehr offen - ich habe später bei der Polizei nachgefragt was ich tun soll - die meinten nur ich könnte es am Montag bei der Bank melden oder es halt bei ihnen vorbeibringen. Der Polizist mit dem ich geredet hab war eher amüsiert darüber, daß ich Angst habe vor den rechtlichen Konsequenzen und mich absichern will *ggg* Naja, so werd ich morgen halt einfach bei der Bank anrufen und Bescheid sagen… Wir hatten halt hier nur überlegt was das wohl für eine Straftat wäre wenn man das Geld einfach einsteckt… Hoffe ich einfach mal, daß derjenige dem das Geld gehört noch nichts in Richtung Anzeige unternommen hat und ich mit meiner Meldung bei der Bank nicht zu spät komme *erröt*

Danke dir und den anderen,
Julia

Hi,

Ich habe das
Geld an einem Außenautomaten gefunden und rausgenommen,

du hättest auch einfach ein paar Minuten davor stehen bleiben können bis der Automat das Geld wieder eingezogen hätte. So wäre alles seines rechten Weges gegangen ohne, dass du hättest einschreiten müssen.

Grüße,
J~

Moin,

Hi,

Ich habe das
Geld an einem Außenautomaten gefunden und rausgenommen,

du hättest auch einfach ein paar Minuten davor stehen bleiben
können bis der Automat das Geld wieder eingezogen hätte. So
wäre alles seines rechten Weges gegangen ohne, dass du hättest
einschreiten müssen.

Hinterher ist man immer schlauer - ich habe ja durchaus die Antworten gelesen :wink: Trotzdem würde ich es DORT wieder herausnehmen, da ich nicht so derbe auf Junkies stehe die gerade nur noch an ihren nächsten Schuß denken und mehr als bereit wären mir die Rübe einzuschlagen für dieses Geld und mich schon komisch beäugten als ich unschlüssig vor diesem Automaten stand :wink:

Gruß,
Julia