Ergebnis einer Anzeige
Hallo,
einer Freundin von mir ist das unlängst passiert: Geld im Automaten (Vorraum einer Bank) liegen gelassen (zum Glück nur 100 Euro).
Sie bemerkte es relativ bald und fragte bei der Bank nach, ob etwas abgegeben wurde. Leider nein. Aber die Mitarbeiterin bot an, das Videoband auswerten zu lassen. Geldautomaten werden ja überwacht.
Am nächsten Tag fragte meine Freundin wieder bei der Bank nach. Ergebnis: Der Täter sei auf dem Film identifiziert als Kunde der Bank und auch durch die nachfolgende Kontobewegung. Aus Datenschutzgründen könne man ihr keine Auskunft geben, riet ihr aber zu einer umgehenden Anzeige bei der Polizei.
Gesagt getan. Aussage der Polizei: Es kämen zwei Tatbestände in Frage:
a) Fundunterschlagung
b) Diebstahl
Im Fall meiner Freundin handelte es sich um letzteres, weil nämlich auf dem Video eindeutig zu erkennen war, dass sowohl sie als auch der unehrliche Finder beide noch im Schalterraum anwesend waren. Er sah sie weggehen, als er schon das Geld rausnahm. Er hätte also das Geld der von ihm eindeutig erkannten Verliererin direkt zurückgeben müssen, Da er es nicht tat, sei er ein Dieb.
Ergebnis:
Der unehrliche Finder bekam eine Anzeige wegen Diebstahl, meine Freundin bekam von ihm das Geld zurück und außerdem noch alle Auslagen, die sie hatte. Er bekam darüber hinaus eine Geldstrafe, gegen deren Zahlung das Verfahren eingestellt wurde.
Gruß
Charlotte