Hallo, kann hier jemand professionell Auskunft geben:
angenommen (um es abstrakt zu formulieren), zwei (unverheiratete) Leute haben vor kurzem ein Grundstück erworben, zu gleichen Teilen. Nun hat sich herausgestellt, dass es besser wäre, wenn die eine es alleine hat.
Wenn nun die eine also von der anderen den Anteil abkauft, muss dann die volle Grunderwerbsteuer wieder bezahlt werden?
Auf den damalig gezahlten oder den gegenwärtigen Preis?
Würde bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer der Verkehrswert oder der Kaufpreis zugrundegelegt.
Könnte die ihren Anteil Abgebenden mit der ihn Übernehmenden weiter im Haus wohnen und nun Miete zahlen, oder müsste sie ausziehen?
In welchen Verordnungen und Gesetzbüchern ist sowas niedergelegt?
Vielen Dank im Voraus!.