Hallo,
gebe mir Mühe dieses Posting so unpersönlich wie möglich zu gestalten
Gehe ich recht in der Annahme, dass ein privater Stellplatz, der zu einer Mietwohnung gehört und auch im entsprechenden Mietvertrag aufgeführt ist - allerdings nix kostet - als „gemietet“ bezeichnet werden kann?
Ich denke schon… Folglich hat derjenige auch alleiniges „Parkrecht“?! Angenommen dieser Parkplatz wird durch eine andere, unbekannte Person besetzt, welche Möglichkeiter hat der rechtmäßige Mieter das KFZ zu entfernen oder zumindest anfallende Kosten (z.B. Parkkosten,Strafzettel) an einen Dritten weiterzuleiten? Wäre es reintheoretisch möglich den VERmieter dafür haftend zu machen, dass er die „Parkordnung“ nicht überwacht hat?
Verzeiht meinen laienhafte Frage, ich bin in rechtlichen Dingen keine Experte. Hoffe mir kann jemand eine ausführliche Antwort geben. Danke schön!
Mfg - JENS