Gemieteter Stellplatz

Hallo,

gebe mir Mühe dieses Posting so unpersönlich wie möglich zu gestalten :smile:

Gehe ich recht in der Annahme, dass ein privater Stellplatz, der zu einer Mietwohnung gehört und auch im entsprechenden Mietvertrag aufgeführt ist - allerdings nix kostet - als „gemietet“ bezeichnet werden kann?
Ich denke schon… Folglich hat derjenige auch alleiniges „Parkrecht“?! Angenommen dieser Parkplatz wird durch eine andere, unbekannte Person besetzt, welche Möglichkeiter hat der rechtmäßige Mieter das KFZ zu entfernen oder zumindest anfallende Kosten (z.B. Parkkosten,Strafzettel) an einen Dritten weiterzuleiten? Wäre es reintheoretisch möglich den VERmieter dafür haftend zu machen, dass er die „Parkordnung“ nicht überwacht hat?

Verzeiht meinen laienhafte Frage, ich bin in rechtlichen Dingen keine Experte. Hoffe mir kann jemand eine ausführliche Antwort geben. Danke schön!

Mfg - JENS

Hallo,

gebe mir Mühe dieses Posting so unpersönlich wie möglich zu
gestalten :smile:

Ja, sehr gut, einer weiß, wie’s geht!

Gehe ich recht in der Annahme, dass ein privater Stellplatz,
der zu einer Mietwohnung gehört und auch im entsprechenden
Mietvertrag aufgeführt ist - allerdings nix kostet - als
„gemietet“ bezeichnet werden kann?

Wenn der doch im Mietvertrag aufgeführt ist, ist er auch Mietobjekt und kann durchaus als gemietet bezeichnet werden. Und „nix kostet“ gibt’s nicht. „Im Gesamtpreis enthalten“ trifft die Sache wohl eher.

Ich denke schon… Folglich hat derjenige auch alleiniges
„Parkrecht“?!

Wenn dann dieser eine Stellplatz nur für den einen bestimmten Mieter bestimmt ist und nicht einer von vielen Stellplätzen, wobei sich die Mieter aussuchen dürfen, welchen sie nehmen, dann wohl ja.

Angenommen dieser Parkplatz wird durch eine
andere, unbekannte Person besetzt, welche Möglichkeiter hat
der rechtmäßige Mieter das KFZ zu entfernen oder zumindest
anfallende Kosten (z.B. Parkkosten,Strafzettel) an einen
Dritten weiterzuleiten? :

Entfernen ist sehr problematisch, da in aller Regel unverhältnismäßig. Aber Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Verwarnungsgelder, das ist drin! Zwei Probleme sehe ich allerdings: a) muss ganz klar sein, dass es sich um einen privaten, an eine bestimmte Person vermieteten Stellplatz handelt und b) muss man Namen und Adressen des Übeltäters herausfinden. Schwierig!

Wäre es reintheoretisch möglich den

VERmieter dafür haftend zu machen, dass er die „Parkordnung“
nicht überwacht hat?

Ach bitte. Vermieter haben ja auch nichts besseres zu tun als den ganzen Tag über ihre Grundstücke zu patrouillieren…

Verzeiht meinen laienhafte Frage, ich bin in rechtlichen
Dingen keine Experte.

Wenigstens gibst Du’s zu …

Danke für die schnelle Antwort…

Entfernen ist sehr problematisch, da in aller Regel
unverhältnismäßig. Aber Nutzungsentschädigung in Höhe der
ortsüblichen Verwarnungsgelder, das ist drin!

Hm, wenn die Adresse vorhanden ist könnte also einfach ein Schriftstück aufgesetzt werden, als Art Verwarnung? Für mich schwer vorstellbar… Angenommen er zahlt net, weil er denkt „Warum???“, hätte man als „Verwarner“ das Recht auf seiner Seite?

Zwei Probleme
sehe ich allerdings: a) muss ganz klar sein, dass es sich um
einen privaten, an eine bestimmte Person vermieteten
Stellplatz handelt

Reicht dazu ein einfaches Schild „Privat Parkplatz“ oder „Parken verboten!“ ???

und b) muss man Namen und Adressen des
Übeltäters herausfinden. Schwierig!

Wäre es reintheoretisch möglich den

VERmieter dafür haftend zu machen, dass er die „Parkordnung“
nicht überwacht hat?

Ach bitte. Vermieter haben ja auch nichts besseres zu tun als
den ganzen Tag über ihre Grundstücke zu patrouillieren…

Na das weiß ich selbst. War nur so ne Frage am Rande, ob man mit viel Geld für gute Anwälte auch so nen Quatsch durchkriegen würde?! :smile:

Schönen Abend noch - JENS

So haben wir das gemacht
Hi Jens,

genau das selbe Problem hatten wir und wir haben es so gelöst:

  • Bei uns ums Eck ist die städtische Parkraumüberwachung angesiedelt, folglich latschen die immer bei uns vorbei. Wir haben einfach mal einen Überwacher gefragt was denn da zu tun ist (es war immer der selbe Fremdparker und wir hatten schon mehrmals darauf hingewiesen dass das unser Parkplatz - im HOF- ist) und der gute Mann hat einfach eine sog. Halterfeststellung gemacht, dann den Falschparker aufgesucht (hatte einen Zettel im Auto drin, wo er arbeitet) und ihm eine Ordnungsgebühr von 30 Euro aufgedrückt - die Folge : keiner parkt mehr auf unserem Parkplatz - null stress und echt gut gelaufen.

BTW : der Überwacher hat uns dann auch noch gesagt dass wenn man sich in solchen Fällen an die Polizei wendet, sich diese sowieso an die Parkraumüberwachung wendet. Abschleppen wäre schon möglich aber die Kosten musst Du vorstrecken und uns wurde davon abgeraten (von dem Überwacher) dies zu tun. Die Lösung mit dem Parkraumüberwacher war einfach zu cool und enorm wirkungsvoll.

Gruss
Brombär

Hallo Jens,

üblicherweise hat man leider keine Chance, und es nutzt auch kein wie auch immer gestaltetes Schild.

Man kann das Kfz abschleppen lassen, aber auf EIGENE Kosten - und die bei dem Besitzer wieder einzufordern … schwierig … und das wissen diese Leuts die dort parken auch.

Das Kfz zuparken dass es nicht wegkommt ist natürlich auch verboten.

Der Vermieter wird nur lachen, denn was sollte der tun ?

Gruß Carolin

Guten Morgen!

der gute Mann hat einfach eine sog.
Halterfeststellung gemacht, dann den Falschparker aufgesucht
(hatte einen Zettel im Auto drin, wo er arbeitet) und ihm eine
Ordnungsgebühr von 30 Euro aufgedrückt

Hoppla, das hätte er mal mit mir versuchen sollen!

Jetzt mal im Ernst: Das Blockieren gemieteter Parkplätze ist eine Besitzstörung, die man natürlich nicht hinnehmen muss. Deswegen läßt man dem Übeltäter eine Abmahnung zukommen und fordert ihn darin zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, mit Fristsetzung und Klageandrohung. Für den ganzen Aufwand kann man selbstverständlich auch einen angemessenen Ersatz verlangen, der nach Ansicht des AG Frankenberg (1 C 664/95) aber nicht höher als das ortsübliche Verwarnungsgeld sein darf, was ich für zumindest bedenklich halte.

Hi,

ja weißt Du wir hatten schon alles ausprobiert und aus der Not der Verzweifelung einfach mal so einen Überwacher gefragt was wir denn tun können und der hat das dann gemacht.
Ob das allerdings rechtes und korrekt war, war uns letztendlich egal, es hat gewirkt und das ist das was wir wollten. Wenn der Fremdparker mit der Stadt oder dem Überwacher streitet stört das uns ja nicht. Ich glaube auch dass die Gebühr die er verlangt hat für die Halterfeststellung war, aber genaues weiß ich nicht, weil wir uns da ausgeklinkt haben.

Mein Beitrag sollte ja auch nur als Anektode verstanden werden, weil es bei uns so geklappt hat.

Gruss
Brombär

Hallo!

Auch mit solchen Dingen wäre ich sehr vorsichtig, denn privates Abschleppen ist nicht allgemein zulässig (und überdies im Einzelfall oft strittig).

Gruß
Tom

Hallo!

Ich hätte da gleich noch eine Strafanzeige gegen das Parküberwachungsorgan eingebracht wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und gegen dich wegen Verdachtes der Anstiftung und Beihilfe dazu.

Die juristischen Ratschläge dieses Parküberwachungsorganes sind übrigens Unsinn und sollten nicht beachtet werden.

Gruß
Tom

Hallo Jens!

Nach Wohnerfahrungen in Hamburg-Eppendorf und an der Rothenbaumchaussee (dort gibts alles, nur keine Parkplätze), weiß ich sicher, daß irgendwelche Schildchen und Ansinnen wie Abschleppen und Rechtszüge gleich welcher Art völlig sinnlos sind. Solche Sachen kosten nur Nerven und Zeit - DEINE Nerven und DEINE Zeit. Was wirklich hilft, ist eine Stahlkette oder ein mit einem Schloß gesicherter umklappbarer Stahlpfosten. Irgendwelche flätigen Spielzeuge werden platt gefahren oder aus der Verankerung gerissen. Aber eine Absperrung des Typs Ankerkette oder ein Stahlpfosten, der ob seiner Abmessungen unmißverständlich signalisiert, stabiler als eine Range-Rover-Stoßstange zu sein, bewirken hier mehr als jeder Advokat.

Gruß
Wolfgang

Hallo Jens,
wenn die rechtliche Seite so verzwickt ist : wie wär es denn, wenn man einfach verhindern würde, dass jemand unrechtmässig dort parkt ? Ein Pfosten mit Schlüssel oder eine Kette vielleicht ?
Grüße
Heike

Hallo Jens,

ich weiß leider nicht, wo Du wohnst.
In Baden-Württemberg z. B. gibt es ein Landes-Ordnungswidrigkeitengesetz (LOwiG), in dem steht, daß ein Parken auf Privatparkplatz eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das ganze kostet den Falschparker *schlagmichnichtot* glaube 10,- Euronen. Die Behörde, zu deren Auftrag die Verfolgung von Owis gehört, ist das Ordnungs- oder Bürgermeisteramt als Polizeibehörde oder die Polizei selbst als Polizeivollzugsdienst. So, nun ist es an Dir, das ganze mit Datum, Uhrzeit und einem Digi-Foto zu belegen und den Kameraden jedes Mal anzuzeigen. Mal sehen, ob ihm das auf Dauer Spaß bereitet!

Ich als berechtigter Stellplatzmieter würd mir das nicht gefallen lassen. Steter Tropfen höhlt den Stein!

Viele Grüße, Meister Petz

Hallo,

Gehe ich recht in der Annahme, dass ein privater Stellplatz,
der zu einer Mietwohnung gehört und auch im entsprechenden
Mietvertrag aufgeführt ist - allerdings nix kostet - als
„gemietet“ bezeichnet werden kann?

Ja, er ist Bestandteil des Mietvertrages. Allerdings muss er sich auch auf Privatgelände befinden. Findige Vermieter vermieten manchmal einen Stellplatz am Strassenrand einer öffentlichen Strasse. Hierfür darf dann nichts verlangt werden.

Ich denke schon… Folglich hat derjenige auch alleiniges
„Parkrecht“?! Angenommen dieser Parkplatz wird durch eine
andere, unbekannte Person besetzt, welche Möglichkeiter hat
der rechtmäßige Mieter das KFZ zu entfernen oder zumindest
anfallende Kosten (z.B. Parkkosten,Strafzettel) an einen
Dritten weiterzuleiten? Wäre es reintheoretisch möglich den
VERmieter dafür haftend zu machen, dass er die „Parkordnung“
nicht überwacht hat?

Orientiere Dich heir an Wolfgang. Er hat Dir die richtige Antwort gegeben. Der Einbau der Pfosten muss der Vermieter jedoch genehmigen.

Gruss Günter

Verzeiht meinen laienhafte Frage, ich bin in rechtlichen
Dingen keine Experte. Hoffe mir kann jemand eine ausführliche
Antwort geben. Danke schön!

Mfg - JENS

Hallo Tom,

ja hättest Du machen können aber mich hättes es nicht interessiert weil
ich
a) nur Nachgefragt habe was man da machen kann (was für mein laienhaftes Rechtsverständis niemals eine Straftat wäre, geschweige denn da ein Verdacht bestand, es gab auch genug unabhängige Zeugen, die dabei waren)
und
b) was Du mit dem Parküberwacher gemacht hättest wäre mir auch egal gewesen
Aber da es Du nicht warst, wenn juckt das jetzt.

Gruss
Brombär

Hallo!

Das mag schon sein, aber allein die Tatsache, dass du dich rechtfertigen hättest müssen, hätte mich schon gefreut (und wäre dir höchstwahrscheinlich verständlicherweise ordentlich auf die Nerven gegangen).

Gruß
Tom

Hi Tom,

naja magst recht haben, aber mich hätte es natürlich noch mehr gefreut Dich verlieren zu sehen, aber EGAL ich habe ja nur eine Geschichte erzählt… Lass es uns beenden es wird zu OFFTOPIC

Grüß
Brombär

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