Genehmigung vom nachbarn wenn man

… balkongeländer erneuert
Wir haben unser Balkongeländer ( Privatbesitz )erneuert .Balkon besteht seit 60 Jahren . Er ragt etwa 10cm. über ! das Grundstück des Nachbarn . Dieser meint jetzt der Balkon hänge über seinem Grundstück und will das neue Geländer nicht hinnehmen . Der Balkon wurde nicht verändert , nur ein ordentliches Edelstahlgeländer angebracht .
Jetzt meint er eine Anzeige machen zu wollen !

Ein bestehendes Balkongeländer zu erneuern bedarf doch keiner Genehmigung , ist ja keine bauliche Veränderung . Oder ?

Ein bestehendes Balkongeländer zu erneuern bedarf doch keiner
Genehmigung , ist ja keine bauliche Veränderung . Oder ?

Bauordnungsrecht ist ebenso wie Baunachbarrecht Ländersache. Also?

faq:1129 (owt)

Hallo,

ohne es genau zu wissen, fällt mir da eine Werbung mit Kirschbaum ein. Dort musste der Nachbar, das hineinragen des Kirschbaums hinnehmen.

Gut er kann in diesem Fall die Kirschen nicht für sich beanspruchen.

Gruß Opec