Gerechtigkeit unter erbberechtigten Kindern

Der zweite Ehegatte stirbt, drei Kinder sind Erben. Nach dem Tod des ersten Ehegatten gab es ein Berliner Testament. Der überlebende (zweite) Ehegatte zieht zu einem der Kinder und das gesamte Vermögen der Eheleute fließt zu diesem Kind. Als nach 6 Jahren der zweite Ehegatte stirbt, ist dieser mittellos und es gibt noch einige finanzielle Forderungen gegen ihn. Was ist den beiden anderen Kindern zu raten?

Hallo!

Wollen die Kinder denn die Schulden übernehmen ?

Nein, dann müssen sie das Erbe eben rechtzeitig ausschlagen. Das kann jeder der 3 für sich selbst so machen, dann haftet er nicht für Schulden des Verstorbenen .

Und falls gefragt ist, ob die 2 Kinder nicht auch noch Ansprüche aus dem ersten Erbfall, etwa gegen Kind 1 haben.  Müsste man prüfen, grundsätzlich JA.
Sie hätten doch ihr Pflichtteil beanspruchen können, einschl. eines Ausgleichsanspruchs an Kind 1, das offenbar mehr oder überhaupt etwas aus dem Erbe bekommen hat.

MfG
duck313

Hätte die beiden es versäumt, den auf den Erstversterbenden entfallenden Nachlasswert zu sichern, stehen sie tatsächlich nur vor einem Schuldenberg und sollten mindestens Nachlassverwaltung beantragen, um vor gesamtschuldnerischer Haftung mit eigenem Vermögen zu entkommen. Bei erkennbarer Überschuldung gar Erbausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Todesfalls förmlich erklären.

Soweit der Nachlass die nicht mehr hergäbe, müssten sie sich gemessenen an ihren Einkünften sogar noch an den Bestattungskosten beteiligen :frowning:

Könnten sie lebzeitige Schenkungen des Erblassers durch Kontauszüge und andere Unterlagen beweisen, gäbe es einen Pflichtteilsergänzungsanspruch: Der Schenkungswert wäre 10 Jahre vor dem Erbfall, ab dem zweiten Jahr 1/10 fallend, dem Nachlass hinzuzurechen.

G imager

Hallo,

Der zweite Ehegatte stirbt, drei Kinder sind Erben. Nach dem Tod des ersten Ehegatten gab es ein Berliner Testament. Der überlebende (zweite) Ehegatte zieht zu einem der Kinder und das gesamte Vermögen der Eheleute fließt zu diesem Kind. Als nach 6 Jahren der zweite Ehegatte stirbt, ist dieser mittellos und es gibt noch einige finanzielle Forderungen gegen ihn. Was ist den beiden anderen Kindern zu raten?

Also die Kinder sind per Testament nach Tod des ersten Ehegatten enterbt worden und hätten nur ihren Pflichtteil geltend machen können/müssen? Der Zug wäre nach 6 Jahren abgefahren. Jetzt sind alle drei zu gleichen Teilen Erben von Ehegatte Nr. 2.
Da ja nun wenige nach Recht sondern nach Gerechtigkeit gefragt ist, wäre vielleicht erstmal die Frage, wie hoch denn das Vermögen war. manchmal machen sich da selbst Kinder vollkommen falsche Vorstellungen.
ich hatte mal in der Verwandtschaft jemanden, der allein den Hausrat nach der Versicherungssumme der Hausratversicherung berechnen wollte.
Dann wäre noch zu klären, was fließt zu diesem Kind bedeutet. Sind da Miete, Nebenkosten, Pflegekosten geflossen? Waren die halbwegs angemessen? Entsprach das nach sechs Jahren so ungefähr dem „Vermögen“?
Gleich vorweg nehmen möchte ich bei solchen Berechnungen, dass sich die Verwandten, die den zweiten Ehehgatten nicht bei sich aufgenommen und vielleicht auch noch gepflegt haben (der zweite Ehegatte darf hierfür durchaus das Kind beschenken, ohne dass daraus Ansprüche für die anderen Kinder erwachsen), in der Regel kaum eine Vorstellung von dieser Belastung machen und diese auch nur schwierig in Geld berechnet werden könnte. Alles sowas ginge ja in eine Bewertung nach dem Maßstab der Gerechtigkeit unter den drei Kindern ein.
Wenn es da für jedes Kind nur um ein paar Hundert oder Tausend Euro geht, die man sich vielleicht nach einem langen und kostenträchtigen Rechtsstreit eventuell holen könnte, dann würde ich denken, dass man es lassen sollte.
Wenn da natürlich im Raum steht, dass da Kind 3 Zig- oder Hunderttausende für sich beiseite geschafft hat, ohne das Ehegatte 2 das wollte oder davon wusste, dann könnte das anders aussehen.
Wie immer schwierig und hinterher sowieso kaum noch zu lösen, ohne das sich mindestens einer irgendwie ungerecht behandelt fühlt. Die einen werden sagen, dass so ein Wohnenlassen und Pflegen ja so schlimm nicht sein könne, während Kind 3 sich ausrechnet, was so eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung/Pflege, also auch nach Feierabend, am Wochenende und an Feiertagen selbst beim Mindestlohn gekostet hätte und dabei auf einen Betrag kommt, der unter dem liegt, was es da an Vermögen bekommen hat.

Grüße

Hallo,

vielen Dank für die Antwort! Hinzuzufügen ist: nach dem Tod des ersten Ehegatten waren maximal 100.000€ zu vererben, da das Vermögen (Immobilie) sowieso dem anderen Ehegatten gehört hatte. Keines der Kinder wollte aber nach dem Tod des ersten Ehegatten (Vater) der Mutter etwas vorenthalten oder wegnehmen. Das wäre undenkbar gewesen. Nachdem die Mutter - sorgfältig abgeschirmt und gepflegt von Kind 1 - verstorben ist, ist sie mittellos. Mehr weiß ich nicht. Gelegentliche Besuche, wenn sie zur Kurzzeitpflege im Heim war, waren möglich.

Hallo,

vielen Dank für die Antwort!
Die lebzeitlichen Schenkungen müssten sich dann auf mindestens 330.000€ belaufen, die aus dem Verkauf des Elternhauses resultierten. Von einer größeren Menge Bargeld (100.000€) mal abgesehen, die auch als Anerkennung für die Pflege angesehen werden könnten, wiewohl die Mutter verhältnismäßig ‚pflegeleicht‘ war.

Viele Grüße

Stumpelrieltzchen

Vielen Dank für die Ausführungen!

‚fließt zu diesem Kind‘ bedeutet, es gab 100.000€ Bargeld, eine Immobilie, die für 330.000€ verkauft wurde, eine monatliche Rente von 1000€. Sweit das Guthaben der Mutter. Der Sohn wohnte mit seiner Familie in einer Wohnung. Die Mutter hat ein Haus gekauft, das auf die Schwiegertochter eingetragen ist und sie hat über längere Zeit den Haushalt des Sohnes, der finanzielle Schwierigkeiten hatte, finanziert. Der Sohn hat die Mutter gut versorgt, war Besuchen und Kontaktbedürfnissen gegenüber allerdings leider recht abweisend. Schon eine transparente Darlegung der finaziellen Entwicklungen und ein menschliches Abwägen könnten für eine einvernehmliche Einigung sorgen. So aber ist alles mehr oder weniger Spekulation oder Gutglauben oder Misstrauen, weil nur einer weiß, wie alles wirklich abgelaufen ist und derjenige wenig Neigung zeigt, Einblick zu gewähren.

Viele Grüße
Stumpelrieltzchen