Gerichtliche Zuweisung der Wohnung notwendig

Hallo Experten,

Folgende Situation: Wegen nicht enden wollender Streitereien, scheint es besser für beide Ehepartner, sich eine zeitlang aus dem Weg zu gehen. Der Mann verläßt die eheliche Wohnung gegen seinen erklärten Willen um bei Freunden unter zu kommen, um der Gattin Raum zum Nachdenken zu verschaffen und die Situation zu deeskalieren.
Nun, 6 Wochen später will er endlich wieder nach Hause. Sie allerdings ist mittlerweile fest zur Trennung entschlossen. Kann sie ihm den Zutritt zur ehemals gemeinsamen (Miet-)Wohnung verwehren und einfach die Schlösser austauschen, weil er ständig meint unangemeldet zu jeder ihm genehmen Zeit erscheinen zu dürfen?
Er weigert sich sowieso Miete zu zahlen, will auch keinen Unterhalt für das gemeinsame Kind zahlen. Zudem muß sie täglich die Passwörter für ihre emailaccounts etc. wechseln, weil er sie komplett kontrolliert indem er alle Nachrichten etc. mitliest.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat sie bzgl. der Wohnung?

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise k.

Hallo kujug,
die Frau sollte sich umgehend an einen Mieterschutzbund wenden und dort Mitglied werden, sie wird dann zwar direkt einen Jahrebeitrag von circa 52;Euro bezahlen müssen aber erhält sofort einen Termin und Hilfestellung wegen dieser Sache.
Aber bitte vorher schon am Telefon das Problem schildern. Die Bürodame wird dann schon sagen können ob sie exakt bei dieser Angelegenheit Hilfestelleung anbieten können, das denke ich aber schon. Jahresbeitrag kann von Mieterschutzbund zu Mieterschutzbund übrigens variieren, aber so mit 52;Euro ungefähr ist zu rechnen.
Auf lange Sicht wäre aber zu erwägen, die Wohnung zu kündigen und in einen anderen Ort zu ziehen. Beim Bürgeramt in neuen Ort aber dann auch zeitgleich und sehr zügig „Antrag auf Sperrvermerk“ stellen, damit der alte Ehepartner die neue Adresse nicht herausfindet.
Den Brief ans Bürgeramt wegen dem Sperrvermerk aber am Besten per Einschreiben für 2,60;Euro senden. Bei Ämtern kann man nur DANN sicher sein, dass der Brief angekommen ist und darauf geachtet wird, dass er intern im Haus nicht verschwindet und auch WIRKLICH bearbeitet wird von den Beamten dort. (Ein Einschreiben GILT als angekommen und ist am sichersten!)
Gruß,
Gerlinde

die Frau sollte sich umgehend an einen Mieterschutzbund wenden

quatsch, die Frau sollte zu einem Anwalt gehen.

Auf lange Sicht wäre aber zu erwägen, die Wohnung zu kündigen

das kann sie nur, wenn sie alleinige Mieterin ist. Ansonsten ist eine Kündigung nur zusammen mit dem Ehemann möglich.

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Sie kann ihm nicht verweigern die gemeinsame Wohnung zu betreten. Formal leben die beiden dort noch immer zusammen.

Da sie täglich die Passwörter wechseln muss halte ich für quatsch. Sie muss es einmal wechseln, dann kommt er ja nicht mehr ran. Was soll das?

Grüß Dich,

mittlerweile gibt es die Auskunft eines Anwalts, daß sie sehr wohl die Schlösser austauschen darf - und sogar sollte, da der Ehemann der Überlassung der Wohnung nach der Trennung sozusagen stillschweigend zugestimmt hat, indem er ausgezogen ist.
Dabei ist es offenbar völlig unerheblich, ob er unter der Brücke, bei Freunden oder in einer neuen Wohnung unterkommt. Ebenso ist es egal, ob er noch dort gemeldet ist.
Sollte er sich Zutritt verschaffen wollen, kann sie die Polizei rufen, die ihn zunächst für 24 Std. der Wohnung verweisen wird.
In dieser Zeit kann sie die gerichtliche Zuweisung der Wohnung per einstweiliger Verfügung erwirken.

Schade, daß hier Leute antworten, die keine Ahnung haben und noch nicht mal die simpelsten Grußworte beherrschen.

Und übrigens… für einen IT Fachmann ist es ein Klacks auch 10 Mal am Tag Passwörter zu knacken,wenn er die Zeit dazu findet.
Deine Antwort ist also auch hier minimal hilfreich.

Trotzdem vielen Dank für Dein Bemühen und einen schönen Tag noch
k.

Hallo kujug,

für einen IT Fachmann ist es ein Klacks auch 10 Mal am Tag Passwörter zu knacken,wenn er die Zeit dazu findet.

Auch ein IT Fachmann hat nur begrenzte Möglichkeiten. Wenn man leichtsinnig und fahrlässig mit seinen Passwörter umgeht, ist es für einen Fachmann wirklich kein Problem diese relativ leicht und schnell zu „knacken“. Geht man aber sorgfältig damit um, und nutzt die möglichen Sicherheitsvorkehrungen konsequent aus, dann wird sich auch ein IT Fachmann die Zähne daran ausbeißen.

Zu den einfachsten Sicherheitsvorkehrungen gehören z.B. sichere Passworte zu benutzen, die keinen realen Bezug zur eigenen Person habe. Außerdem sollten Passworte ausreichend lang sein (min. 10 Zeichen, je mehr je besser) und aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Sonderzeichen und Ziffern bestehen.

Nur mal ein Beispiel: jXR6:kc&cJpkISoghN$e

Und wenn man es übertreiben möchte dann z.B. so:

;Fvd5H#(NTwlLmNZkXw7NZ&wpIq#zgV3#,Ok7N0WRM$Q.0ve!7!jVQSrO:8x

Ein solches Passwort wird keiner in 24 Stunden knacken. Zusätzlich sollte man möglicht keine Passwörter auf seinem Rechner speichern. Und wenn man schon gezwungenermaßen oder aus Bequemlichkeit sein Passwort speichert, dann aber nur auf z.B einem USB Stick (den man nicht unbeobachtet lässt) mit entsprechend sicherer Verschlüsselungssoftware.

http://www.chip.de/downloads/KeePass-2-Portable_3716…

Dieses Programm gibt es auch in Deutsch.

http://www.chip.de/downloads/KeePass-Portable_280359…

Wenn man diese Sicherheitsregeln beachtet, dann ist die Wahrscheinlichkeit dass der IT Fachmann die Passwörter knackt verschwindet gering bis unmöglich.

Gruß
N.N

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Du musst es gar nicht so kompliziert machen.

„du musst es gar nicht so kompliziert machen“

reicht völlig um selbst hochleistungsrechner ein paar Jahrmillionen zu kosten - das mit den Sonderzeichen ist viel weniger schlimm als man glaubt.

Mal ganz abgesehen davon, dass dir alle Passwortabfragen heutzutage nach spätestens 1000 Abfragen mit dem Arsch ins Gesicht springen.

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