Gerichtsstandsvereinbarung

In einem Handelsvertretervertrag nach HGB ist der Gerichtsstand des zu vertretenen Unternehmens vereinbart worden. Gibt es nun eine Möglichkeit (aus Sicht des Handelsvertreters) einen anderen Gerichtsstand zu erwirken, weil dieser Handelsvertreter der Meinung ist, daß dieses Gericht befangen ist? Zudem die Frage ob es klug ist dem Gericht Wissen zu lassen, daß man der Meinung ist diesses Gericht sei befangen?

Freundliche Grüße

Samson.eis

Hai,

In einem Handelsvertretervertrag nach HGB ist der
Gerichtsstand des zu vertretenen Unternehmens vereinbart
worden. Gibt es nun eine Möglichkeit (aus Sicht des
Handelsvertreters) einen anderen Gerichtsstand zu erwirken,
weil dieser Handelsvertreter der Meinung ist, daß dieses
Gericht befangen ist?

Halte ich für höchst unwahrscheinlich! Warum sollte gleich das gesamte Gericht befangen sein?? Wenn man den Richter (oder sogar die ganze Kammer?) für befangen hält, kann man einen Befangenheitsantrag stellen, über den dann andere Richter entscheiden.

Zudem die Frage ob es klug ist dem
Gericht Wissen zu lassen, daß man der Meinung ist diesses
Gericht sei befangen?

Man macht damit schon einen komischen Eindruck, aber eine erfolgreiche, aussichtsreiche Begründung für eine andere Gerichtsstandsvereinbarung wird das nicht sein können.

Gruß,

Schnägge