In einem Handelsvertretervertrag nach HGB ist der Gerichtsstand des zu vertretenen Unternehmens vereinbart worden. Gibt es nun eine Möglichkeit (aus Sicht des Handelsvertreters) einen anderen Gerichtsstand zu erwirken, weil dieser Handelsvertreter der Meinung ist, daß dieses Gericht befangen ist? Zudem die Frage ob es klug ist dem Gericht Wissen zu lassen, daß man der Meinung ist diesses Gericht sei befangen?
Freundliche Grüße
Samson.eis