Hallo Forum,
ich habe vom Gericht eine Klageschrift (StGB-Verfahren) erhalten. Der Inhalt der Klage soll hier jetzt nicht das Thema sein, sondern vielmehr eine praktische Frage:
Das Gericht hat seinen Sitz ca. 350 KM von meinem Wohnort entfernt und ist per Bahn mit 3maligem Umsteigen zu erreichen. Ich selbst bin wegen einer Gehbehinderung Rollstuhlfahrer und vor einiger Zeit wurde mir in einer anderen Angelegenheit noch amtsärztlich bestätigt, das mir die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist. Einen eigenen PKW habe ich auch nicht.
Frage: Gibt es für das Gericht eine Möglichkeit auf meine Anwesenheit als Angeklagter bei der Gerichtsverhandlung zu verzichten und nur meinen Anwalt zu hören?
Ich kenne in der ZPO den § 141(1) der dem Richter die Möglichkeit gibt wenn „…aus sonstigen persönlichen Gründen nicht zuzumuten…“ er von einer Anordnung des Erscheinens absehen kann. Aber gibt es das auch in der StPO?
Schönen Dank für Eure Info (aber bitte nur bis 18.6., danach bin ich in Urlaub!)
Gruß Willi