Gerichtsvollzieherkosten zahlen für Fehler der Stadtverwaltung

Hallo,

angenommen, jemand hat im Oktober 2013 eine Wohnung verkauft und erhält im Februar 2014 einen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2014. Den zahlt er einfach nicht, weil er denkt, dass er die Wohnung ja schon im Oktober 2013 verkauft hat und deshalb ja wohl kaum für das Jahr 2014 Grundsteuer zahlen muß. Doch kurz darauf erscheint der Gerichtsvollzieher und klärt ihn auf, dass die Grundsteuer für das gesamte Jahr immer von demjenigen zu zahlen ist, der am 1. Januar eines Jahres als Eigentümer beim Grundbuchamt eingetragen ist, und in seinem Fall die Eintragung wegen einer ungültigen Hausverwalterbestellung erst am 8.Januar 2014 erfolgen konnte. Daraufhin zahlt er also zähneknirschend die Grundsteuer, die Gerichtsvollzieherkosten und die sonstigen Mahngebühren.

Im Februar 2015 erhält er wiederum einen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2015, den er ebenfalls nicht bezahlt, weil er denkt, dass er die Wohnung ja schon im Oktober 2013 verkauft hat und deshalb ja wohl kaum für das Jahr 2015 Grundsteuer zahlen muß. Jetzt erhält er von der Stadt ein Schreiben, dass die Stadt vom Verkauf der Wohnung erst nach Beauftragung des Gerichtsvollziehers erfahren hat und er deshalb die Gerichtsvollzieherkosten und die Mahngebühren zahlen muss. Lediglich die Forderung zur Grundsteuer für das Jahr 2015 wird durch einen Aufhebungsbescheid zurückgenommen. Zur Zahlung des offenen Betrags verbleiben ihm gerade noch 2 Tage, andernfalls sieht sich die Stadt gezwungen einen vollstreckbaren Leistungsbescheid zu erlassen.

Kann es wirklich sein, dass man in so einem Fall die Gerichtsvollzieherkosten und die Mahngebühren zahlen muss?

Danke
Ebi

Hallo

Kann es wirklich sein, dass man in so einem Fall die Gerichtsvollzieherkosten und die Mahngebühren zahlen muss?

Ich weiß die Antwort nicht.
Ich frage mich aber, wieso dieser jemand immer nur still und leise vor sich hindenkt, anstatt mal denjenigen zu kontaktieren, der ihm da Zahlungsbescheide ins Haus schickt, zumal es sich dabei um eine Behörde handelt. Da reicht doch ein Telefonat.

Viele Grüße

Hallo Ebi,

mit Abgabenbescheiden ist das so eine Sache - wenn man sie bestandskräftig werden lässt, wird die Abgabe geschuldet, unabhängig davon, ob der Bescheid richtig ist oder nicht - solange, bis der Bescheid geändert oder aufgehoben wird. Deswegen ist es auch ganz wichtig, dass man im Einspruchsverfahren immer auch Aussetzung der Vollziehung des Bescheides beantragt - sonst muss man zahlen, was festgesetzt ist, Einspruch hin oder her.

Um für die Aufhebung des zweiten Bescheides zu sorgen, war übrigens ein bissle länger Zeit als zwei Tage.

Etwas anderes als freundlich um Erlass der Nebenleistungen bitten kann man im vorliegenden Fall wohl kaum tun.

Was übrigens die Grundsteuer selber betrifft: Es wäre ganz spannend, ob zu diesem Thema wirklich nichts im Kaufvertrag steht. Genau weil man beim Kauf/Verkauf nicht wissen kann, wann die Grundbucheintragung erfolgt, gibt es dazu üblicherweise eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer im Innenverhältnis. Wenn der Käufer die für den ersten Bescheid bezahlte Grundsteuer dem Verkäufer schuldet, täte ich mich glaube ich zuerst darum kümmern und dann erst um die Zweimarkfünfzig Nebenleistungen.

Schöne Grüße

MM

Ich frage mich aber, wieso dieser jemand immer nur still und
leise vor sich hindenkt, anstatt mal denjenigen zu
kontaktieren, der ihm da Zahlungsbescheide ins Haus schickt,
zumal es sich dabei um eine Behörde handelt. Da reicht doch
ein Telefonat.

Das hat der jemand gemacht, weil der Sachbearbeiter bei der Stadtkasse, also der, der die Bescheide erlassen hat, im Nachbarhaus wohnt und über den Verkauf der Wohnung von Anfang an Bescheid wußte.

Hallo

Das hat der jemand gemacht, weil der Sachbearbeiter bei der Stadtkasse, also der, der die Bescheide erlassen hat, im Nachbarhaus wohnt und über den Verkauf der Wohnung von Anfang an Bescheid wußte.

Wirklich? Ist das Nachbarschaftsverhältnis denn besonders schlecht?
Was sagt DER denn zu der Sache?

Viele Grüße