Schönen Tag an alle hier.
Angenommen jemand geht in Kürze in Rente. Die zu erwartende Rente ist in etwa 700.- Euro brutto. Mehr wird es nicht werden, da er einen Teil an seine erste Ehefrau abtreten musste.
Nun hat er ein Problem. Er hat noch aus der Vergangenheit an einen Gläubiger ziemlich hohe Schulden. Bisher konnte er keine Raten bezahlen weil er, nach ca. 35 Jahren arbeitslos wurde und am Ende auch Hartz IV bezog.
Nun hat dieser Gläubiger schon vor einigen Jahren eine Pfändung / Überweisungsantrag bei der Rentenversicherung beantragt.
Muss er nun damit rechnen, dass seine volle Rente an diesen Gläubiger direkt überwiesen wird ? Oder muss nun die Rentenversicherung „nur“ einen Teil davon direkt an den Gläubiger überweisen und den Rest dann an ihn? Kann man bei der geringen Rente überhaupt etwas pfänden ?
Vielen Dank für die Antworten.