Geschenke für Kinder, ohne Erlaubnis der Mutter

Darf ein, noch mit der Mutter verheirateter, auch sorgeberechtigter Vater, seinen Kindern ohne Erlaubnis der  Mutter kleine Geschenke und einen Brief (in dem er nicht über die Mutter spricht  ) zu kommen lassen?

Warum sollte er das denn nicht dürfen?

Darf ein, noch mit der Mutter verheirateter, auch
sorgeberechtigter Vater, seinen Kindern ohne Erlaubnis der
Mutter kleine Geschenke und einen Brief (in dem er nicht über
die Mutter spricht  ) zu kommen lassen?

Gegenfrage:
darf eine, noch mit dem Vater verheiratete, auch sorgeberechtige Mutter, ihren Kindern ohne Erlaubnis des Vaters kleine Geschenke und einen Brief (in dem sie nicht über den Vater spricht) zu kommen lassen?

Siehst du irgendeinen unterschied außer dem Rollentausch?

Ich gehe davon aus du meintest eigentlich:
Eltern getrennt, noch nicht geschieden, Kind lebt bei der Mutter, darf der Vater…

Natürlich darf er, solange kein Kontaktverbot von einem Gericht ausgesprochen wurde. Der Vater hat die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mutter. Selbst das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei beiden solange nicht ein Gericht es einem der Elternteile zuspricht.
Dinge die zur „Alltagssorge“ gehören darf der Elternteil alleine entscheiden bei dem das Kind lebt.

Krümelchen

Selbstverständlich darf er seinem Kind Geschenke zukommen lassen, sofern damit keine finanziellen Verpflichtungen verbunden wären, etwa ein Vertragshandy.

Und nicht nur brieflich, sonder telefonischen Kontakt halten und selbst ein persönliches Besuchs- und Umgangrecht einfordern, falls der tiefere Sinn der Frage wäre, ob man eine Kontaksperre herbeiführen dürfte und mit seiner eigenen Scheidung auch eine vom Kind einherginge.

G imager

Selbstverständlich darf er seinem Kind Geschenke zukommen
lassen, sofern damit keine finanziellen Verpflichtungen
verbunden wären, etwa ein Vertragshandy.

Niemand kann einen Vertrag auf ein minderjähriges Kind abschließen, auch nicht ein sorgeberechtigtes Elternteil.
Folglich würde der Vertrag auf den Schenkenden laufen und wäre von ihm zu bezahlen, also darf er das auch verschenken.

Krümelchen

Zumindest rechtlich spricht nichts dagegen, die Eltern handeln schlicht in Vertretung des Kindes - entsprechend heißen sie ja auch „gesetzlicher Vertreter“. Damit kommen wir aber schon deutlich vom Thema ab, eine Schenkung kann man das schließlich nicht mehr nennen.