Gesellschaftsrecht ./. Namensgebung und Komplementär- Kommanditisten Status

Hallo liebe Experten,
ich habe zwei Fragen das deutsche Gesellschaftsrecht betreffend.

Eine ausländische GmbH (ltd. sro. sa. sl., etc) hat neben dem ausländischen Hauptsitz eine unselbstständige Niederlassung in Deutschland (eigenständig im deutschen Handelsregister eingetragen).

Frage 1
Ist es möglich eine deutsche KG gründen, deren Kommanditistin die ausländische GmbH und die Komplementärin die deutsche Niederlassung ist.

Frage 2

Muss die entstehende KG den Namen der Komplementärin tragen oder reicht ein Phantasiename aus?

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

Ist es möglich eine deutsche KG gründen, deren Kommanditistin
die ausländische GmbH und die Komplementärin die deutsche
Niederlassung ist.

nein; die Niederlassung ist nicht rechtsfähig und kann daher auch nicht Komplementärin sein.

Gruß
C.

Danke, aber, die ist sehr wohl rechtsfähig, da erstens in D eingetragen im Handelsregister mit Sitz und auch fiskalisch angemeldet.

Kannst du dazu noch was sagen

Danke, aber, die ist sehr wohl rechtsfähig, da erstens in D
eingetragen im Handelsregister mit Sitz und auch fiskalisch
angemeldet.

Ach, mein Fehler. Ich hatte verstanden, daß Du die Fragen stellst und wir die Antworten geben. Wenn Du dann doch alles besser weißt, dann hat sich die Sache ja erübrigt.

Kannst du dazu noch was sagen

Ja: eine Niederlassung ist nicht rechtsfähig. Das ist ein wesentlicher Teil des Charakters einer Niederlassung.

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Dann geh doch bitte mal näher darauf ein, ich meine mit rechtsfähig, sie darf hier Geschäfte tätigen. was genau beudetet das konkret aus deiner Sicht und ginge der Vorgang umgekehrt?

Ich will nicht klugscheißern, ich will es verstehen.! Danke dir

Dann geh doch bitte mal näher darauf ein, ich meine mit
rechtsfähig, sie darf hier Geschäfte tätigen.

Sie tätigt die Geschäfte auf Namen und Rechnung der Hauptstelle. Die Niederlassung selbst ist nicht rechtsfähig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit
http://www.ihk-saarland.de/ihk-saarland/Integrale?SI…

was genau
beudetet das konkret aus deiner Sicht und ginge der Vorgang
umgekehrt?

Die Niederlassung kann in der Konstruktion überhaupt keine Rolle einnehmen.