Hallo liebe Experten,
ich habe zwei Fragen das deutsche Gesellschaftsrecht betreffend.
Eine ausländische GmbH (ltd. sro. sa. sl., etc) hat neben dem ausländischen Hauptsitz eine unselbstständige Niederlassung in Deutschland (eigenständig im deutschen Handelsregister eingetragen).
Frage 1
Ist es möglich eine deutsche KG gründen, deren Kommanditistin die ausländische GmbH und die Komplementärin die deutsche Niederlassung ist.
Frage 2
Muss die entstehende KG den Namen der Komplementärin tragen oder reicht ein Phantasiename aus?
Vielen Dank im Voraus