Gewährleistung

also nehmen wir mal an jemand hätte einen lade gerät bei eine grossen elektronik markt gekauft und dieses lade gerät mittlerweile aus dem sortiement ist, aber diese auch irgend wann mal in dem selbigen markt akkus gekauft hat die aber nicht älter sind als 1,5 jahre und bei der ladung diese akkus platzen welche damit ist das lade gerät hinüber und eine tastaur aber für beide fälle hätte diese person keinen kassen bon mehr(für lade gerät und akkus).

nun setzt sich diese person mit der elektronik firma in verbindung erst da wo er es gekauft hat diese tauschen ihn einige der akkus die offensichtlich geplatzt sind um gegen gebrauchte akkus weil ja kein kassenbon mehr vorhanden ist aber beim lade gerät könne man nichts machen weil wieder rum kein kassenbon da ist

also schreibt dieser person die firma direkt an diese verlangen von ihm das gerät samt alle emails zu zusicken nach einigen tagen bekommt er das gerät zurück ohne irgend was gemacht ist mit der aussage für die reklamationbaerbeitung benötigten wir kaufbeleg ausserdem wäre dieser artikel seit einem jahr ausverkauft und eine kostenpflichtige reparatur ist unrentabel und nicht möglich

kommen wir jetzt zu frage

was sind die rechte von so jemandem muss diese person das einfach so hinnehmen???

darf diese firma seine kunden so behandeln?

darf dieser person auch die tastaur geltend machen?

dürfte der mitarbeiter die akkus gegen gebrauchte tauschen?

darf die firma eigentlich auf einen kaufbeleg vom lade gerät bestehen?wäre dies in dem falle nicht egal weil ja das lade gerät bei benutzung von akkus kaput gegangen ist, müsste diese firma nicht eigentlich auf einen kauf beleg von akkus bestehen bzw einen beweis wann diese gekauft sind??

und wenn diese person auch noch einen akku als beweis zu seiner sendung getan hat damit die firma zumindest sieht es handelt sich wirklich um die akkus von dieser firma weil sie zufällig ihren namen dadrauf gedruckt haben und diese akkus immer noch im sortiement sind einfach alles zurück geschickt bekommen würde was müsse diese person nun machen?

hoffe ich habe es richtig formuliert bitte um nachsicht wegen meine rechtschreibfehler :wink:

und wenn ich dieses thema an der falschen stelle eröffnet haben sollte bitte ich die admins diesen an die richtige stelle zu schieben Danke

Also, erst mal ists aufgrund der Lesbarkeit nett wenn du Groß- und Kleinschreibung verwendest, damit liest es sich für die Helfenden viel leichter.

Meine Meinung zu dem Fall:
Schwer, ich würde nehmen was mir angeboten wird bzw. auf Kulanz hoffen / plädieren. Akkus sind Verbrauchsgegenstände, nach 1,5 Jahren müsste der Käufer beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag. Das ist wahrscheinlich unmöglich. Sonst kann das Platzen auch vom Benutzer verursacht worden sein (Überladen, Schnellladegerät ohne passende Akkus benutzt, anderes, altes, defektes, Ladegerät benutzt…). Und hier müsste halt der Käufer beweisen, dass es daran nicht lag, innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf wäre der Verkäufer beweispflichtig.

Und wenn das ganze unter Produkthaftung fällt müsste theoretisch der Hersteller den Schaden ersetzen, aber das wird kaum durchsetzbar sein. Aber solange nur ein Fall bekannt ist spricht nichts für diese Richtung.

Kaufbelege sind laut Rechtsprechung nicht unbedingt notwendig wenn anders ersichtlich ist, dass das Gerät in dem Laden / der Kette gekauft wurde (Aufkleber auf der Verpackung oder was auch immer). Klar, leichter machen sie den ganzen Prozess trotzdem

Selbstbeteiligung nach ProdHaftG
Hallo,

Und wenn das ganze unter Produkthaftung fällt müsste
theoretisch der Hersteller den Schaden ersetzen, aber das wird
kaum durchsetzbar sein.

insbesondere da es gemäß § 11 ProdHaftG bei Sachschäden eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 € gibt. So oder so ist auf dem Weg also nichts zu holen.

Gruß

S.J.

Also, erst mal ists aufgrund der Lesbarkeit nett wenn du Groß-
und Kleinschreibung verwendest, damit liest es sich für die
Helfenden viel leichter.

Meine Meinung zu dem Fall:
Schwer, ich würde nehmen was mir angeboten wird bzw. auf
Kulanz hoffen / plädieren. Akkus sind Verbrauchsgegenstände,
nach 1,5 Jahren müsste der Käufer beweisen, dass der Fehler
schon beim Kauf vorlag. Das ist wahrscheinlich unmöglich.
Sonst kann das Platzen auch vom Benutzer verursacht worden
sein (Überladen, Schnellladegerät ohne passende Akkus benutzt,
anderes, altes, defektes, Ladegerät benutzt…). Und hier
müsste halt der Käufer beweisen, dass es daran nicht lag,

das ist ganz leicht zu beweisen da dieses ladegerät ein super tolles gerät sein soll das überspannungen überladungen verhindert weil da ein chip drinn sein soll und diese akkus sind auch für dieses gerät geeignet nach aussage dieser person wurden diese akkus auch für diese zwecke auch empfohlen

innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf wäre der Verkäufer
beweispflichtig.

Und wenn das ganze unter Produkthaftung fällt müsste
theoretisch der Hersteller den Schaden ersetzen, aber das wird
kaum durchsetzbar sein. Aber solange nur ein Fall bekannt ist
spricht nichts für diese Richtung.

Kaufbelege sind laut Rechtsprechung nicht unbedingt notwendig
wenn anders ersichtlich ist, dass das Gerät in dem Laden / der
Kette gekauft wurde (Aufkleber auf der Verpackung oder was
auch immer). Klar, leichter machen sie den ganzen Prozess
trotzdem

jetzt verlangt die firma von diese person einen schriftlichen beweis für weiteren schritte in diesem fall
na mal schauen was draus wird werde auf jeden fall den verlauf hier rein schreiben

danke erst mal für die schnellen antworten

wenn ich das richtig verstehe könnte jeder was verkaufen der schäden bis 500,00 € verursachen könnte und dürfte dafür nicht mal in rechenschaft gezogen werden???

also irgend jemand kauft einen gegenstand durch diesen teil entstehen schäden wie oben beschrieben in dem fall könnte dieser person niamenden dafür haftbar machen obwohl es beweislich von diesem gegenstand ist???

eine kurze rechnung tastaur wert ca. 150,00 € + ladegerät 50,00 € + akkus die geplatzt sind ca. 10,00 € gesammt summe wäre bei ca. 210,00€

habe ich das jetzt richtig verstanden das der käufer auf diese kosten sitzen bleibt???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

das ist ganz leicht zu beweisen da dieses ladegerät ein super
tolles gerät sein soll das überspannungen überladungen
verhindert weil da ein chip drinn sein soll und diese akkus
sind auch für dieses gerät geeignet nach aussage dieser person
wurden diese akkus auch für diese zwecke auch empfohlen

da bleibt nur die Frage: kannst du nachweisen, dass du die Akkus nie tiefentladen hast, sie nie im heißen Auto oder auf dem frostigen Balkon liegen hattest, dass du sie nie kurzgeschlossen oder mit einem anderen (minderwertigen) Ladegarät geladen hast? Selbst das tollste Ladegerät kann einen derart misshandelten Akku nicht mehr kontrolliert und sicher laden. Ich glaube, in der Elektronik gibt es kein anderes Teil, dass öfter falsch behandelt wird als ein Akku.

Außerdem: Wenn du Ansprüche stellst, musst du auch beweisen, dass diese gerechtfertigt sind. Also mindestens musst du nachweisen, dass du das Ladegerät bei diesem Markt gekauft hast. Wenn du damals bar bezahlt hast liegen auch in dem Geschäft keine Untelage mehr vor, die dich persönlich mit dem Kauf in Verbindung bringen. Hast du also keinen Kaufbeleg, kannst du das Gerät sonstwo und zu irgendeinem Zeitpunkt gekauft haben.

Ich finde schon den Austausch der Akkus recht kulant.

Gruß, Niels

Lächerlich machen leicht gemacht…
Hallo,

das ist ganz leicht zu beweisen da dieses ladegerät ein super
tolles gerät sein soll das überspannungen überladungen
verhindert weil da ein chip drinn sein soll und diese akkus
sind auch für dieses gerät geeignet nach aussage dieser person
wurden diese akkus auch für diese zwecke auch empfohlen

na dann mal zu. Ein Sachverständigengutachten ist so ab 500 Euro zu haben. Einen Rechtsanwalt für eine gerichtliche Durchsetzung wirst Du für einen so popeligen Streitwert allerdings kaum bekommen. Brauchst Du ja aber auch nicht. Du weißt ja offensichtlich über die Rechtslage voll Bescheid (ich frage mich nur, warum du den Sachverhalt dann hier im Forum postest). Also flink die Klageschrift verfassen (bitte alles klein schreiben und sämtliche Regeln der Rechtschreibung missachten, das macht immer einen sehr seriösen Eindruck) und dann vor dem Richter das oben geschriebene mit dem Brustton der Überzeugung wiederholen. Richter stehen voll auf Rechthaber.

Viel Erfolg.

Gruß

S.J.

1 Like

habe ich das jetzt richtig verstanden das der käufer auf diese
kosten sitzen bleibt???

Wenn es sich um einen Anspruch aufgrund des Produkthaftungsgesetzes handelt: Ja.

Hallo,

das ist ganz leicht zu beweisen da dieses ladegerät ein super
tolles gerät sein soll das überspannungen überladungen
verhindert weil da ein chip drinn sein soll und diese akkus
sind auch für dieses gerät geeignet nach aussage dieser person
wurden diese akkus auch für diese zwecke auch empfohlen

da bleibt nur die Frage: kannst du nachweisen, dass du die
Akkus nie tiefentladen hast, sie nie im heißen Auto oder auf
dem frostigen Balkon liegen hattest, dass du sie nie
kurzgeschlossen oder mit einem anderen (minderwertigen)
Ladegarät geladen hast? Selbst das tollste Ladegerät kann
einen derart misshandelten Akku nicht mehr kontrolliert und
sicher laden. Ich glaube, in der Elektronik gibt es kein
anderes Teil, dass öfter falsch behandelt wird als ein Akku.

Außerdem: Wenn du Ansprüche stellst, musst du auch beweisen,
dass diese gerechtfertigt sind. Also mindestens musst du
nachweisen, dass du das Ladegerät bei diesem Markt gekauft
hast. Wenn du damals bar bezahlt hast liegen auch in dem
Geschäft keine Untelage mehr vor, die dich persönlich mit dem
Kauf in Verbindung bringen. Hast du also keinen Kaufbeleg,
kannst du das Gerät sonstwo und zu irgendeinem Zeitpunkt
gekauft haben.

da dieses gerät nur bei diesem elektronik markt gegeben hat und diese das auch nicht beschtreitet werde ich mal schauen was passiert

danke für deine bemühungen :smile:

Ich finde schon den Austausch der Akkus recht kulant.

da dazu muss ich auch noch was sagen der verkäufer stellte eindeutig fest das die geplatzten akkus wirklich in diesem gerät auch geplatzt sind aber wegen dem fehlenden kaufbeleg hat er es gegen gebrauchte ausgetauscht

Gruß, Niels

na dann mal zu. Ein Sachverständigengutachten ist so ab 500
Euro zu haben. Einen Rechtsanwalt für eine gerichtliche
Durchsetzung wirst Du für einen so popeligen Streitwert
allerdings kaum bekommen. Brauchst Du ja aber auch nicht. Du
weißt ja offensichtlich über die Rechtslage voll Bescheid (ich
frage mich nur, warum du den Sachverhalt dann hier im Forum
postest). Also flink die Klageschrift verfassen (bitte alles
klein schreiben und sämtliche Regeln der Rechtschreibung
missachten, das macht immer einen sehr seriösen Eindruck) und
dann vor dem Richter das oben geschriebene mit dem Brustton
der Überzeugung wiederholen. Richter stehen voll auf
Rechthaber.

wenn meine person so drauf wäre wie du es beschreibst wäre meine posting mit sicherheit nicht hier gelandet sondern beim richter nach deine aussage

Viel Erfolg.

Gruß

S.J.

Danke dir erst mal für deine TOLLEN aussagen und bemühungen…
bin der meinung wenn dich irgend was an dem stört solltest du villeicht nicht auf meine postings antworten wäre dir dankbar.
in meinem posting habe ich es noch mals ganz unten deutlich gemacht und mit meinem nick ist es auch nicht schwer meine herkunft zu erraten und in meinem posting sollte es auch nicht da drumm gehen wie super toll ich deutsch schreiben kann usw sondern nur um den sachverhalt nicht jeder kann deutsch richtig schreiben sei es grammatik oder rechtschreibung aber es gibt halt mal solche wie mich die es zumindest versuchen

eine sache hätte ich aber noch für dich lieber S.J. du solltest mal vielleicht die richtlinen dieser seite lesen punkt eins würde reichen DANKE

gruss adnan yilmaz

Hallo,

da dazu muss ich auch noch was sagen der verkäufer stellte
eindeutig fest das die geplatzten akkus wirklich in diesem
gerät auch geplatzt sind aber wegen dem fehlenden kaufbeleg
hat er es gegen gebrauchte ausgetauscht

du hast nicht ganz verstanden, was ich gemeint habe. Auch wenn die Akkus in diesem Gerät geplatzt sind, muss nicht notwendigerweise das Gerät defekt gewesen sein. Wenn die Akkus vorgeschädigt waren (durch bereits erwähnte Misshandlungen), kann man nicht erwarten, dass das Gerät auch damit problemlos funktioniert. Das Gerät soll mit seiner Elektronik dafür sorgen, dass heile Akkus beim Laden nicht kaputtgehen. Dass defekte Akkus nicht geladen werden dürfen, steht mit ziemlicher Sicherheit in der Anleitung.
Du bist jetzt also in der Beweispflicht, dass die Akkus keinen Vorschaden hatten! Und was den Kassenzettel anbelangt, so beweist er nicht nur, WO das Gerät gekauft wurde sondern auch WANN. Letzteres ist wichtig um zu sehen, ob die Gewährleistung nicht schon abgelaufen ist.

Gruß, Niels

Hallo,

da dieses gerät nur bei diesem elektronik markt gegeben hat

Das ist leider nicht richtig. Mit absoluter Sicherheit konnte man sich das Ding zumindest auch in anderen Filialen besorgen - und die sind teilweise eigenständig.

Zudem kommt es natürlich bei einem Fall von Sachmangelhaftung („Gewährleistung“) nicht auf den Kassenbon an, eine Zeugenaussage o.ä. ist genauso gut.

Wenn es dagegen um einen Garantiefall geht, kann in den Garantiebedingungen durchaus ein Kassenbon verlangt werden, und dann nutzen alternative Beweise des Kaufs genau gar nichts.

Lies mal faq:1152 zu diesem Thema.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

in meinem posting habe ich es noch mals ganz unten deutlich
gemacht und mit meinem nick ist es auch nicht schwer meine
herkunft zu erraten und in meinem posting sollte es auch nicht
da drumm gehen wie super toll ich deutsch schreiben kann usw
sondern nur um den sachverhalt nicht jeder kann deutsch
richtig schreiben sei es grammatik oder rechtschreibung aber
es gibt halt mal solche wie mich die es zumindest versuchen

dir ist bekannt, dass in der deutschen Sprache einige Wörter groß und nicht alle klein geschrieben werden? Wer kosequent klein schreibt, tut das selten aus Unkenntnis der Sprache sondern schlicht aus Faulheit. Und das sehe (nicht nur) ich als Respektlosigkeit und Unhöflichkeit. Das gilt für Muttersprachler wie für Ausländer.

Gruß

S.J.

in meinem falle ist es damit ich nicht noch mehr rechtschreibfehler mache und in keinem falle als faulheit noch unhöflichkeit

wünsche dir nen schönen tag
gruss adnan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

so wie versprochen sende ich letzteren von den mails die mit dieser firma ausgetauscht worden sind

xxxxxx gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine vereinbarte
Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind. Darüber hinaus gelten die
gesetzlichen Vorschriften gemäß § 434 Abs. 2 und 3 BGB.

Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware
beim Kunden. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht
durch unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist.

Zeigt sich ein Mangel erst später als sechs Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den
Nachweis zu führen, dass die Sache beim Kauf mangelhaft war. Anderenfalls steht es uns
frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.

Wir können Ihnen in diesem speziellen Fall ein neues Ladegerät z. B. xxxxxxxxx
SCHNELLLADEGERÄT xxx INKL.4X2500ER zum einmaligen Sonderpreis von 14,95 EUR anbieten.
Falls Sie die Lieferung wünschen, geben Sie mir bitte kurz Bescheid.

das kaputte gerät hatte aber einen wert von 50,00 euro + die akkus
jetzt wäre meine frage ist das so korrekt was die firma anbietet sollte man dieses angebot annehmen???

Danke Allen die mir bis jetzt geantwortet haben.

Und weise nochmals drauf hin das die kleinschreib form meiner seits nicht faulheit noch unhöflichkeit ist, sondern ich mit der deutschen schreib weise so die wenigsten fehler mache.

gruss adnan