Gewährleistung bei Kleidungsstücken

Hallo,

wie ist das eigentlich bei Kleidungsstücken (in dem Fall Schuhe), wenn diese wenige Wochen nach dem Kauf kaputt gehen. Hat man dann auch ein Recht auf Umtausch/Reparatur wie bei anderen Produkten auch?

Tschüs
Oskar

wie ist das eigentlich bei Kleidungsstücken (in dem Fall
Schuhe), wenn diese wenige Wochen nach dem Kauf kaputt gehen.
Hat man dann auch ein Recht auf Umtausch/Reparatur wie bei
anderen Produkten auch?

Ja, klar. Solange es keine normale Abnutzung ist.

Gruß
Tanja

Hallo Oskar,
wie die Vorrednerin schon sagte, besteht eine Gewährleistungsfrist. Habe selbst schon zweimal Schuhe gekauft, die sich nach wenigen Wochen regelrecht „aufgelöst“ haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und kann durch AGB´s nicht gekürzt werden.

Laß Dich nicht abwimmeln!

Ulrike

Hallo,

danke für eure Antworten! Wie ist das, habe ich ein Recht auf Rückgabe oder nur auf Umtausch?

ciao
Oskar

Bei einem Gewährleistungsfall kannst du wählen zwischen einwandfreier Ware oder „Geld zurück“. Mit einem Gutschein mußt du dich nur dann abspeisen lassen, wenn es sich um einen Umtausch einwandfreier Ware handelt.

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