Gewährleistung bei Privaten Autoverkauf

Guten Tag,
Ich habe mein Auto privat verkauft.
Im Kaufvertrag ist festgehalten das die Stosstange vorne rechts,der Schweller rechts durch einen Umfall beschädigt sind und das das Fahrzeug nach rechts zieht.
Im Kaufvertrag ist festgehalten das es ein Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung ist.
Ich habe dem Käufer erklärt das ich mit dem Auto über einen Begrenzungsstein gefahren bin.
Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht und nach einem Preisnachlass hat er das Auto gekauft.
An Abend rief mich der Käufer an und sagte mir das das Lenkgetriebe beschädigt ist.

Meine Frage ist ob der Käufer einen Anspruch auf Kostenerstattung hat?

Hallo hardy,

wenn alles so ist wie Du gesagt hast hat der Käufer kein Recht auf Kostenerstattung. Du hast den Unfall nicht verschwiegen und die Auswirkungen genannt,welche Dir bekannt waren.Damit hast Du Deine Pflichten mehr als erfüllt.

Gruss
Wolfgang

Hallo, durch Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung und mit Hinweis, dass das Fahrzeug über einen Poller gefahren wurde und Probefahrt besteht keine Verpflichtung zur Zahlung.
MfG kahlken

Hallo,

Im Kaufvertrag ist festgehalten das die Stosstange vorne
rechts,der Schweller rechts durch einen Umfall beschädigt sind
und das das Fahrzeug nach rechts zieht.
Im Kaufvertrag ist festgehalten das es ein Privatverkauf unter
Ausschluss der Gewährleistung ist.
An Abend rief mich der Käufer an und sagte mir das das
Lenkgetriebe beschädigt ist.

Meine Frage ist ob der Käufer einen Anspruch auf
Kostenerstattung hat?

Sofern der Mangel nicht bekannt war und nicht arglistig verschwiegen wurde: Nein.

Gruß

S.J.

22.12.09

Hallo,

könnte eine schwierige Sache werden. Der Ausschluß der Gewährleistung zieht nicht auf bekannte Mängel. Es kommt darauf an, ob der Käufer nachweisen kann, dass Du von dem Mangel (Lenkgetriebe defekt)gewußt hast oder hättest wissen müssen. Dann kann er sich darauf berufen, dass Du einen schwerwiegenden Mangel bewußt verschwiegen hast und vom Vertrag zurücktreten. Letzten Endes kommt es nicht darauf an, ob Du den Mangel wirklich kanntest, sondern was das Gericht glaubt. Wenn der Käufer z. B. ein Fachmann war, KFZ Mechaniker oder so, wird er es schwer haben. Ich hab mal einen ähnlichen Prozess verloren. Golf mit einem Schaden an der Stoßstange verkauft, später kam heraus, dass die Reserveradmulde gestaucht war, was ich wirklich nicht wußte. Das Gericht glaubte mir nicht und ich mußte die Reparatur zahlen. Je nachdem, um wieviel Geld es geht, solltest Du doch mit einem Anwalt sprechen. Eine Beratung kostet zwar um die 40,–€, aber der Anwalt kann dir nach Aktenstudium zumindest sagen, wie Deine Chancen stehen.