Guten Tag,
Ich habe mein Auto privat verkauft.
Im Kaufvertrag ist festgehalten das die Stosstange vorne rechts,der Schweller rechts durch einen Umfall beschädigt sind und das das Fahrzeug nach rechts zieht.
Im Kaufvertrag ist festgehalten das es ein Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung ist.
Ich habe dem Käufer erklärt das ich mit dem Auto über einen Begrenzungsstein gefahren bin.
Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht und nach einem Preisnachlass hat er das Auto gekauft.
An Abend rief mich der Käufer an und sagte mir das das Lenkgetriebe beschädigt ist.
Meine Frage ist ob der Käufer einen Anspruch auf Kostenerstattung hat?