Gewährleistung oder Garantie

Hallo zusammen,

nehmen wir an jemand kauft im Januar 2004 einen Computer, ein
Notebook. Direkt nach dem Auspacken zu Hause stellt er fest, dass es
Speicherprobleme gibt. Der Händler bestellt neue und es scheint alles
zu funktionieren, bis zum Mai. Im Mai treten auf einmal wieder genau
dieselben Fehler auf. Diesmal kann der Kunde aber feststellen, dass
es nicht am Speicher selber liegt sondern an der Stelle wo der
Speicher reingesteckt wird. Die Slots, die meist direkt auf dem
Mutterbrettt sind.
Was kann er tun, um diesen Fehler möglichst kostengünstig beheben zu
lassen?
Fällt so ein spezieller Fall unter Gewährleistung oder Garantie?
Kann es sein, dass innerhalb von 6 Monaten der Verkäufer in der
Pflicht ist? Es stand mal irgendwo, wenn das richtig verstanden
wurde, dass die ersten 6 Monate der Händler beweisen muss, dass es
nicht sein Fehler ist, danach der Käufer dass es der Fehler des
Händlers war. Stimmt das so?
In diesem hypothetischen Fall läge die Zeit bei unter 6 Monaten?
Hat der Käufer in diesem Fall ein Anrecht auf sowas wie Wandlung oder
so? Da es so aussieht als wäre es ein grösseres Problem, kann sich
der Händler sicherlich querstellen und dem fiktiven Kunden sagen:
„Ist nicht.“
Zumal es das Model möglicherweise gar nicht mehr gibt. Was dann?
Danke
Kay