Hallo zusammen!
Angenommen, jemand möchte sein Leasingsfahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrags übernehmen, also sprich kaufen. Der Verkäufer möchte allerdings die Gewährleistung nicht übernehmen, weil der Wagen erheblich von der vertraglich festgelegten Kilometerzahl abweicht.
Grundsätzlich wäre es dem Käufer egal, wieviel Kilometer der Wagen gezählt hat.
Des weiteren pocht der Verkäufer auf einer Werkstattprüfung, die der Käufer zu finanzieren hat, sowie auf Beseitigung aller somit festgestellten Mängel. Und auf die Zahlung einer so genannten Car-Garantie i.H.v. 350 €, die die Gewährleistung des Verkäufers für 1 Jahr decken soll.
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Ist der Käufer tatsächlich verpflichtet, alle Mängel an dem Fahrzeug zu beseitigen?
Ist es nicht auch möglich, festgestellte Mängel in den Kaufvertrag zu setzen, und somit von der Gewährleistung auszuschließen? -
Kann der Verkäufer tatsächlich diese Zahlung der Car-Garantie verlangen, obwohl er doch gesetzlich dazu verpflichtet ist, in jedem Fall für mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu übernehmen? Kann es sein, dass hier der Käufer dafür bezahlen soll, was der Verkäufer zu leisten hat?
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Ist des möglich, dass der Verkäufer die Gewährleistung nicht übernimmt, weil der PkW von der vereinbarten Kilometerzahl „erheblich“ abweicht? Was bedeutet „erheblich“?
Ich hoffe, dass jemand was zu dem Thema sagen kann. Vielen Dank im voraus!