Gewährleistungsgesetz

Hallo zusammen!

Angenommen, jemand möchte sein Leasingsfahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrags übernehmen, also sprich kaufen. Der Verkäufer möchte allerdings die Gewährleistung nicht übernehmen, weil der Wagen erheblich von der vertraglich festgelegten Kilometerzahl abweicht.
Grundsätzlich wäre es dem Käufer egal, wieviel Kilometer der Wagen gezählt hat.

Des weiteren pocht der Verkäufer auf einer Werkstattprüfung, die der Käufer zu finanzieren hat, sowie auf Beseitigung aller somit festgestellten Mängel. Und auf die Zahlung einer so genannten Car-Garantie i.H.v. 350 €, die die Gewährleistung des Verkäufers für 1 Jahr decken soll.

  1. Ist der Käufer tatsächlich verpflichtet, alle Mängel an dem Fahrzeug zu beseitigen?
    Ist es nicht auch möglich, festgestellte Mängel in den Kaufvertrag zu setzen, und somit von der Gewährleistung auszuschließen?

  2. Kann der Verkäufer tatsächlich diese Zahlung der Car-Garantie verlangen, obwohl er doch gesetzlich dazu verpflichtet ist, in jedem Fall für mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu übernehmen? Kann es sein, dass hier der Käufer dafür bezahlen soll, was der Verkäufer zu leisten hat?

  3. Ist des möglich, dass der Verkäufer die Gewährleistung nicht übernimmt, weil der PkW von der vereinbarten Kilometerzahl „erheblich“ abweicht? Was bedeutet „erheblich“?

Ich hoffe, dass jemand was zu dem Thema sagen kann. Vielen Dank im voraus!

Hallo zusammen!

Angenommen, jemand möchte sein Leasingsfahrzeug nach Ablauf
des Leasingvertrags übernehmen, also sprich kaufen. Der
Verkäufer möchte allerdings die Gewährleistung nicht
übernehmen, weil der Wagen erheblich von der vertraglich
festgelegten Kilometerzahl abweicht.
Grundsätzlich wäre es dem Käufer egal, wieviel Kilometer der
Wagen gezählt hat.

Des weiteren pocht der Verkäufer auf einer Werkstattprüfung,
die der Käufer zu finanzieren hat, sowie auf Beseitigung aller
somit festgestellten Mängel. Und auf die Zahlung einer so
genannten Car-Garantie i.H.v. 350 €, die die Gewährleistung
des Verkäufers für 1 Jahr decken soll.

  1. Ist der Käufer tatsächlich verpflichtet, alle Mängel an dem
    Fahrzeug zu beseitigen? Ja Lesingbedingungen

Ist es nicht auch möglich, festgestellte Mängel in den
Kaufvertrag zu setzen, und somit von der Gewährleistung
auszuschließen?

Er könnte muss das aber nicht.

Es kommt nicht darauf an was K will. Der Kaufvertrag kommt nur durch Einigung zu stande.

  1. Kann der Verkäufer tatsächlich diese Zahlung der
    Car-Garantie verlangen, obwohl er doch gesetzlich dazu
    verpflichtet ist, in jedem Fall für mindestens 1 Jahr
    Gewährleistung zu übernehmen? Kann es sein, dass hier der
    Käufer dafür bezahlen soll, was der Verkäufer zu leisten hat?

Würde der LN den Motor halb geschrottet haben müsste der LN auch dafür gerade stehen, sprich Nachzahlen, wenn das Fz an einen anderen weiterverkauft würde. Er hat das Fz entsprechend der L- Bedingungen zurückzugeben.

  1. Ist des möglich, dass der Verkäufer die Gewährleistung
    nicht übernimmt, weil der PkW von der vereinbarten
    Kilometerzahl „erheblich“ abweicht? Was bedeutet „erheblich“?

Es war im L-Vertrag bestimmt wieviel Km der Wagen haben darf.
15% Abweichung kann viel sein 5000Km Abweichung wenig es kommt halt darauf an.

Ich hoffe, dass jemand was zu dem Thema sagen kann. Vielen
Dank im voraus!