Hallo allerseits !
Im Mai letzten Jahres erwarb ich beim Optiker eine Brille mit entsprechenden Gläsern. Nun ist beim rechten Bügel das Federschanier
gänzlich defekt und so müsste eigentlich der rechte Bügel komplett ausgetauscht werden. Nun behauptet mein Optiker, das dieser Bügel evtl. nicht mehr(!)erhältlich wäre. In diesem Fall würde er versuchen, die Bruchstelle des Schaniers zu löten. Das hat zur Folge,
das an der Lötstelle die Farbe (bzw. die Lackierung) abplatzen würde,
und das Federschanier so nicht mehr „funktionieren“ würde. Meine Frage: Muss ich mich damit „abspeisen“ lassen ? Inwieweit muss eine
solche Reparatur ausgeführt werden ? Was muss der Händler (bzw. mein Optiker) in der zweijährigen Garantie leisten? Diese Brille ist ja gerade mal ein Jahr alt. Mein Optiker war nicht gerade begeistert, als ich im klar machte, das ich mit einer solchen Reparatur nicht ganz einverstanden wäre. Ganz billig war ja diese Sehhilfe ja nun auch nicht.
Im voraus besten Dank
Tom