Gewährleistungsrecht : Beispiel Brille

Hallo allerseits !

Im Mai letzten Jahres erwarb ich beim Optiker eine Brille mit entsprechenden Gläsern. Nun ist beim rechten Bügel das Federschanier
gänzlich defekt und so müsste eigentlich der rechte Bügel komplett ausgetauscht werden. Nun behauptet mein Optiker, das dieser Bügel evtl. nicht mehr(!)erhältlich wäre. In diesem Fall würde er versuchen, die Bruchstelle des Schaniers zu löten. Das hat zur Folge,
das an der Lötstelle die Farbe (bzw. die Lackierung) abplatzen würde,
und das Federschanier so nicht mehr „funktionieren“ würde. Meine Frage: Muss ich mich damit „abspeisen“ lassen ? Inwieweit muss eine
solche Reparatur ausgeführt werden ? Was muss der Händler (bzw. mein Optiker) in der zweijährigen Garantie leisten? Diese Brille ist ja gerade mal ein Jahr alt. Mein Optiker war nicht gerade begeistert, als ich im klar machte, das ich mit einer solchen Reparatur nicht ganz einverstanden wäre. Ganz billig war ja diese Sehhilfe ja nun auch nicht.
Im voraus besten Dank

Tom

Hallöchen,

zunächst ein Hinweis auf FAQ:1152

Im Mai letzten Jahres erwarb ich beim Optiker eine Brille mit
entsprechenden Gläsern. Nun ist beim rechten Bügel das
Federschanier
gänzlich defekt und so müsste eigentlich der rechte Bügel
komplett ausgetauscht werden. Nun behauptet mein Optiker, das
dieser Bügel evtl. nicht mehr(!)erhältlich wäre.

Was heißt „behauptet“? Kannst Du das Gegenteil nachweisen oder Anhaltspunkte dafür, daß die Aussage nicht stimmt?

das an der Lötstelle die Farbe (bzw. die Lackierung) abplatzen
würde,
und das Federschanier so nicht mehr „funktionieren“ würde.
Meine Frage: Muss ich mich damit „abspeisen“ lassen ?

Nein, Du kannst die Brille auch am Ohr festkleben. :wink:

Inwieweit muss eine
solche Reparatur ausgeführt werden ? Was muss der Händler
(bzw. mein Optiker) in der zweijährigen Garantie leisten?

Da das halbe Jahr mit der Beweislastumkehr um ist, mußt Du nachweisen, daß der Mangel schon beim Kauf bestand. Das dürfte gerade bei einem Teil schwerfallen, das ständig einer Belastung unterliegt und bewegt wird.

Diese Brille ist ja gerade mal ein Jahr alt. Mein Optiker war
nicht gerade begeistert, als ich im klar machte, das ich mit
einer solchen Reparatur nicht ganz einverstanden wäre.

Unabhängig von der rechtlichen Seite: Was soll der Optiker denn machen? Zaubern kann er im Zweifel auch nicht. Der Optiker macht nichts anderes, als sich mit Brillen und ähnlichem zu beschäftigen, insofern wird er schon wissen, was er tut.

Immerhin hat er Dir schon vorher gesagt, was passieren kann und Dir nicht am Ende den abgeplatzten Lack präsentiert. Aus Erfahrung kann ich sagen, daß das nicht immer und überall der Fall ist.

Gruß,
Christian

Hallo Tom.
Da ich selbst auch brillenträger bin, kann ich dich gut verstehen.
Also:
Sicherlich ist es problematisch nach 6 Monaten (wegen der Beweislastumkehr) Garantie geltend zu machen.
Aber bei teuren Brillen ist es durchaus üblich diese Gestelle beim Hersteller umzutauschen oder dort nachzubearbeiten.
Bei billigen nicht.
das hängt dann von den kontakten des Optikers mit dem Hersteller ab.

Löten ist immer nur eine Notlösung.

Manchmal hilft auch der Hinweis darauf, dass Fielmann z.B. sogar 3 Jahre Gewährleistung übernimmt.
Habe ich aber noch nicht ausprobiert.

MfG

Jürgen

Nur mal so am Rande…
Hi Thomas,
genau den selben Fall hatte ich vor kurzem auch! Brille fast ein Jahr, war natürlich teuer - und dann ging andauernd der Bügel ab. Mein Optiker (kleiner Laden) hat es ausgetauscht - und so nebenbei habe ich erfahren, daß ich es schuld war! Wenn ich die Brille ausziehe, nehme ich sie immer nur am linken Bügel. Dadurch wird die Brille am rechten Bügel regelmäßig überdehnt und leiert sich aus.

Umso froher war ich dann, als er meinte, das wäre ein Gewährleistungsfall :wink:

MfG
Julia