Hallo,
angenommen eine Firma bewirbt ein Produkt mir bestimmten Eigenschaften, und jemand kauft dieses Produkt, da er diese bestimmte Eigenschaft unbedingt an dem Produkt haben möchte.
Die Eigenschaft kann jedoch erst 2 Monate nach dem Kauf getestet werden und es stellt sich heraus, das der Hersteller falsche Angaben gemacht hat und die versprochene Funktion nicht so funktioniert, wie beworben.
Nun liegt offensichtlich ein Sachmangel vor, richtig?
Der Betroffene wendet sich an Hersteller und Verkäufer zwecks Klärung der Angelegenheit. Aufgrund der Beschaffenheit des Produkts kann eine Nacherfüllung (Reparatur /Austausch) das Problem nicht beheben.
- Der Hersteller reagiert nicht.
- Der Verkäufer bietet an das Gerät zurückzunehmen, will dem Kunden aber ein Nutzungsentgelt für die Monate des Gebrauchs in Rechnung stellen.
Zu 1: unverschämt…
Zu 2: Hat der Kunde nicht das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Preisminderung? Muss man wenn man vom Kaufvertrag zurücktritt, weil ein Sachmangel vorliegt, trotzdem diese Nutzungsgebühren zahlen?
Das Produkt konnte zwar verwendet werden (Fernseher), konnte in der vom Hersteller zugesicherten Eigenschaft aber nicht verwendet werden.
Was für Rechte hat der Kunde? Wie sollte er vorgehen?
Kann er eine Preisminderung verlangen? Muss er wirklich beim Rücktritt vom Kaufvertrag zahlen?
Hier 2 Links die zeigen worum es wirklich geht. Die Problematik der Darstellung von 24hz am TV. Firma xxx bewirbt eine ruckelfreie Darstellung ohne Umwandlungen in Originalqualität, muss später aber eingestehen, dass diese Aussage falsch ist. Die endgültige Darsetllung erfolgt in 60hz. So musste wieder umgewandelt werden und das Ruckeln, was eliminiert wedren sollte besteht weiterhin.
http://www.toshiba.de/consumer/content/defaultid1_3_…
http://www.prad.de/new/news/shownews984.html
Vielen Dank für alle Tipps!