GEZ fällig bei Kabelanschluss

Hallo,

angenommen, eine Person hat lediglich in seiner Mietwohnung einen Kabelanschluss. Ist dies Grund genug für die Fälligkeit von GEZ-Gebühren, oder muss ein Radio/Fernseher vorhanden sein.

Danke

Mfg

Josch

angenommen, eine Person hat lediglich in seiner Mietwohnung
einen Kabelanschluss. Ist dies Grund genug für die Fälligkeit
von GEZ-Gebühren, oder muss ein Radio/Fernseher vorhanden
sein.

M.W. letzteres.

Gruß Ivo

Hallo,

GEZ wird fällig, wenn ein Gerät ‚zum Empfang bereitgehalten‘ wird. Wenn Du keins hast, also nicht.

Aber: Autoradio und tragbare Geräte zählen natürlich auch, sie müssen nicht in der Wohnung sein. Auch nicht genutzte Geräte, mit denen ein Empfang möglich wäre, zählen. Sogar dann, wenn sie defekt sind, aber mit wenig Aufwand benutzbar gemacht werden könnten (entfernte Sicherung wieder einsetzten o.Ä.).

Und: Kabelgebühren haben nichts mit der GEZ zu tun. Es kommt auf den Mietvertrag etc. an, ob trotz nicht vorhandener Empfangsgeräte die Kabelgebühr fällig wird. Frag dazu mal im Brett ‚Mietrecht‘ nach.

Gruß
Axel

angenommen, eine Person hat lediglich in seiner Mietwohnung
einen Kabelanschluss. Ist dies Grund genug für die Fälligkeit
von GEZ-Gebühren, oder muss ein Radio/Fernseher vorhanden
sein.

M.W. letzteres.

Ja, so ist es. Aber wer zahlt schon einen Kabelanschluss, wenn er keinen Fernseher hat?

Ja, so ist es. Aber wer zahlt schon einen Kabelanschluss, wenn
er keinen Fernseher hat?

Siehe Axels Antwort.

Ja, so ist es. Aber wer zahlt schon einen Kabelanschluss, wenn
er keinen Fernseher hat?

Wir zahlen auch gemäß Mietvertrag einen Anteil für den Kabelanschluss, ca. 6-8 Euro im Monat oder sowas, obwohl wir keinen TV haben. Die Möglichkeit ist halt gegeben. Soll der Vermieter in die Wohnung schnüffeln kommen, ob du auch wirklich keinen Fernseher hast?
Was anderes wäre das bei 20 Euro im Monat oder so. Die würd ich mir auch nicht ans Bein binden lassen.