Hallo!
Mal angenommen ein Ehepaar(verheiratet,ein Haushalt) bezahlen schon seit sieben Jahren für einen Fernseher und ein Radio doppelt die Gebühren.
Soweit so gut, ist jetzt leider erst aufgefallen.
Kündigung wurde geschrieben, von einem Ehepartner, mit dem Hinweiss, dass die ganze Jahre doppelt bezahlt wurde, für einen Fernseher und ein Radio.
Die Kündigung wurde auch bestätigt, von der GEZ.Das ganze fand im Juni dieses Jahres statt.
Doch trotzden verlangen die Rückwirkend Gebühren.(Die wurden mangels Deckung, nicht bezahlt).
Wie seht Ihr das?
Die Gebühren sind doch schon von den Ehepartner bezahlt worden!!!
Kann die GEZ trotzdem vom anderen Ehepartner die Gebüren eintreiben?
gruß Claire