Hallo werweisswas-Community,
ich bin viel in englischsprachigen Foren unterwegs, daher lese ich zu 90% die Ansichten von Amerikanern. Es gibt auf diesen online Foren (weil im Internet mutiger als im echten Leben) die „Mens’ Rights Activists“, also Leute, die sich offiziell für die Rechte der Männer einsetzen. Inoffiziell gibt es aber viele unfundierte Behauptungen, rein emotionale Argumentation und und und. Daher vertraue ich grundsätzlich keiner Information, die von solchen Leuten kommt.
Das Thema ist Vergewaltigung: Im Mittelpunkt für diese zwielichtigen Gestalten sind die fälschlichen Anklagen der Vergewaltigung („false rape accusations“). In Amerika existiert der Grundsatz „in dubio pro reo“ überhaupt nicht und daher ist das reine Erfinden einer Geschichte bereits Mittel genug, um jemandem gehörig das Leben zu ruinieren, solange sich die Geschworenen auf schuldig eignen. Selbstverständlich hat es selbst im Falle des Urteils „unschuldig“ ziemlich heftige Konsequenzen auf sozialer Ebene für den fälschlich angeklagten. Darauf wird zwar viel Mist gebaut, doch es interessiert mich rein objektiv.
Meine Frage ist also: Wenn in Deutschland jemand der Vergewaltigung beschuldigt wird und der/die anklagende nichts als eine Behauptung vorbringen kann, ist der fälschlich angeklagte sicher?
In Amerika soll es ja so sein, dass ein angeklagter seine Unschuld beweisen muss, aber hier in Deutschland gilt soweit ich weiss genau das Gegenteil, nämlich dass die Schuld des Angeklagten zu beweisen ist.
Ein Bekannter von mir hat zudem behauptet, „in dubio pro reo“ gelte nicht bei Vergewaltigung, aber bei allem anderen schon. Das halte ich für SEHR unwahrscheinlich, aber ich weiß es eben nicht. Daher meine Frage an euch.
Ich hoffe, jemand kennt sich gut aus!