Girokonto und Kreditkarte bei derselben Bank

Hallo,

bitte entschuldigt den langen und ausführlichen Text, aber ich konnte das nicht anders formulieren. Bitte lasst Euch nicht von der Länge abschrecken, wäre für jeden Hinweis sehr dankbar.

Folgender Sachverhalt:

Person X hat ein ganz normales Girokonto inclusive Sparkassencard (keine EC-Karte) bei der ortsansässigen Sparkasse.
Ausserdem hat diese Person seit etwa 2 Jahren eine Mastercard beim selben Institut. Einmal im Monat wurde für die Kreditkarte wie üblich eine Abrechnung erstellt und der fällige Betrag dann vom Girokonto eingezogen. (Lastschriftrückgabe komischerweise nicht möglich).
Die Person hat keinen Dispositionskredit und keine EC-Karte, kann also ihr Girokonto mutwillig nicht überziehen und Lastschriften werden sofort zurück gebucht, wenn am Buchungstag nicht die volle Deckung auf dem Konto vorliegt (schon ab 1 Cent Differenz, ausser eben es handelt sich um die Kreditkartenabbuchung für die Mastercard).
Sämtliche regelmäßige Geldeingänge (Lohn, bzw. Krankengeld) gehen regelmäßig seit jeher auf diesem Girokonto ein.

Vor ca. sechs Monaten änderte sich an der wirtschaftlichen Situation der Person X insofern etwas, als sie langfristig erkrankte und seit der 7. Woche ihr Geld von der Krankenkasse erhält, und zwar immer zeitlich gesplittet, mehrmals monatlich, immer jeweils nach einem Arztbesuch. Dadurch kam es zu finanziellen Engpässen, die insofern ausgeglichen wurden, als der Verfügungsrahmen der Kreditkarte ausgeschöpft wurde, dann wurde der Abrechnungsbetrag der Karte vom Konto belastet, das Konto kam so ins Minus und danach wurde mit der Kreditkarte das Bargeld wieder abgehoben und auf das Girokonto eingezahlt, um dies wieder auszugleichen. Und da die Bank sich hier immer wieder sofort den Abrechnungsbetrag der Kreditkarte einzog, entstand auch nie ein reeller Zahlungsrückstand.

Nach ca. 6 Monaten kam urplötzlich von der Sparkasse die Kündigung der Kreditkarte mit sofortiger Wirkung und Sperrung der Karte. Grund seien Bonitätsprobleme, jedoch hatte sich an der wirtschaftlichen Situation ja reell nichts verändert.

Auch die letzte Abrechnung wurde sofort in einem Betrag wieder vom Konto eingezogen und Person X hatte keine Möglichkeit, diese Lastschrift zurück zu geben.

Aufgrunddessen rutschte das Girokonto erheblich ins Minus, der Betrag konnte ja nicht ausgeglichen werden. Es dauerte 6 Wochen, bis das Konto wieder ein Plus verzeichnen konnte und alles Geld bis dahin war sofort „weg“, es wurden keine Rechnungen und keine Lastschriften mehr eingelöst und Person X kam gegenüber allen möglichen Aussenstellen in arge Zahlungsverzögerungen.

Als nach 6 Wochen endlich das Konto wieder im Plus war, ging Person X zum Geldautomaten, um Geld abzuheben, doch die Sparkassenkarte wurde einbehalten, obwohl das Konto gar nicht gesperrt war (onlinebanking funktionierte ja noch).

Nun zu meinen Fragen:

Darf das Kreditinstitut aus der Tatsache, dass Kreditkarte und Girokonto bei derselben Bank sind, Informationen vermischen und Rückschlüsse von der Kontoführung des Girokontos auf den Kreditkartenvertrag ziehen oder ist es nicht eher so, dass Kreditkarte und Girokonto juristisch voneinander zu trennen sind?

Wenn Person X also zum Beispiel die Lastschrift für die Kreditkarte zurückgeben wollte, durfte dann die Bank dies verweigern, weil es sich hier quasi „um’s eigene Geld“ handelte?
Beispielsweise hat Person X noch andere Kreditkarten bei Banken, wo kein Girokonto besteht, und diese Verträge laufen ganz normal weiter, da ja die anderen Institute nichts vom aktuellen Kontostand wissen und so lange die Abrechnung bezahlt wird, ist das ja auch egal, wie der Kontostand ist…

Ist es dann weiterhin rechtens, dass einfach die Sparkassencard am Geldautomaten einbehalten wird, obwohl zu diesem Zeitpunkt das Konto gedeckt ist und keine Kontokündigung vorliegt?

Bitte dringend um Hilfe, vielen lieben Dank.

Mit freundlichen Grüssen

Icequeen

Hallo Icequeen,

hier leider eine Antworten:

Vorneweg: Solltes jemand dieser Person Kreditkartenreiterei, Beturg oder sonst was in dieser Richtug vorwerfen, so irrt er. Insbesondere wenn Person A das Geld noch von den automaten der eigenen Bank abgehoben hätte.

Nun zu meinen Fragen:

Darf das Kreditinstitut aus der Tatsache, dass Kreditkarte und
Girokonto bei derselben Bank sind, Informationen vermischen
und Rückschlüsse von der Kontoführung des Girokontos auf den
Kreditkartenvertrag ziehen oder ist es nicht eher so, dass
Kreditkarte und Girokonto juristisch voneinander zu trennen
sind?

Ja es darf.
Letztendlich ist das KI der Kartenherausgeber und genehmigt entsprechende Limite.

Wenn Person X also zum Beispiel die Lastschrift für die
Kreditkarte zurückgeben wollte, durfte dann die Bank dies
verweigern, weil es sich hier quasi „um’s eigene Geld“
handelte?

Darf sie auch.
Ist sogar logisch, da sie die herrausgebende Bank ist.

Beispielsweise hat Person X noch andere Kreditkarten bei
Banken, wo kein Girokonto besteht, und diese Verträge laufen
ganz normal weiter, da ja die anderen Institute nichts vom
aktuellen Kontostand wissen und so lange die Abrechnung
bezahlt wird, ist das ja auch egal, wie der Kontostand ist…

Richtig, aber hier kann die Bank die LS einfach zurück geben, wenn die Kohle nicht reicht. Und dann ist die Karte ebenfalls gleich gesperrt.
Theoretisch könnten die anderen Institue jederzeit aber auch so die Karte kndgen, falls sie aufgrund irgenwelcher Hinweise Bonitätsrisiken sehen würden.

Ist es dann weiterhin rechtens, dass einfach die
Sparkassencard am Geldautomaten einbehalten wird, obwohl zu
diesem Zeitpunkt das Konto gedeckt ist und keine
Kontokündigung vorliegt?

Das passiert durchaus, wenn diese gesperrt wurde.
Dass diese eingezogen wird ist allerdings relativ unüblich.
Meistens ist sie einfach nur gesperrt.

Wie wäre es wenn A mal mit seiner Bank redet, dass sie im die S-Card wieder freischalten sollten?

Gruss Ivo

Hallo,

bitte entschuldigt den langen und ausführlichen Text, aber ich
konnte das nicht anders formulieren. Bitte lasst Euch nicht
von der Länge abschrecken, wäre für jeden Hinweis sehr
dankbar.

Folgender Sachverhalt:

Person X hat ein ganz normales Girokonto inclusive
Sparkassencard (keine EC-Karte) bei der ortsansässigen
Sparkasse.
Ausserdem hat diese Person seit etwa 2 Jahren eine Mastercard
beim selben Institut. Einmal im Monat wurde für die
Kreditkarte wie üblich eine Abrechnung erstellt und der
fällige Betrag dann vom Girokonto eingezogen.
(Lastschriftrückgabe komischerweise nicht möglich).
Die Person hat keinen Dispositionskredit und keine EC-Karte,
kann also ihr Girokonto mutwillig nicht überziehen und
Lastschriften werden sofort zurück gebucht, wenn am
Buchungstag nicht die volle Deckung auf dem Konto vorliegt
(schon ab 1 Cent Differenz, ausser eben es handelt sich um die
Kreditkartenabbuchung für die Mastercard).
Sämtliche regelmäßige Geldeingänge (Lohn, bzw. Krankengeld)
gehen regelmäßig seit jeher auf diesem Girokonto ein.

Vor ca. sechs Monaten änderte sich an der wirtschaftlichen
Situation der Person X insofern etwas, als sie langfristig
erkrankte und seit der 7. Woche ihr Geld von der Krankenkasse
erhält, und zwar immer zeitlich gesplittet, mehrmals
monatlich, immer jeweils nach einem Arztbesuch.

Es gab also seit 6 Monaten keine regelmässigen Geldeingänge in Form eines Gehaltes. Eine Veränderung der Situation ist nicht in Sicht.

Dadurch kam es
zu finanziellen Engpässen, die insofern ausgeglichen wurden,
als der Verfügungsrahmen der Kreditkarte ausgeschöpft wurde,
dann wurde der Abrechnungsbetrag der Karte vom Konto belastet,
das Konto kam so ins Minus und danach wurde mit der
Kreditkarte das Bargeld wieder abgehoben und auf das Girokonto
eingezahlt, um dies wieder auszugleichen. Und da die Bank sich
hier immer wieder sofort den Abrechnungsbetrag der Kreditkarte
einzog, entstand auch nie ein reeller Zahlungsrückstand.

Das ist nicht der Sinn einer Kreditkarte.
Verstehe ich das richtig, das der „Kredit auf der Kreditkarte“ nie zurückgezahlt wurde?

Nach ca. 6 Monaten kam urplötzlich von der Sparkasse die
Kündigung der Kreditkarte mit sofortiger Wirkung und Sperrung
der Karte. Grund seien Bonitätsprobleme, jedoch hatte sich an
der wirtschaftlichen Situation ja reell nichts verändert.

Was hat X der Bank bezüglich seiner finanziellen Situation gesagt?
X hat doch sicherlich mit der Bank gesprochen.

Auch die letzte Abrechnung wurde sofort in einem Betrag wieder
vom Konto eingezogen und Person X hatte keine Möglichkeit,
diese Lastschrift zurück zu geben.

Verstehe ich das richtig? Die Kreditkartengesellschaft hat den offenen Saldo vom Konto des X eingezogen und diesem auch belastet. X wollte nun diese Lastschrift zurückgeben.

Aufgrunddessen rutschte das Girokonto erheblich ins Minus, der
Betrag konnte ja nicht ausgeglichen werden. Es dauerte 6
Wochen, bis das Konto wieder ein Plus verzeichnen konnte und
alles Geld bis dahin war sofort „weg“, es wurden keine
Rechnungen und keine Lastschriften mehr eingelöst und Person X
kam gegenüber allen möglichen Aussenstellen in arge
Zahlungsverzögerungen.

Als nach 6 Wochen endlich das Konto wieder im Plus war, ging
Person X zum Geldautomaten, um Geld abzuheben, doch die
Sparkassenkarte wurde einbehalten, obwohl das Konto gar nicht
gesperrt war (onlinebanking funktionierte ja noch).

Nun zu meinen Fragen:

Darf das Kreditinstitut aus der Tatsache, dass Kreditkarte und
Girokonto bei derselben Bank sind, Informationen vermischen
und Rückschlüsse von der Kontoführung des Girokontos auf den
Kreditkartenvertrag ziehen oder ist es nicht eher so, dass
Kreditkarte und Girokonto juristisch voneinander zu trennen
sind?

Das Kreditinstitut darf nicht nur, sondern muss sogar Girokonto und Kreditkarte im Zusammenhang sehen!

Wenn Person X also zum Beispiel die Lastschrift für die
Kreditkarte zurückgeben wollte, durfte dann die Bank dies
verweigern, weil es sich hier quasi „um’s eigene Geld“
handelte?
Beispielsweise hat Person X noch andere Kreditkarten bei
Banken, wo kein Girokonto besteht, und diese Verträge laufen
ganz normal weiter, da ja die anderen Institute nichts vom
aktuellen Kontostand wissen und so lange die Abrechnung
bezahlt wird, ist das ja auch egal, wie der Kontostand ist…

Wenn Kreditkartenkredite mit anderen Krediten bezahlt werden ist das keineswegs egal.

Ist es dann weiterhin rechtens, dass einfach die
Sparkassencard am Geldautomaten einbehalten wird, obwohl zu
diesem Zeitpunkt das Konto gedeckt ist und keine
Kontokündigung vorliegt?

Ja, das ist legal. Aber auch hier muss natürlich berücksichtigt werden, was X mit seiner Bank abgesprochen hat. Sollte er allerdings nichts mit seiner Bank besprochen haben (was meiner Meinung nach ziemlich unverständlich wäre) darf X sich über Reaktion der Bank wundern.

Bitte dringend um Hilfe, vielen lieben Dank.

Mein dringender Rat: x sollte nicht versuchen, mit irgendwelchen Konstruktionen die Situation zu bereinigen sondern zu seiner Bank gehen, die Situation offen schildern und mit dieser die weitere Vorgehensweise besprechen.

Beste Grüsse

Roland

Mit freundlichen Grüssen

Icequeen

Hallo Eiskönigin,

der geschilderte Fall von Person X erscheint mir so, dass hier das Kreditkarten-Limit als Überziehungskredit genutzt wurde, weil auf dem Girokonto keine Überziehungsmöglichkeit bestand.

Da seit mehreren Monaten keine regulären Gehaltseingänge mehr auf das Girokonto eingehen, ist für die Bank keine Grundlage für einen Dispokredit gegeben.

Person X hätte bereits nachdem sie aus der Lohnfortzahlung herausfiel der Bank den Fall darlegen sollen.

Da Person X angeblich noch über andere Kreditkarten verfügt, kann angenommen werden, dass hier nach dem Mehrere-Konten-Modell eine Bonität dargestellt werden sollte, die der Wirklichkeit nicht entspricht.

Somit ist das Vorgehen der Bank m.E. völlig logisch, folgerichtig und schadenbegrenzend.

Gruß
WB

Hallo Ivo,

Vorneweg: Solltes jemand dieser Person Kreditkartenreiterei,
Beturg oder sonst was in dieser Richtug vorwerfen, so irrt er.

wieso? Barabhebung mit Kreditkarte und Bareinzahlung auf das (überzogene) Konto ist der klassischer Fall von Kreditkartenreiterei. Da sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zumindest insofern geändert haben, als daß das Geld nicht zu den bisher üblichen Zeitpunkten auf dem Konto auftaucht, wäre auch der Kreditbetrug zu prüfen (§ 265b StGB).

Gruß,
Christian

Hallo,

monatlich, immer jeweils nach einem Arztbesuch. Dadurch kam es
zu finanziellen Engpässen, die insofern ausgeglichen wurden,
als der Verfügungsrahmen der Kreditkarte ausgeschöpft wurde,
dann wurde der Abrechnungsbetrag der Karte vom Konto belastet,
das Konto kam so ins Minus und danach wurde mit der
Kreditkarte das Bargeld wieder abgehoben und auf das Girokonto
eingezahlt, um dies wieder auszugleichen.

dazu s. meine Antwort an Ivo.

Nach ca. 6 Monaten kam urplötzlich von der Sparkasse die
Kündigung der Kreditkarte mit sofortiger Wirkung und Sperrung
der Karte. Grund seien Bonitätsprobleme, jedoch hatte sich an
der wirtschaftlichen Situation ja reell nichts verändert.

Offensichtlich schon, sonst wären nicht Unregelmäßigkeiten bei der Kontoführung aufgetreten.

Auch die letzte Abrechnung wurde sofort in einem Betrag wieder
vom Konto eingezogen und Person X hatte keine Möglichkeit,
diese Lastschrift zurück zu geben.

Was kein Wunder ist, weil diese Lastschriften nicht zurückgegeben werden können (steht übrigens in den AGB zu der Kreditkarte).

Darf das Kreditinstitut aus der Tatsache, dass Kreditkarte und
Girokonto bei derselben Bank sind, Informationen vermischen
und Rückschlüsse von der Kontoführung des Girokontos auf den
Kreditkartenvertrag ziehen

Ja, sicher (@Roland: kann, nicht muß).

Wenn Person X also zum Beispiel die Lastschrift für die
Kreditkarte zurückgeben wollte, durfte dann die Bank dies
verweigern, weil es sich hier quasi „um’s eigene Geld“
handelte?

Das Kreditinstitut dürfte sich weigern, weil das bei Kreditkarten nun einmal so ist (s.o.).

Ist es dann weiterhin rechtens, dass einfach die
Sparkassencard am Geldautomaten einbehalten wird, obwohl zu
diesem Zeitpunkt das Konto gedeckt ist und keine
Kontokündigung vorliegt?

Ja, und auch das findet sich in den AGB, genauer in den Bedingungen für die Verwendung der SparkassenCard (Ziffer 5). Danach kann die Karte eingezogen werden, wenn die Sparkasse berechtigt ist, den SparcassenCard-Vertrag zu kündigen, d.h. es reicht die Berechtigung zur Kündigung ohne daß die Kündigung ausgesprochen werden muß.

Gruß,
Christian

wieso? Barabhebung mit Kreditkarte und Bareinzahlung auf das
(überzogene) Konto ist der klassischer Fall von
Kreditkartenreiterei. Da sich die wirtschaftlichen
Verhältnisse zumindest insofern geändert haben, als daß das
Geld nicht zu den bisher üblichen Zeitpunkten auf dem Konto
auftaucht, wäre auch der Kreditbetrug zu prüfen (§ 265b StGB).

Hallo Christian,

bitte schau dir die Rechtsprechung des BGH dazu an.
BGH 2 StR 260/01: Keine Strafbarkeit gem. § 263a I 3. Alt. StGB des ec-Karteninhabers, der Geld am Bankomaten in der Absicht, einen ihm damit gewährten Kredit nicht zurückzuzahlen, abhebt

Leitsätze:

  1. Der berechtigte Inhaber einer Scheckkarte, der unter Verwendung der Karte und der PIN-Nummer an einem Geldautomaten Bargeld abhebt, ohne zum Ausgleich des erlangten Betrages willens oder in der Lage zu sein, macht sich nicht nach § 263 a StGB strafbar.

  2. § 266 b StGB erfaßt auch die mißbräuchliche Verwendung einer Scheckkarte als Codekarte zur Abhebung an Geldautomaten durch den berechtigten Karteninhaber; dies gilt jedoch nicht bei Abhebungen an Automaten des Kreditinstituts, das die Karte selbst ausgegeben hat.

>>>>>>>>>>>>>>>

§265b scheint mir nicht anwendbar.
Hier würde mich deine Begründung interessieren.

Gruss Ivo

Hallo Ivo,

bitte schau dir die Rechtsprechung des BGH dazu an.
BGH 2 StR 260/01: Keine Strafbarkeit gem. § 263a I 3. Alt.
StGB des ec-Karteninhabers, der Geld am Bankomaten in der
Absicht, einen ihm damit gewährten Kredit nicht
zurückzuzahlen, abhebt

im absolut nicht konkreten Fall bestand die Absicht ja nicht. Betrug (bzw. hier Computerbetrug, da Geldautomat) steht daher gar nicht zur Debatte.

  1. Der berechtigte Inhaber einer Scheckkarte, der unter
    Verwendung der Karte und der PIN-Nummer an einem Geldautomaten
    Bargeld abhebt, ohne zum Ausgleich des erlangten Betrages
    willens oder in der Lage zu sein, macht sich nicht nach § 263
    a StGB strafbar.

Klar.

  1. § 266 b StGB erfaßt auch die mißbräuchliche Verwendung
    einer Scheckkarte als Codekarte zur Abhebung an Geldautomaten
    durch den berechtigten Karteninhaber; dies gilt jedoch nicht
    bei Abhebungen an Automaten des Kreditinstituts, das die Karte
    selbst ausgegeben hat.

Auch klar. Im entschiedenen Prozeß ging es wie erwähnt um die Frage des (Computer)Betruges. Des weiteren ging es um eine ec-Karte, bei der systemimmanent ist, daß der Betrag sofort vom Konto abgebucht bzw. die Abbuchung sofort vorgemerkt wird. Der Effekt der Kreditkartenreiterei kann damit gar nicht auftreten.

Im definitiv nicht konkreten Fall ging es jedoch um eine Kreditkarte, bei der zwischen Verfügung und Abbuchung ein ganzer Monat liegen kann. Mit dem verfügten Bargeld wurde der Sollsaldo zurückgeführt, was genau der Taktik der Scheckreiterei entspricht. Nun sind Scheck- und Kreditkartenreiterei keine juristischen Begrife, weswegen die Frage nicht von so großer Bedeutung ist.

Da seit dem 1.1.2006 Kreditkartenlimite auch als Kredit im eigentlichen Sinne zu betrachten sind, ist die Frage nach der Reiterei umso akademischer, weil ja (hoffentlich) ein Kreditbeschluß herbeigeführt wurde, der einen festen Verfügungsrahmen vorsieht, über den dann nach Belieben verfügt werden kann.

Dieser Beschluß wäre jedoch bei einer zeitnahen Information des Kreditinstitutes über die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse aufgehoben oder geändert worden, womit wir bei diesem Thema wären:

§265b scheint mir nicht anwendbar.
Hier würde mich deine Begründung interessieren.

Das ist natürlich totaler Käse, weil es sich im nun aber wirklich gar nicht konkreten Fall um eine Privatperson und nicht um einen Betrieb oder Unternehmen handelt. Also: Mein (berufsbedingter) Fehler.

Gruß,
Christian

Hallo WB,

der geschilderte Fall von Person X erscheint mir so, dass hier
das Kreditkarten-Limit als Überziehungskredit genutzt wurde,
weil auf dem Girokonto keine Überziehungsmöglichkeit bestand.

Naja, nicht direkt. Dass auf dem Konto ansich keine Überziehungsmöglichkeit bestand, war dazumal eigentlich eine gewollte Sache.

Da seit mehreren Monaten keine regulären Gehaltseingänge mehr
auf das Girokonto eingehen, ist für die Bank keine Grundlage
für einen Dispokredit gegeben.

Wie gesagt wollte Person X keinen Dispositionskredit und hat nie einen solchen beantragt.

Eine Frage: Krankengeldleistungen ab der 7. Krankheitswoche sind doch Lohnersatzleistungen. Müssen die nicht mit Gehaltseingängen gleich gestellt werden? Immerhin ist das ja trotzdem regelmäßiges Einkommen, nur eben von den Krankenkassen blöd gehandelt, weil die eben nicht einmal monatlich den Gesamtbetrag auszahlen, sondern den monatlichen Betrag splitten. Es wird dann nach jedem Gang zum Doc und Verlängerung der Krankschreibung ausgezahlt.

Person X hätte bereits nachdem sie aus der Lohnfortzahlung
herausfiel der Bank den Fall darlegen sollen.

Siehe oben: sieht denn die Bank nicht, wenn jemand plötzlich statt Gehalt Monat für Monat Gelder von einer Krankenkasse bekommt und kann selbst schlussfolgern?

Da Person X angeblich noch über andere Kreditkarten verfügt,
kann angenommen werden, dass hier nach dem
Mehrere-Konten-Modell eine Bonität dargestellt werden sollte,
die der Wirklichkeit nicht entspricht.

Verstehe ich nicht, die anderen Karten laufen doch bei ganz anderen Banken, wo aber keine Girokonten geführt werden?

Somit ist das Vorgehen der Bank m.E. völlig logisch,
folgerichtig und schadenbegrenzend.

Das leuchtet mir schon ein, aber besonders kundenfreundlich ist es dennoch nicht, denn ich denke, Krankheit kann jedem passieren.

Freundliche Grüsse

Icequeen

Hallo Roland,

Es gab also seit 6 Monaten keine regelmässigen Geldeingänge in
Form eines Gehaltes. Eine Veränderung der Situation ist nicht
in Sicht.

Es gab und gibt seit der 7. Krankheitswoche Krankengeld anstelle Lohn von der Krankenkasse aufgrund Arbeitsunfähigkeit. Das ist m.E. Lohnersatz und sollte damit doch gleichgestellt sein?

Das ist nicht der Sinn einer Kreditkarte.
Verstehe ich das richtig, das der „Kredit auf der Kreditkarte“
nie zurückgezahlt wurde?

Nee, das hast Du falsch verstanden. Die Bank zog sich natürlich jeden Monat den Rechnungsbetrag vom Girokonto ein. Da die Kreditkarte nun aber immer mehr ausgeschöpft war, kam es Monat für Monat mehr ins Minus, weil ja dennoch nur 70% vom Lohn als Krankengeld bezahlt werden und damit faktisch ja eine Versorgungslücke entstanden ist.

Was hat X der Bank bezüglich seiner finanziellen Situation
gesagt?
X hat doch sicherlich mit der Bank gesprochen.

Nein, hat X nicht und hätte auch nicht gedacht, dass das irgendwie erforderlich gewesen wäre? Immerhin ist X ja auch nicht aus Spaß krank geschrieben und hat noch weitaus schlimmere Probleme und Sorgen.

Verstehe ich das richtig? Die Kreditkartengesellschaft hat den
offenen Saldo vom Konto des X eingezogen und diesem auch
belastet. X wollte nun diese Lastschrift zurückgeben.

Nee, nicht ganz. X wollte die Lastschrift nicht zurück geben, es war nur eine Anmerkung bzw. Frage, wieso das sowieso nicht gegangen wäre und ob das rechtens gewesen wäre.

Das Kreditinstitut darf nicht nur, sondern muss sogar
Girokonto und Kreditkarte im Zusammenhang sehen!

Wenn man aber zum Beispiel eine Kreditkarte von Vodafone oder bei Payback oder sowas hat, dann hat die ausgebende Bank doch aber auch keinen Einblick auf das Girokonto des Kunden. Muss das nicht gleich behandelt werden?

Wenn Kreditkartenkredite mit anderen Krediten bezahlt werden
ist das keineswegs egal.

Entschuldige bitte, wenn ich mich naiv anhöre, aber wenn man einen Kreditkartenvertrag und damit ein Kreditlimit hat, ist es dann nicht jedes eigene Sache, was man mit dem Verfügungsrahmen anstellt, so lange die Abrechnung ausgeglichen wird?

Mein dringender Rat: x sollte nicht versuchen, mit
irgendwelchen Konstruktionen die Situation zu bereinigen
sondern zu seiner Bank gehen, die Situation offen schildern
und mit dieser die weitere Vorgehensweise besprechen.

Das hat X inzwischen getan. Am Bankschalter tat man so, als verstünde man gar nicht, wieso die Kontokarte am Automaten einbehalten worden sei. Dies sei überhaupt nicht ersichtlich und man entschuldigte sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten - immerhin, wie ich schon sagte, das Konto war ja zum Zeitpunkt, als die Karte stecken blieb, längst wieder gedeckt, der Kreditkartenvertrag zwar gekündigt, aber eben auch bereinigt, und somit schob man es am Schalter zu guter Letzt noch auf die Karte, diese könnte ja vielleicht defekt sein…

Also, alles die Schuld von X oder etwa doch etwas Schlamperei bei der Sparkasse?

Beste Grüsse

Icequeen