Hallo,
bitte entschuldigt den langen und ausführlichen Text, aber ich konnte das nicht anders formulieren. Bitte lasst Euch nicht von der Länge abschrecken, wäre für jeden Hinweis sehr dankbar.
Folgender Sachverhalt:
Person X hat ein ganz normales Girokonto inclusive Sparkassencard (keine EC-Karte) bei der ortsansässigen Sparkasse.
Ausserdem hat diese Person seit etwa 2 Jahren eine Mastercard beim selben Institut. Einmal im Monat wurde für die Kreditkarte wie üblich eine Abrechnung erstellt und der fällige Betrag dann vom Girokonto eingezogen. (Lastschriftrückgabe komischerweise nicht möglich).
Die Person hat keinen Dispositionskredit und keine EC-Karte, kann also ihr Girokonto mutwillig nicht überziehen und Lastschriften werden sofort zurück gebucht, wenn am Buchungstag nicht die volle Deckung auf dem Konto vorliegt (schon ab 1 Cent Differenz, ausser eben es handelt sich um die Kreditkartenabbuchung für die Mastercard).
Sämtliche regelmäßige Geldeingänge (Lohn, bzw. Krankengeld) gehen regelmäßig seit jeher auf diesem Girokonto ein.
Vor ca. sechs Monaten änderte sich an der wirtschaftlichen Situation der Person X insofern etwas, als sie langfristig erkrankte und seit der 7. Woche ihr Geld von der Krankenkasse erhält, und zwar immer zeitlich gesplittet, mehrmals monatlich, immer jeweils nach einem Arztbesuch. Dadurch kam es zu finanziellen Engpässen, die insofern ausgeglichen wurden, als der Verfügungsrahmen der Kreditkarte ausgeschöpft wurde, dann wurde der Abrechnungsbetrag der Karte vom Konto belastet, das Konto kam so ins Minus und danach wurde mit der Kreditkarte das Bargeld wieder abgehoben und auf das Girokonto eingezahlt, um dies wieder auszugleichen. Und da die Bank sich hier immer wieder sofort den Abrechnungsbetrag der Kreditkarte einzog, entstand auch nie ein reeller Zahlungsrückstand.
Nach ca. 6 Monaten kam urplötzlich von der Sparkasse die Kündigung der Kreditkarte mit sofortiger Wirkung und Sperrung der Karte. Grund seien Bonitätsprobleme, jedoch hatte sich an der wirtschaftlichen Situation ja reell nichts verändert.
Auch die letzte Abrechnung wurde sofort in einem Betrag wieder vom Konto eingezogen und Person X hatte keine Möglichkeit, diese Lastschrift zurück zu geben.
Aufgrunddessen rutschte das Girokonto erheblich ins Minus, der Betrag konnte ja nicht ausgeglichen werden. Es dauerte 6 Wochen, bis das Konto wieder ein Plus verzeichnen konnte und alles Geld bis dahin war sofort „weg“, es wurden keine Rechnungen und keine Lastschriften mehr eingelöst und Person X kam gegenüber allen möglichen Aussenstellen in arge Zahlungsverzögerungen.
Als nach 6 Wochen endlich das Konto wieder im Plus war, ging Person X zum Geldautomaten, um Geld abzuheben, doch die Sparkassenkarte wurde einbehalten, obwohl das Konto gar nicht gesperrt war (onlinebanking funktionierte ja noch).
Nun zu meinen Fragen:
Darf das Kreditinstitut aus der Tatsache, dass Kreditkarte und Girokonto bei derselben Bank sind, Informationen vermischen und Rückschlüsse von der Kontoführung des Girokontos auf den Kreditkartenvertrag ziehen oder ist es nicht eher so, dass Kreditkarte und Girokonto juristisch voneinander zu trennen sind?
Wenn Person X also zum Beispiel die Lastschrift für die Kreditkarte zurückgeben wollte, durfte dann die Bank dies verweigern, weil es sich hier quasi „um’s eigene Geld“ handelte?
Beispielsweise hat Person X noch andere Kreditkarten bei Banken, wo kein Girokonto besteht, und diese Verträge laufen ganz normal weiter, da ja die anderen Institute nichts vom aktuellen Kontostand wissen und so lange die Abrechnung bezahlt wird, ist das ja auch egal, wie der Kontostand ist…
Ist es dann weiterhin rechtens, dass einfach die Sparkassencard am Geldautomaten einbehalten wird, obwohl zu diesem Zeitpunkt das Konto gedeckt ist und keine Kontokündigung vorliegt?
Bitte dringend um Hilfe, vielen lieben Dank.
Mit freundlichen Grüssen
Icequeen