Gleichheit

Hallo liebe Experten,

würde mir bitte jemand verständlich erklären, wie dies:

2.2
Leistungen nach dem SGB II
Arbeitslosengeld II (§§ 19 - 23 SGB II) ist Einkommen beim Verpflichteten. Beim Berechtigten sind Leistungen nach dem SGB II kein Einkommen

http://www.olg-koeln.nrw.de/005_service/unterhaltsle…

Hiermit in Einklang zu bringen ist

http://dejure.org/gesetze/GG/3.html
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Danke für Antworten,
tantal

Hallo,
was soll denn das eine (Anspruch oder nicht) mt dem anderen (Gleicheit vor dem Gesetz) zu tun haben? Wo im einen oder anderen Gesetz werden denn einzelne Personen ausgenommen und benachteiligt? Willst Du im Ernst verlangen, dass alle in den Knast müssen, weil sie ja sonst anders behandelt würden als Verbrecher? Dass alle Anspruch auf -natürlich gleiche- Rente haben müssten, weil sie ja sonst ungleich behandelt würden?

Abwegig…

Gruß
loderunner (ianal)

Hilf
mir dann doch bitte, den Denkfehler aufzudecken.

  1. Das GG regelt das Verhältnis des Staates zum Bürger.
    Richtig?

  2. Die Justiz, sprich die Gerichte, sind Teil der Staatsgewalt.
    Richtig?

  3. Die betroffenen Personen sind in der gleichen Situation, nämlich Empfänger von
    Leistungen nach SGB II.
    Richtig?

  4. Das dem einen SGB-Leistungsempfänger dies als Einkommen zugerechnet wird,
    dem anderen SGB-Leistungsempfänger dies aber nicht als Einkommen zugerechnet wird, ist eine Ungleichbehandlung.
    Richtig?

  5. Sind Richtlinien nicht Handlungshilfen, wie ein Gesetz angewandt werden soll?

Und wo sind dann alle Menschen vor dem Gesetz gleich?

mir dann doch bitte, den Denkfehler aufzudecken.

Ich bin kein Jurist. Bitte nicht vergessen.

  1. Das GG regelt das Verhältnis des Staates zum Bürger.
    Richtig?

Zum Teil.

  1. Die Justiz, sprich die Gerichte, sind Teil der
    Staatsgewalt.
    Richtig?

Eine Binsenweisheit.

  1. Die betroffenen Personen sind in der gleichen Situation,
    nämlich Empfänger von
    Leistungen nach SGB II.
    Richtig?

Nein. Du lässt dabei wesentliche (im Gesetz genannte) Unterschiede der Personen außer acht.

  1. Das dem einen SGB-Leistungsempfänger dies als Einkommen
    zugerechnet wird,
    dem anderen SGB-Leistungsempfänger dies aber nicht als
    Einkommen zugerechnet wird, ist eine Ungleichbehandlung.
    Richtig?

Nein.

  1. Sind Richtlinien nicht Handlungshilfen, wie ein Gesetz
    angewandt werden soll?

Kommt drauf an, was für Richtlinien Du meinst.

Und wo sind dann alle Menschen vor dem Gesetz gleich?

Wo sind sie das denn nicht?

Wenn Du obige Stichpunkte als logischen Gedankengang darstellen willst: da fehlt leider der Zusammenhang.

Und Du konstruierst etwas komplett abwegiges. Vielleicht überlegst Du Dir mal genauer, was Gleichheit eigentlich bedeutet. Fang vielleicht mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheit#Gleichheit_v… an.