mir dann doch bitte, den Denkfehler aufzudecken.
Ich bin kein Jurist. Bitte nicht vergessen.
- Das GG regelt das Verhältnis des Staates zum Bürger.
Richtig?
Zum Teil.
- Die Justiz, sprich die Gerichte, sind Teil der
Staatsgewalt.
Richtig?
Eine Binsenweisheit.
- Die betroffenen Personen sind in der gleichen Situation,
nämlich Empfänger von
Leistungen nach SGB II.
Richtig?
Nein. Du lässt dabei wesentliche (im Gesetz genannte) Unterschiede der Personen außer acht.
- Das dem einen SGB-Leistungsempfänger dies als Einkommen
zugerechnet wird,
dem anderen SGB-Leistungsempfänger dies aber nicht als
Einkommen zugerechnet wird, ist eine Ungleichbehandlung.
Richtig?
Nein.
- Sind Richtlinien nicht Handlungshilfen, wie ein Gesetz
angewandt werden soll?
Kommt drauf an, was für Richtlinien Du meinst.
Und wo sind dann alle Menschen vor dem Gesetz gleich?
Wo sind sie das denn nicht?
Wenn Du obige Stichpunkte als logischen Gedankengang darstellen willst: da fehlt leider der Zusammenhang.
Und Du konstruierst etwas komplett abwegiges. Vielleicht überlegst Du Dir mal genauer, was Gleichheit eigentlich bedeutet. Fang vielleicht mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheit#Gleichheit_v… an.