GmbH / Bitte um Erklärung

Hallo,
eine Gmbh haben 2 Personen gegeründet je mit 50%.
sie sind Geschäftsführer
Dann habe sie einen Direktor (Geschäftsführer mit Befugnis allein zu vertreten) eingetragen

Sind nun alle drei Geschäftsführer?? Mit welchen Anteilen dann? wo sieht man das? sind nun alles drei gleich, obwohl nur die 2 gegründet haben und eingezahlt?

Bitte um Erklärung!

wo sieht man welche Befugnisse Geschäftsführer genau hat, wenn es nicht im GV steht? Welche Verträge darf er abschließen und für welche brauche er einen Beschluss?

Hallo!

eine Gmbh haben 2 Personen gegeründet je mit 50%.

Die beiden Personen sind die Gesellschafter.

sie sind Geschäftsführer

Sie sind Gesellschafter und in diesem Fall gleichzeitig Geschäftsführer.

Dann habe sie einen Direktor (Geschäftsführer mit Befugnis
allein zu vertreten) eingetragen

Statt Direktor kann man auch Pumuckl oder sonstwas sagen. Direktor ist im Unterschied zu Geschäftsführer kein irgendwo definierter Begriff.

Sind nun alle drei Geschäftsführer??

Ja.

Mit welchen Anteilen dann?

Gesellschaftsanteile besitzen nur die Gesellschafter. Gesellschafter sind so etwas wie Aktionäre bei einer Aktiengesellschaft. Die Aktionäre haben mit den Geschäften nichts zu tun, obwohl ihnen das Unternehmen gehört. Über die Abläufe des Geschäfts bestimmt der Geschäftsführer. Wenn es den Gesellschaftern nicht gefällt, wie der Geschäftsführer seinen Job macht, können sie ihn entlassen.

Ein Geschäftsführer kann Gesellschaftsanteile besitzen, muss aber nicht. Ein Gesellschafter kann Geschäftsführer sein, muss aber nicht. Durch die Einstellung eines zusätzlichen Geschäftsführers ändert sich an den von den Gesellschaftern gehaltenen Gesellschaftsanteilen nichts.

wo sieht man das?

Im Handelsregister.

sind nun alles drei gleich, obwohl nur die 2 gegründet haben und eingezahlt?

Die Aufgabenverteilung zwischen den Geschäftsführern legen Gesellschafterversammlung und Satzung der Gesellschaft fest. Der dritte Gesellschafter, der keine Gesellschaftsanteile hält, hat kein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung.

Ich empfehle ganz ganz doll dringend, sich eingehend mit dem Wesen der juristischen Person Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu beschäftigen. Beginne für den Einstieg mit Wikipedia und nutze auch die Literaturangaben für Weiterführendes. Mit einer GmbH muss man umgehen können und im Detail verstanden haben, welcher Art dieses Rechtskonstrukt überhaupt ist. Für Laien lauern nicht erkennbare Risiken, die existenzgefährdend und strafrechtlich relevant sein können. Nicht jeden Murks kann ein Steuerberater heilen. Deshalb müssen die Geschäftsführer wissen, was sie tun. Ob sie nun Ahnung haben oder nicht, gelten sie vor dem Gesetz als Vollkaufleute, die mit Das-hab-ich-aber-nicht-gewusst böse an die Wand fahren.

Gruß
Wolfgang

wo sieht man welche Befugnisse Geschäftsführer genau hat, wenn
es nicht im GV steht? Welche Verträge darf er abschließen und
für welche brauche er einen Beschluss?

Guten Tag intouch,

wie Wolfgang bereits erwähnte, ist dieses Thema sehr komplex und man muss sich intensiv damit beschäftigen / beraten lassen.

Nur so viel zu Deiner Frage:
Vertreten im dargelegten Fall die beiden Geschäftsführer gemeinsam die Firma oder jeder uneingeschränkt / alleine?

Der Geschäftsführer darf (in der Regel) alle Verträge abschließen, außer solchen zwischen sich selbst und der GmbH, es sei denn, er wäre nach § 181 HGB davon ausgenommen.

Also: Vorsicht!!

Gruß Walter VB

Selbstkontrahierung
Salü Walter,

das Selbstkontrahierungsverbot steht in 181 BGB, nicht HGB. Gilt übrigens auch für Kontrahierung mit sich selbst als Vertreter eines Dritten.

Schöne Grüße

MM

das Selbstkontrahierungsverbot steht in 181 BGB, nicht HGB.
Gilt übrigens auch für Kontrahierung mit sich selbst als
Vertreter eines Dritten.

Guten Tag MM,

danke für den Hinweis.

Ja das Gedächtnis lässt halt langsam nach.
Da sollte man sich immer erst vergewissern, wenn man so etwas behauptet.

Gruß Walter VB