GmbH & Co. KG?

Hallo Experten!

Eine GmbH haftet beschränkt auf ihre Einlage.
In einer KG haftet der Komplementär voll und Kommanditisten beschränkt auf ihre Einlagen.

In einer GmbH & Co. KG haftet der Komplementär dann nur noch beschränkt auf die Einlage der GmbH oder wie sieht die Haftung dort aus?

Vielen Dank im voraus.

…Melanie…

Es ist so:
eine GmbH ist eine juristische Person - daher haftet für Schulden die GmbH mit ihrem Vermögen. Auf das Vermögen der Gesellschafter kann, mangels Schuldnereigenschaft, nicht zurückgegriffen werden.

Eine OHG ist nichts anderes, als eine Personenverbindung, die unter gemeinsamem Namen (Firma) nach außen auftritt und keine juristische Person (sondern sog. Gesamthandschaft). Für Schulden der OHG können daher die Gesellschafter in Anspruch genommen werden.

Eine KG ist das gleiche wie eine OHG, nur dass die Kommanditisten nur bis zur Höhe der von ihnen noch nicht erbrachten Einlage haften.

Eine GmbH &Co KG ist keine eigene Gesellschaftsform, sondern eine KG. Komplementär dieser Gesellschaft ist eine GmbH. In der Firma der KG scheint der Komplementär ( X-GmbH) und ein Hinsweis auf Kommanditisten (Co.). Die Kommanditisten haften bis zur Höhe der noch nicht erbrachten Einlage und die GmbH haftet als Komplementär voll. Da aber die GmbH eine juristische Person ist, kann auf die GmbH Gesellschafter nicht zurückgegriffen werden.

Das ist das ‚reizvolle‘ o.T.
o. T.

Noch ein Hinweis: Der Name GmbH ist irreführend: Die Gesellschaft haftet nämlich voll, also unbeschränkt und die Gesellschafter überhaupt nicht.

Unterschiede /Vor- u. Nachteile zur AG? (oT)

Stark vereinfacht gesagt, die AG ist so etwas wie eine GmbH für größere Unternehmen.

Im Prinzip unterscheidet sich die AG einmal dadurch, dass die Gesellschaftsanteile in Wertpapieren verbrieft sind. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Z.b. bei Inhaberaktien ist der Gesellschaftsanteil nur mit der Innehabung der Aktie verknüpft.

Die Geschäftsanteilübertragung ist viel einfacher, dafür ist der Einfluss des einfachen Aktionärs geringer, als der eines GmbH Gesellschafters.

Bei der AG gibt es meistens viel mehr Gesellschafter als bei der GmbH, daher ist auch die STellung der Organe etwas anders. (Im großen und ganzen Weisungsfreiheit der leitenden Organe im Unterschied zur Weisungsgebundenheit der GmbH Geschäftsführer, Bestellung des Vorstandes durch Aufsichtsrat etc.). Es gibt dann noch mehrere Detailunterschiede, die ich nicht alle aufzählen möchte.

Im Prinzip kannst du dir merken, dass die AG eigtl. von der Konstruktion her ähnlich ist wie eine GmbH (sog. Kapitalgesellschaften). Beide sind juristische Personen, ein Durchgriff auf Gesellschafter od. Aktionäre ist daher nicht möglich.

Darin unterscheiden sich die Kapitalgesellschaften von den Personengesellschaften (OHG, KG, OEG, KEG), die keine juristischen Personen sind und daher ein Haftungsdurchgriff möglich ist.

Die Gründung einer Personengesellschaft ist sehr viel einfacher, da auf Grund der persönlichen Haftung weniger Restriktionen (wie zB Mindeststammkapital) notwendig sind.

Steuerrechtlich gibt es auch unterschiedliche Behandlungen, das weiß ich im Detail aber nicht.