GmbH: Nicht eingeforderte Einlagen der Gesellschafter von den Gesellschftaren einfordern?

Hallo,

ich habe eine Frage zum eingezahlten bzw. noch nicht eingezahltem Stammkapital einer GmbH:
Bei Gründung einer GmbH mit 2 Gesellschftaren (50/50) wurden von jedem Gesellschafter jeweils 6.250,00 EUR eingezahlt. Mit Hilfe dieses Geldes wurden die ersten Geschäfte abgewickelt und auch schon Gewinne erwirtschaftet, die wieder in die GmbH zurückgeflossen sind. Nun hat sich nach ein paar Jahren eine Schieflage eregeben, sprich die liquiden Mittel werden kurzsfristig knapp. Da sowohl die Lage, als auch die Zukunft der GmbH aber grundsätzlich als positiv zu bewerten ist und auch garantiert wieder Geld reinkommt, stellt sich nun die Frage, ob die Geschäftsführer (gleichzeitig die beiden Gesellschafter, also Gesellschafter-geschäftsführer) die noch ausstehenden 12.500 EUR Stammkapital von den Gesellschaftern einfordern können. In den Bilanzen stehen diese 12.500,00 EUR ja als "nicht eingeforderte ausstehende Einlagen (offen passivisch abgesetzt).

Um es kurz zu machen: Was muss genau getan werden, um dieses Geld „einzutreiben“?
Reicht ein Gesellschfterbeschluss aus, damit das Geld von den Gesellschftaren auf das GmbH-Konto überwiesen werdene kann? Und wenn ja, muss dieser Beschluss ans Handelsregister übertragen werden?

Servus,

nur Gesellschafterbeschlüsse, die sich auf Änderungen des Gesellschaftsvertrages beziehen (z.B. Verlegung des Sitzes der GmbH) müssen beim Handelsregister eingetragen werden.

Falls also im Gesellschaftsvertrag nichts steht, was der Einforderung der ausstehenden Einlagen entgegenstünde, kann dieser Gesellschafterbeschluss ohne besondere Form gefasst werden und muss weder beurkundet noch eingetragen werden.

Falls es Schwierigkeiten mit einem Gesellschafter gibt, sollte der Hinweis des GF genügen, dass ein Insolvenzverwalter keinen Gesellschafterbeschluss benötigt, um die ausstehenden Einlagen einzufordern.

Schöne Grüße

MM